Was steht mir zu?
Während der Schwangerschaft und nach der Entbindung haben krankenversicherte Frauen Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dazu zählen auch die für die Schwangerenvorsorge notwendigen Arzneien, Verbandmaterial und Heilmittel sowie die Unterbringung in der allgemeinen Verpflegungsklasse einer Klinik.
Muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
Die Praxisgebühr fällt bei den Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge nicht an - auch nicht bei einer Beratung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorsorgeuntersuchung steht. Erst wenn weitergehende Beratung oder Untersuchungen gemacht werden beziehungsweise die Patientin den Arzt dazu auffordert, muss die Gebühr entrichtet werden. Seit April 2007 ist auch die Aufenhaltsdauer vor und nach der Entbindung im Krankenhaus von der Praxisgebühr befreit, sofern der Grund für die Aufnahme die bevorstehende Geburt war.
Wann muss ich zuzahlen?
Bei manchen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergeben sich Zuzahlungen. Detaillierte Information gibt die jeweilige Krankenkasse. Eine Nachfrage lohnt sich, da Modellprojekte zu bestimmten Präventionsmaßnahmen von Krankenkassen unterstützt werden. Zum Beispiel bieten einige Ersatz- und Betriebskrankenkassen ein Präventionspaket an, das Frühgeburten verhindern soll. Auf der nächsten Seiten finden Sie eine Zusammenstellung der üblichen Leistungen.



Ich muss mal zusehen, ob ich einen Zuschuss zur Krankenversicherung von meinem Arbeitgeber bekomme. Über 200,00 Euro jeden Monat zu zahlen, ohne dass ich Gehalt bekomme (ich rede von der Zeit nach der Elternzeit) finde ich ganz schön happig.
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Bei mir und meinem Partner ist das Problem so gelagert, dass wir keine vernünftige Auskunft über die Krankenversicherung erhalten haben. Wir überlegen nun, wann wir überhaupt heiraten. Unser Kind kommt im Mai und ich habe eine Tochter aus früherer Beziehung, für die ich alleiniges Sorgerecht habe (die also über mich versichert werden MUSS). Mein Partner ist Beamter mit 50% Privatversicherung und 50% Beihilfe, ich bekomme derzeit HartzIV als Arbeitssuchende. Wenn wir heiraten - oder zusammenziehen - fällt mein Anspruch auf HartzIV ganz weg, weil er dafür zuviel Verdienst hat. Er bleibt aber unter der 48000 Euro-Grenze. Nun überlegen wir, erstmal das Kind kommen zu lassen, das dann ja auch über mich versichert würde, in der Hoffnung, dass ich dann zumindest in der Elternzeit mit den Kindern in der Gesetzlichen bleiben kann, auch wenn wir dann heiraten sollten, danach müssten wir mich eh freiwillig versichern. Ist das sinnvoll oder haben wir da einen Denkfehler?
Dieser Beitrag ist wirklich sehr oberflächlich.
Mir sagte man bei der Krankenkasse, da ich freiwillig versichert bin, im vergangenen Jahr nicht gearbeitet habe und kein Krankentagegeld abgeschlossen habe (konnte man ab einem gewissen Jahr auch gar nicht mehr), habe ich auch keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld (von wegen alle weiblichen Mitglieder haben Anspruch drauf!).
Da mein Mann privat versichert ist, werden wir gemeinsam veranschlagt und da sein Gehalt die Grenze von 48500/Jahr übersteigt, muss ich die ganze Zeit meine vollen Beiträge selber zahlen. Nur wenn ich selbst als Selbständige freiwillig versichert gewesen wäre und dann Elterngeld beziehen würde, würden die Beiträge auf einen Mindestbeitrag heruntergesetzt.
Ich habe dasselbe Problem. Meine Krankenkasse sagt mir, dass ich meine Beiträge auch während des Bezuges von Elterngeld selber tragen muss, da ich bislang freiwillig gesetzlich versichert war. Wer weiss, was nun richtig ist!???
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