Elterngeld

Anworten auf die wichtigsten Fragen

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Elterngeld: Anworten auf die wichtigsten Fragen

Viele Fragen rund ums Elterngeld

Gar nicht so einfach, angesichts der Fülle an Informationen in Sachen Elterngeld den Überblick zu behalten. Und dann hat fast jeder Bekannte, die mit wahren Horror-Stories über Progressionsvorbehalt oder vermeintlich falsche Berechungen aufwarten können.

Sie wollen auch in Kürze Elterngeld beantragen? Bevor Ihnen das den Angstschweiß auf die Stirn treibt, lesen Sie sich erst einmal in Ruhe diesen Artikel durch. Denn hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Elterngeld:


 
 
Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Anna Schlitt am 8. März 2010, 12:55 Uhr

    Hallo zusammen,

    ich bin in der 16. SSW und ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches jetzt natürlich nicht verlängert wird. Das heißt, mein Vertrag läuft am 31.04. aus. Die verbleibenden Monate bis zum Mutterschutz bekomme ich ALG I, danach werde ich ganz normal Mutterschaftsgeld beziehen. Aber wie geht es nach dem Mutterschutz weiter? soll ich mich 6 Wochen nach der Entbindung wieder arbeitslos melden, oder wie soll ich vorgehen? Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Situation?
    Viele Grüße

    Anna


  • von Feri am 22. Februar 2010, 14:40 Uhr

    Hallo,
    ich bin Schwanger und arbeite Teilzeit und habe ein Netto von 388 Euro und arbeite bei meinem mann in seiner Firma. Mein mann ist Selbstständig .
    Habe ich einen Anspruch auf Elterngeld? wenn ja wie hoch ist es und wie wirds berechnet?

    Danke


  • von Sophia am 17. Februar 2010, 12:29 Uhr

    Hallo,
    ich wollte ma fragen wie das ist, ich habe wo ich schwanger war 800 Euro verdient und habe noch 225 Euro hartz 4 dazu bekommen und jetzt wo ich in Eltrnzeit bin bekomme ich nur noch 585 Euro Elterngeld und nur noch 160 Euro vom Hartz 4 obwohl ich ja jetzt auch für mein Kind sorgen muss und wollte ma wissen warum das so ist.


  • von pape jörg am 16. Februar 2010, 14:10 Uhr

    ich habe den 13. u. 14. monat elterzeit genommen, meine frau mußte mehr aus finanzielen gründen wieder arbeiten gehen,ich bin arbeiter im öffentlichen dienst der derberliner stadt,jetzt erdenmir die zwei monate von meiner betriebszugehöhrigkeit abgezogen,sowie zwei monate meine urlaubsanspruches,
    zwei zwölftel des arbeisbekleidungsgeldes muß ich ebenfalls zurückzahlen,abgesehen von den siebenundsechzig % vom netto weitere derbe schläge
    wem ging es noch so oder ähnlich,stellt dieberliner stadt einen einzelfall dar oder ist es gesetz in kinderfreundlich D ?


  • von Beyene, Tesfaye am 1. Februar 2010, 22:21 Uhr

    Frage, Meine Frau hat das Elterngeld beantragt und bewilligt, aber in der Bewilligung des Elterngeldes steht, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag beantragen muss und nachweisen. weiß jemand ob sie einen Anspruch hat?


(90 Kommentare)

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