Babylexikon

Behördengänge

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  • Standesamt: Zuständig ist das Amt am Geburtsort des Kindes. Zur Anmeldung (innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt) unbedingt die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses mitbringen! Verheiratete Eltern mit verschiedenen Nachnamen müssen sich bei der Anmeldung sofort auf den Familiennamen festlegen. Auf den oder die Vornamen sollten sie sich innerhalb einer Woche einigen. Eine Frist ist jedoch nicht vorgeschrieben, wie auch die Zahl der Vornamen nicht beschränkt ist. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus, von der man Abschriften für Krankenkasse, Versicherungen, Finanzamt, Kindergeld- und Erziehungsgeld-Stelle sowie den Arbeitgeber braucht.
  • Einwohnermeldeamt: Fürs Baby einen Kinderpass beantragen oder es in den Pass von Mutter und/oder Vater eintragen lassen. Steuerkarte ändern lassen. Der Kinderfreibetrag muss eingetragen werden, bei Alleinerziehenden ändert sich die Steuerklasse.
  • Arbeitgeber: Lohnsteuerkarte anfordern (braucht man fürs Einwohnermeldeamt). In der Personalabteilung fragen: Gibt es zur Geburt Extra-Urlaub?
  • Arbeitsamt: Dort ist die Kindergeldstelle, bei der man das Kindergeld beantragt.
  • Erziehungsgeld-Stelle: Je nach Bundesland sind unterschiedliche Behörden zuständig.
  • Sozialamt, Wohngeldstelle, Arbeitsamt: Mit der Geburt eines Kindes können Eltern weitere staatliche finanzielle Leistungen bekommen, z. B. Wohngeld, höhere Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe.


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