Krankenkassen

Drei Wege zur Krankenversicherung

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Krankenkassen: Drei Wege zur Krankenversicherung

Persönliche Situation

Drei Möglichkeiten existieren in Deutschland, sich zu versichern: bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV), bei einem privaten Versicherer (PKV) oder bei einer gesetzlichen mit zusätzlichem privaten Schutz für bestimmte Bereiche wie Zahnersatz oder Brillen. Jede Art hat ihre Vor- und Nachteile. Daher sollte jeder auf seine persönliche Situation achten, bevor er sich für einen Weg entscheidet. Vor allem gilt jedoch: Wer Kinder haben will, sollte rechtzeitig, möglichst vor Beginn einer Schwangerschaft, seinen eigenen Versicherungsschutz analysieren, bei Bedarf anpassen und sich rechtzeitig überlegen, wie der Nachwuchs versichert werden soll.

Gesetzliche Grundversorgung

Der Standard für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung beziehungsweise die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Gerade für Familien hat dieses Modell einen klaren Vorteil: Kinder und nicht arbeitende Familienmitglieder zahlen keine Beiträge und erhalten dennoch volle Leistung.

Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung sind:

  • Familienangehörige sind nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig.
  • Sie beziehen kein eigenes Gesamteinkommen von über 345 Euro (bzw. 400 Euro für geringfügig Beschäftigte) im Monat (Werte für 2005).
  • Sie sind nicht selbst versichert (Pflicht- oder freiwillige Versicherung etwa als Rentner).
  • Sie haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.

Achtung: Für Paare, die unverheiratet zusammenleben, besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung. Im Mutterschutz und während der Elternzeit ist eine Familienversicherung nur möglich, wenn der Ehepartner schon vorher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, also nicht privat krankenversichert war.

Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse erhöht sich ab dem 01. Januar 2011 von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil steigt damit von 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent: Der Anteil der Arbeitgeber erhöht sich dieses Mal noch von 7,0 Prozent auf 7,3 Prozent - künftig wird er jedoch nicht weiter steigen. Sollte die gesetzliche Krankenversicherung also in den kommenden Jahren noch teurer werden, tragen allein die Versicherten die finanziellen Folgen.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung sinkt für das Jahr 2011 von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro. Bei einem höheren Bruttoeinkommen zahlt der Versicherte auf das gesamte Einkommen oberhalb dieser Grenze keine Beiträge mehr.

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von kinga am 14. Februar 2010, 16:12 Uhr

    Hallo, meine schwaegerin ist schon im 4 monat und ist nicht versichert und hat kein Arbeitsvertrag, und aufenthaltsgenemigung mehr. Sie hatte nur fuer 2 Monate und dann ist hier geblieben mit mein Bruder. Er ist beim Dkv versichert als einreisende. Er ist selbstschtaendig jetzt. Kann jemand uns helfen, kann Sie jetzt zu eine Krankenkasse anmelden? wie viel kostet bis das Kind geboren ist? Vielen Dank!


  • von Désirée am 31. Oktober 2008, 11:31 Uhr

    Hallo Lena,

    solange dein freund nicht selbstständig ist kannst du das tun, sofern er aber auch arbeitslos sein sollte muss dein kind auch über das amt versichert werden meine ich solange bis du wieder arbeit hast und wieder in eine krankenkasse beitrittst!


  • von Lena am 20. Januar 2008, 22:10 Uhr

    Bin bald arbeitslos mein Kind ist 12 jahre alt. Kann ich mein Kind bei meinem Freund mitversichern.


    (3 Kommentare)

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