Die Gesundheitsreform
Die Inhalte der bereits im April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind nach wie vor umstitten: Während die Bundesregierung mehr Wahlmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte schaffen und die Finanzierung des Gesundheitssystems stabilisieren wollte, übten Ärzte, Apotheker sowie die privaten Krankenversicherungen (PKV) teilweise heftige Kritik. Doch welche Änderungen sind gerade für Familien wirklich von Bedeutung?
Beiträge
Seit dem 01. Januar 2009 ist es den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erlaubt, die Beiträge der Versicherten und Arbeitnehmer nach eigenem Ermessen zu erhöhen. Denn dann soll ein einheitlicher Beitragssatz gelten, dessen Höhe die Bundesregierung nach langem Streit auf 15,5 Prozent festgesetzt haben. Zudem müssen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen einen staatlich festgesetzten Beitrag von jeweils 0,45 Prozent in den Gesundheitsfonds einbezahlen. Arbeitslosengeld II-Bezieher und mitversicherte Familienangehörige sind von dem Beitrag allerdings befreit, auch Kinder bleiben nach wie vor beitragsfrei in der Familienversicherung versichert.
Den Kassen wird allerdings erlaubt sein, einen begrenzten Zusatzbeitrag von den Mitgliedern zu erheben, wenn die finanziellen Mittel nicht reichen. Wird ein solcher Beitrag verlangt, ist ein Kassenwechsel erlaubt.
Die Zuzahlung für chronisch Kranke soll weiterhin auf ein Prozent des Haushaltseinkommens reduziert bleiben - vorausgesetzt, der Patient verhält sich therapiegerecht und nimmt regelmäßig an Vorsorge-Untersuchungen oder speziellen Chroniker-Programmen teil. Auch jüngere Versicherte sollen in späteren Jahren im Falle einer chronischen Erkrankung diese verminderte Zuzahlungsgrenze in Anspruch nehmen können, wenn sie zuvor regelmäßig an empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben.










