Wozu eigentlich ein Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag bekommen derzeit Familien mit geringem Einkommen, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahren versorgen. Damit sollen Eltern mit geringem Einkommen in die Lage versetzt werden, weiterhin einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können und nicht Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen. Auch eingetragene Lebenspartner und in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebende Paare, Pflege- oder Stiefeltern können den Kinderzuschlag beantragen.
Derzeit profitieren nach Angaben des Bundesfamilienministeriums 300.000 Kinder in 120.000 Familien vom Kinderzuschlag.
Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss zunächst ein Anspruch auf Kindergeld vorliegen. Eltern, die nur Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen und daneben kein Einkommen oder Vermögen haben, erhalten jedoch keinen Kinderzuschlag. Stattdessen bekommen sie 60 bis 80 Prozent der Erwachsenen-Regelsätze als Sozialgeld.
Was Sie zum Kinderzuschlag noch wissen sollten, erfahren Sie hier - klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link:
- Welche Einkommensgrenzen sind beim Kinderzuschlag zu beachten?
- Gibt es beim Kinderzuschlag Sonderregelungen für Alleinerziehende?
- Was gilt bei der Berechnung des Kinderzuschlags als Einkommen?
- Wie errechnet sich der Kinderzuschlag?
- Wo gibt es den Antrag für den Kinderzuschlag?
- Was will die Familienkasse wissen, wenn sie den Kinderzuschlag berechnet?
- Wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?
- Was hat das Bildungspaket für Kinder aus Hartz 4-Familien mit dem Kinderzuschlag zu tun?
- Wo bekomme ich weitere Infos zum Kinderzuschlag?












kann mir jemand bei unserer situation rat geben?:
z.Zt. leben wir noch im Ausland, wollen aber im ca. mai nach deutschland umsiedeln. wir haben 2 Kleinkinder von 3 und 2 Jahren, meine Frau ist auslaenderin und ich bin rentner mit 424 euro monatlich. auf welche unterstuetzung koennen wir rechnen? bekommt meine frau eine beihilfe?, bekommen die Kinder kinderzuschlag und kindergeld?? fuer hilfreiche antworten waere ich sehr dankbar.
Dieter
@Wiebke...
ich verstehe, das dich das ärgert. ich find es schlimm, wenn man Arbeiten geht und es trotzdem vorne und hinten nicht reicht und ich an deiner Stelle, wäre vor Gericht gegangen. Nicht einfach aufgeben sondern für sein Recht kämpfen.
Ich bin leider Hartz4 Empfänger und ich kann dir sagen ich bin eine ganz arme Sau und es reicht auch bei mir hinten und vorne nicht.
LG Anja
Hallo! Wir müssen beide arbeiten damit wir unsere 3 Lütten durchbringen. Mein Mann ist in der Wäscherei beschäftigt und verdient einen scheiß Stundenlohn. Ich dazu noch halbtags, da bei uns auf der Insel leider keine !!!! Ganztagsbetreuungsstellen zur Verfügung stehen. Wir haben es auch versucht, haben sogar 3 Monate Kinderzuschlag bekommen,beim Folgeantrag hieß es dann auf einmal, tut uns leid, die Heizungskosten und ähnliches wird beim Folgeantrag nicht mitberechnet? Haben Widerspruch eingereicht, aber nichts,.... hätten nach Schleswig vor Gericht gekonnt,.... Aber wer tut das schon, man wird echt bestraft, wenn man arbeiten geht, ein Hartz IV-Empfänger hat ja schon fast mehr wie wir,....das geht nicht,....
Ich bin alleinerzihend habe 4 Kinder und für alle zusammen einen Zuschlag von 75 Eur erhalten. Aber durch die Kindergelderhöhung wurde der zuschlag ab 1.1. abgelehnt. Jetzt habe ich weniger zur Verfügung als vorher. Fazit ist die erhöhung des KG kommt nur den reichen zugute und wir werden immer ärmer. Danke Deutschland.
Betrug von vorn bis Hinten
Wie immer werden die REichen begünstigt
Wahrscheinlich hat van der lyen alle ihre kinder im internat im ausland, und setzt das jetzt ab
ARME die Sozialhilfe bkeommen ,bleiben auf dem REgelsatz sitzen die ERhöhung von Kindergeld und Unterhaltszahlungen streicht die ARGE ein
DANKE BRD
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(8 Kommentare)