In jedem Fall zum Anwalt?
Bevor Sie einen Anwalt einschalten, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag genau lesen - an ihn müssen sich beide Seiten halten. Danach können Sie zusammen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Gesetzeslage prüfen. Die wichtigsten Grundlagen sind: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz aus dem Jahr 2000 und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das seit 2006 in Kraft ist. Auch im Mutterschutzgesetz sowie im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz stehen Ihre Rechte. Verletzt der Arbeitgeber sie, können Sie sich wehren.
Wenn Sie wissen möchten, wann tatsächlich Ihre Arbeitnehmerrechte verletzt wurden, steht Ihnen dazu vom 25.02. bis 29.02. 2008 Margit Ricarda Rolf, Mediatorin und Trainerin von der Mobbing-Zentrale e. V., in unserem Experten-Forum zur Verfügung.
Hier einige Beispiele:
Anspruch auf Teilzeit
Beispiel: Ihr Chef hat Ihnen vor der Elternzeit versprochen, dass Sie nach der Rückkehr eine Teilzeitstelle bekommen. Nun will er Sie aber doch nur entweder voll oder gar nicht wieder einstellen.
Tipp: Wer sich auf mündliche Zusagen verlässt, versäumt oft die Fristen für schriftliche Anträge. Darauf spekulieren Chefs oft. Manchmal bieten Personalleiter auch Abfindungen an. Wenn Sie weiter arbeiten wollen, sollten Sie sich darauf nicht einlassen.
Ihr Recht: In Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit. Sie müssen aber einen formlosen Antrag stellen, der fristgerecht drei Monate vor dem gewünschten Termin beim Arbeitgeber eingehen muss. Vor dem Antrag müssen Sie mindestens sechs Monate bei Ihrer Firma beschäftigt gewesen sein. Ihr Chef kann den Antrag ablehnen, muss das aber begründen. Wichtig: Auch während der Elternzeit dürfen Sie Teilzeit arbeiten, sogar bei anderen Firmen. Dafür brauchen Sie aber die Erlaubnis des Chefs, sonst riskieren Sie eine fristlose Entlassung.
Mutterschutzvorschriften
Beispiel: Sie haben Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft gemeldet und er lässt Sie schwere Lasten tragen, Akkord-Arbeit verrichten oder nachts arbeiten.
Tipp: Informieren Sie den Betriebsrat oder das zuständige Amt für Arbeitsschutz. Jedes Bundesland hat eine eigene Behörde, die überprüft, ob die Mutterschutz-Vorschriften eingehalten werden.
Ihr Recht: Schwangere dürfen nicht gegen ihren Willen Akkord- und Fließbandarbeit verrichten und keine Nachtschichten oder Sonntagsdienste übernehmen. Sie dürfen nicht regelmäßig Lasten über fünf Kilogramm tragen und nicht länger als vier Stunden täglich stehen. Die Ausnahme: Verkäuferinnen, die zwar auch stehen, sich aber dabei bewegen. Ab dem dritten Monat dürfen Stewardessen, Bus- oder Taxifahrerinnen nicht mehr arbeiten. Für alle diese Fälle gilt: Der Arbeitgeber muss den Schwangeren eine andere Arbeit zuweisen, die Bezahlung darf sich nicht verschlechtern.



Meine tochter schließt im Juni ihre Ausbildung ab, sie hat die mündliche Zusage auf Übernahme. Seit zwei Tagen weiß ihr Chef von der Schwangerschaft und hat sofort das Organigramm ändern lassen, indem Sie als Vertreterin für drei Firmensparten benannt war. Wie stehen ihre Chancen auf Übernahme, sie könnte von Juli bis Ende September noch arbeiten, bevor MS beginnt.Ist erst in der 7. Woche.
Gesetzesgrundlagen
Liebe Userinnen und User,
Sie haben eine konkrete Frage zu den Themen "Job" und "Elternzeit"? Dann posten Sie diese bitte nicht hier als Kommentar, sondern wenden Sie sich direkt an unseren Leserdienst.
Dort steht Ihnen Christa Schwarzenbacher als Expertin zu Fragen rund um Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld zur Verfügung. Sie erreichen sie unter der E-Mail-Adresse:
schwarzenbacher.christa@muc.guj.de
Ihre Eltern.de-Redaktion
Ich habe mit mein cheff drei jahre elternzeit vereinbart.Will aber jetzt früher arbeiten gehen,habe ich ein recht darauf?
(4 Kommentare)