Stress in der Schwangerschaft

Haushaltshilfe auf Krankenschein

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Stress in der Schwangerschaft: Haushaltshilfe auf Krankenschein

Wann steht mir Hilfe zu?

Haushaltshilfen auf Rezept sind natürlich für Notsituationen gedacht: Wenn der Arzt der Schwangeren Bettruhe verordnet hat etwa. Wenn sie sich dann nicht mehr um Haushalt oder zu versorgende Kinder kümmern kann und der Mann beruflich zu eingespannt ist beziehungsweise die Oma zu weit weg wohnt, um einzuspringen, dann kann eine Haushaltshilfe einspringen.

Achtung: Finanziert wird die gute Fee, die sich ums Kochen, Waschen, Bügeln, Einkaufen und die Kinder kümmert, nur von den gesetzlichen Kassen. Dazu sind sie durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) verpflichtet. Private Kassen lehnen die Kostenübernahme in der Regel ab.

Allerdings kann nicht jede Schwangere diese Dienste in Anspruch nehmen - die Kassen haben dazu klare Fälle definiert:

Warum muss mir ein Arzt diese Unterstützung verschreiben?

Weil der Arzt beurteilt, ob die Schwangere kürzer treten muss, um sich und ihr Baby nicht in Gefahr zu bringen. So kann er etwa eine Haushaltshilfe verschreiben, wenn sich durch frühzeitige Wehen oder einen verkürzten Gebärmutterhals eine Frühgeburt andeutet. In der Regel müssen Schwangere sich dann schonen oder sogar ganz das Bett hüten, um die Schwangerschaft zu erhalten und eine Überweisung ins Krankenhaus zu umgehen. Übrigens: Auch wer Zwillinge erwartet oder bereits Kinder betreut, hat gute Chancen in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen.

Einige Fragen sollte man jedoch vorab mit der Kasse klären: Kann eine Familienpflegerin bereits kommen, wenn die Schwangere sich lediglich schonen soll, oder muss der Arzt seine Patientin für bettlägerig befinden? Wie viele Stunden Hilfe gelten für welche Komplikationen als angemessen? Hier urteilen die Kassen unterschiedlich. Mehrlings- und andere Risikoschwangere sollten schon zu Beginn der Schwangerschaft bei ihrer Kasse nachfragen.

Was ist, wenn ich einen Unfall habe oder plötzlich krank werde?

Anders läuft es ab, wenn eine Schwangere durch eine Verletzung oder eine Krankheit, die auch Nicht-Schwangere bekommen können, Hilfe benötigt. In diesen Fällen greift der weniger großzügige Paragraph 38 aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Er spricht gesetzlich Versicherten, die ihren Hauhalt nicht mehr führen können, nur dann Unterstützung zu, wenn "im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist." Manche Kassen zeigen sich allerdings etwas größzügiger und zahlen, auch wenn das Kind älter als zwölf Jahre ist. Nachfragen kann also nicht schaden.

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Hendrik Schütt am 27. März 2010, 13:25 Uhr

    Für alle Norddeutschen aus dem Raum Oldenburg & Bremen:

    Hier bekommt man gute und ausführliche Beratung zu dem Thema Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und während Krankenhausaufenthalten.
    Einfach mal anrufen.

    http://www.haushaltsengel-oldenburg.de


  • von M.O. am 20. März 2010, 13:51 Uhr

    Also bei meiner KK (Signal Iduna IKK) werden "Fachkräfte mit Dienstvertrag" -bei uns sind das die Familienpflegerinnen der Caritas vor Ort- direkt abgerechnet. Für alle anderen (außer Verwandten 1. und 2. Grades) kann ich bis zu 8 Euro ersetzt bekommen. Falls ich weniger zahle, bekomme ich natürlich auch weniger zurück.


  • von A.M. am 5. Oktober 2009, 16:28 Uhr

    "Die Kasse erstattet in einem gewissen Rahmen die Kosten."
    Guter Witz!
    In dem Sommerferien 2009 habe ich ein Attest für eine Haushaltshilfe vom Arzt bekommen und von der TK genehmigt, Eigenanteil von 5,-€ pro Tag. Soweit so gut, doch über eine Vertragsorganisation ist in den Schulferien eine Hilfe aussichtslos. Daher war ich froh, eine verfügbare gewerbliche Haushaltshilfe gefunden zu haben. Bewilligungsbescheid der Krankenkassen:
    5,25€ pro Stunde zahlt die Kasse zu, statt die kompletten Kosten von moderaten 13,-€/h zu übernehmen!
    D.h. bei verordneten 3h täglich sind das übernommene Kosten von 3x5,25€-5,-€ Eigenanteil=10,75€ pro Tag und das nur für die Zeit, die Kinder anwesend und der Partner abwesend ist. 13,-*3=39,-€ Kosten minus 10,75€ ZUSCHUSS pro Tag = Eigenanteil 28,25€ pro Tag.
    Wer kann sich das für ein paar Wochen leisten?
    Der Stundensatz von 5,25€ ist angeblich überall gleich und bei keiner Krankenkasse veröffentlicht (warum!?!?!), aber bei der VDEK einsehbar.


    (3 Kommentare)

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