Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen
Firmen bieten befristete Verträge an, wenn nur kurzzeitig oder vorübergehend Bedarf an Personal besteht oder eine Arbeitskraft zu einem bestimmten Zweck gebraucht wird, zum Beispiel für Saisonarbeit. Ausbildungsverträge sind generell befristet und enden mit dem Abschluss der Ausbildung.
Häufig wird auch als Vertretung bei einer längeren Krankheit oder während der Mutterschutzfrist oder der Elternzeit eine Kraft eingestellt, deren Arbeitsvertrag befristet ist. In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, für die Dauer der Probezeit einen befristeten Vertrag abzuschließen. Dieser Vertrag muss nach dem Ende der Probezeit nicht gekündigt werden, der Arbeitgeber kann ihn ohne Verlängerung auslaufen lassen. Allerdings: Gestattet der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer auch nur einen Tag länger arbeitet als der Vertrag läuft, verwandelt sich dadurch der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten. In jedem Fall muss ein befristeter Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Wird eine Vereinbarung lediglich mündlich getroffen, entsteht damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, auch wenn ein befristetes vorgesehen war. Der Vertrag muss bereits vor Beginn der Tätigkeit unterzeichnet werden.
Ein befristeter Arbeitsvertrag darf maximal eine Gesamtdauer von zwei Jahren haben, kann aber auch für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden. Innerhalb der Frist von 24 Monaten besteht die Möglichkeit einer dreimaligen Verlängerung. Das heißt, ein Vertrag, der nur einige Monate laufen sollte, kann noch dreimal verlängert werden, bis die Grenze von zwei Jahren erreicht ist. Eine Ausnahme sind Ausbildungsverträge. Sie dauern meist drei Jahre.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nicht möglich, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit wird ausgeschlossen, dass einem Arbeitnehmer gekündigt und er einen Monat später wieder befristet eingestellt wird.
Ihre Rechte in Schwangerschaft und Elternzeit
Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Arbeitsplatz nach der Elternzeit zurück zu geben. Allerdings kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren nicht durch eine Kündigung vorzeitig auflösen, sondern muss die werdende Mutter bis zum Vertragsende weiter beschäftigen.
Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurden, und alle erhielten nach dessen Auslaufen eine unbefristete Anstellung, nur eine nicht, die inzwischen schwanger geworden war, verstößt das gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Das Arbeitsgericht Bochum (AZ: 2 Ca 2552/90) entschied in einem solchen Fall, dass das Beschäftigungsverhältnis mit der Schwangeren nicht beendet werden durfte. Sie erhielt Schadensersatz und blieb bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiter angestellt. Eine Weiterbeschäftigung über die Mutterschutzfrist hinaus oder gar ein unbefristeter Arbeitsvertrag wurde allerdings nicht erreicht.
Spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages sollte sich der Arbeitnehmer erkundigen, ob das Unternehmen daran interessiert ist, mit ihm einen unbefristeten Vertrag abzuschließen. Kommt so ein Vertrag nicht zu Stande, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich sofort beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Sonst riskiert er, dass das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld um etwa ein Viertel kürzt.
Eine schwangere Arbeitnehmerin wird damit rechnen müssen, dass ihr Arbeitgeber einen befristeten Vertrag nicht in einen unbefristeten umwandelt. Auch in diesem Fall gilt: Eine Meldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Die Frau bekommt Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Mutterschutzfrist, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Während der Schutzfrist bekommt sie die gleiche Summe, bezahlt aber von der Krankenkasse, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist.
Wird jedoch eine junge Frau, die noch in der Ausbildung ist, schwanger, kann sie trotz eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrages nach der Geburt ihre Ausbildung fortsetzen. Nimmt sie ihr Recht auf Elternzeit wahr, dann kann sie ihre Ausbildung auch nach der Elternzeit fortführen und beenden. Selbst wenn ihr Ausbildungsvertrag nur auf drei Jahre begrenzt war, verlängert er sich in diesem Fall automatisch durch die Länge der Elternzeit.



Hallo bin jetzt in der 4 Woche Schwanger und mein Vetrag läuft am 31 Mai aus! Ich gehe davon aus das mein Vetrag verlängert wird wen meine Firma nicht weiss das ich Schwanger bin! Darf ich so lange warten ??
Da Ich Alleinerziehend bin und ich in DE. Wohne und in Holland Arbeite. Müsste ich mich trotzdem in de. Arbeitslos melden und dann wie gehts weiter?
Da ich eine eigene Imobilie habe habe ich auch kosten ..... Wieviel Arbeitslosengeld bekommt man und was gibt es noch?
Mit freundlichen Grüssen
Sandra
Hallo ihr lieben, da wir uns auch jetzt in sowas befinden frage ich euch mal.. meine Frau ist jetzt schwanger 4 Woche und ihr Vertrag endet am 31.Oktober. Weiss jemand ob sie dann Mutterschaftsgeld bekommt? oder Arbeitslosengeld?
Ich habe seit dem 01.06.2008 einen befristeten Vertrag (2 Jahre) bei einer Behörde. Dieser wurde bereits 2x mit untersch. Gründen verlängert. 1. Verlängerung nach einem Jahr - verlängert bis zum 30.06.2011 - 2. Verlängerung Ende März - bis zum 31.12.2012. Mein Arbeitgeber würde mich gerne unbefristet einstellen. Eine Entscheidung kann jedoch nicht getroffen werden, da im Sept. 2011 gewählt wird. Jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und bin ratlos.
Ich (36), Architektin mit mehrj. Berufserf. muss jetzt damit rechnen, dass mein Vertrag nicht umgewandelt wird u.das ich ab 01.01.12 auf Hilfe des Arbeitsamtes angewiesen bin. Was passiert nach der Mutterschutzzeit?
hallo,
ich habe da eine frage mein befristeter vertrag laüft z.b am 20. april aus und soll laut müdlicher zusage in einen unbefristeten vertrag überlaufen jedoch weiss ich seit letzter woche das ich schwanger bin wenn ich meinem chef erst nach beginn des unbefristeten vertrages sage das ich schwanger bin kann er mich dann kündigen weil ich meine schwangerschaft verschwiegen habe?
Ich finde es immer schön wenn ich lese das nur 2 Jahre befristet werden darf. Leider stimmt das nicht überall. Ich Arbeite an einer Uni und habe seid 7 Jahren (mit kurzer Elternzeitpause)immer wieder befristete Verträge zwichen 6 Monaten und ein Jahr. Als ich dann in Elternzeit gegangen bin wurde mein befristeter Vertrag natürlich nicht verlängert. Nach der Elternzeit habe ich dann wieder einen befristeten Vertrag an der Uni bekommen allerdings sind,durch einen neuen Tarifvertrag, viel Zulagen weggefallen. Das ist in meine Augen eine riesen Frechheit und das von einem Institut das vom Land gefördert wird. So viel zur Familienförderung vom Staat. Wer Gründet schon eine Familie wenn er Jahrelang immer nur befristet wird!?
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