Krankes Kind

Leistungen der Krankenkassen: Das steht Ihnen zu

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Krankes Kind : Leistungen der Krankenkassen: Das steht Ihnen zu

Foto: DAK/Wigger

Vorsorgeuntersuchungen und Hilfsmittel

Nach der Geburt fallen zehn Vorsorgeuntersuchungen an. Davon werden neun bis zum sechsten Lebensjahr durchgeführt und eine Untersuchung erfolgt nach Vollendung des 13. Lebensjahres. Für die Vorsorgeuntersuchungen wird keine Praxisgebühr erhoben.

Für Hilfsmittel werden Festbeträge von den Krankenkassen gezahlt, und diese können bei der jeweiligen Kasse erfragt werden. Sämtliche Hilfsmittel, die in direkter Verbindung mit der Schwangerschaft stehen, sind zuzahlungsfrei.

Ansonsten fallen folgende Zuzahlungen an:

Medikamente 5 - 10 Euro
Frei verkäufliche Arzneimittel Patient übernimmt Kosten
Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) 10 % zzgl. 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel 10 %, mind. 5 Euro max. 10 Euro
Arztbesuch 10 Euro Praxisgebühr
Krankenhaus pro Jahr/Person 10 Euro tägl. für max. 28 Tage

Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit. Für alle anderen gibt es so genannte Härteklauseln, nach denen Zuzahlungen nur bis zur individuellen jährlichen Belastungsgrenze zu leisten sind. Wird diese Grenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus, so dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Diese Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen einer schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie nur ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Zur Berechnung dieser Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen aller mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet.

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