Krankenversicherung

Ein Topf für alle Krankenkassen

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Krankenversicherung: Ein Topf für alle Krankenkassen

Der Gesundheitsfonds

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01. 2009 sollte die Finanzierung des Gesundheitssystems neu gestaltet werden. Deshalb gilt jetzt für alle Beitragszahler ein einheitlicher Beitragssatz. Ab 2011 erhöht der sich auf 15,5 Prozent. Die gesetzlichen Kassen (GKV) erhalten dazu für jeden Versicherten aus dem Fonds den gleichen Betrag. Für Kinder wird eine einheitliche Summe errechnet, die die durchschnittlichen Gesundheitskosten decken soll. Voraussichtlich werden die Kosten dafür zunehmend aus dem Steueraufkommen finanziert. Nach Einschätzung von Experten wie Politikern werden für die gesamten Krankheitskosten der Kinder rund 16 Milliarden Euro, davon 14 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung, benötigt. Noch ist unklar, wie diese letztlich finanziert werden sollen

Der Bund wollte den Fonds mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten. Die Bundesregierung erhoffte sich dadurch eine größere Transparenz beim Leistungs- und Kostenmanagement der Kassen. So dürfen gut wirtschaftende Kassen ihren Mitgliedern finanzielle Vergünstigungen oder Prämien gewähren. Daneben können sie ihren Versicherten künftig Wahltarife und spezielle Versorgungsangebote anbieten. Gleichzeitig räumt der Bund den Kassen mehr Spielraum etwa bei Verträgen mit einzelnen Ärzten oder Krankenhäusern ein.

Trotz der Einführung des Gesundheitsfonds wird das Gesundheitssystem jedoch zum größten Teil auch weiterhin aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert.

Risikostrukturausgleich

Jede Kasse hat aufgrund ihrer individuellen Versicherten unterschiedliche Risiken zu tragen. Deshalb mussten bislang Kassen mit einer hohen Anzahl an überdurchschnittlich kranken Mitgliedern deutliche Wettbewerbsnachteile hinnehmen. Da nach dem Willen der Bundesregierung mit der Einführung des Gesundheitsfonds alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz entrichten müssen, sollen etwa Kassen mit einer hohen Anzahl chronisch kranker Versicherter ihre höheren Kosten durch entsprechende Zuweisungen aus dem Fonds ausgegleichen können. 50 bis 80 chronische Erkrankungen, die besonders hohe Kosten verursachen, werden dazu definiert. Nur für diese Krankheiten, deren Behandlungskosten mindestens über 50 Prozent des Durchschnitts liegen, gibt es künftig Ausgleich für die Ausgabenunterschiede.

Autor

Renate Korn


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