Nebenkosten

Ist die Nachzahlung gerechtfertigt?

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Nebenkosten: Ist die Nachzahlung gerechtfertigt?

Wenn die Rechnung kommt

Jedes Jahr dasselbe: Die Nebenkosten sind einfach immer höher als erwartet. Seit Jahren legen die Ausgaben für Heizung, Fahrstühle, Müll und Wasser zu. "Rund 41 Milliarden Euro müssen jährlich für die Nebenkosten gezahlt werden", sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Kein Wunder also, dass Mieter und Vermieter immer öfter streiten, ob die Abrechnung korrekt ist. Und manchmal ziehen die Parteien sogar vor Gericht.

Die Richter entscheiden dann, ob der Vermieter Leerstände korrekt oder monatliche Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt hat. "Überprüfungen der Abrechnungen haben ergeben, dass jede zweite Abrechnung fehlerhaft und falsch ist", weiß Ropertz. Mittlerweile geht es bei jeder dritten Rechtsberatung der Mietervereine um Betriebskosten.

Nebenkosten: Wie man sie abrechnen kann

Der Vermieter hat drei Möglichkeiten, die Nebenkosten auf die Mieter zu verteilen: entweder nach Wohneinheiten, nach der Zahl der Personen in der Wohnung oder nach Wohnfläche. In einer Umfrage des Mieterbundes favorisierten 68,8 Prozent der Teilnehmer zwar die Umlage nach Verbrauch - letztendlich entscheidet jedoch der Vermieter!

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Warmwasser und Zentralheizung müssen immer verbrauchsabhängig angesetzt werden - allerdings auch hier wieder nur zwischen 50 und 70 Prozent. Der Rest geht nach Wohn- oder Nutzfläche.

Jede dritte Abrechnung ist fehlerhaft!

Auch die Kosten für Wasser sind eine Position, die der Vermieter theoretisch nach Verbrauch umlegen kann. Dafür muss er jedoch Wasserzähler installieren. Hat er das getan, muss er sich daran halten.

Steht nichts im Vertrag, ist laut bürgerlichem Gesetzbuch die Wohnfläche anzusetzen. Geändert werden kann der Verteilerschlüssel nur, wenn alle Mieter und Vermieter eines Gebäudes zustimmen. Ausnahme: Der Vermieter will auf Verbrauch und Verursachung umstellen.

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