Elternzeit

Die Auszeit flexibel gestalten

Weiterleiten Drucken

Verlängert sich die Elternzeit durch ein Geschwisterchen?

Findet keine Verschiebung statt, ist die Elternzeit beendet, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Kommen mehrere Kinder hintereinander, ist die Elternzeit eigentlich mit dem dritten Geburtstag des letztgeborenen Kindes zu Ende. Meistens können jedoch in einem solchen Fall ein oder sogar mehrere Jahre übertragen werden.

Übrigens hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden, dass in einem solchen Fall Urlaubsansprüche nicht verfallen. Im konkreten Fall ging es um eine Mutter, bei der sich nach der ersten, dreijährigen Elternzeit nahtlos eine weitere anschloss. Als das Arbeitsverhältnis endete, forderte sie ihren Resturlaub ein - und die Richter entschieden jetzt: Resturlaub wird übertragen, wenn er nach der ersten Elterzeit nicht genommen werden kann (AZ: 9 AZR 219/07).

Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit?

Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Ihre Firma beschäftigt mehr als 15 Personen (Auszubildende nicht mitgerechnet).
  • Es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen.
  • Sie gehören mindestens ein halbes Jahr lang zur Belegschaft.
  • Sie haben Ihrem Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit bereits mit der Anmeldung zur Elternzeit mitgeteilt.

Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf Ausbildung oder Studium?

Für Frauen, die sich in einer Ausbildung befinden, studieren oder eine Weiterbildung absolvieren, wird die Zeit, in der sie aufgrund der Elternzeit pausiert haben, einfach hinten dran gehängt. Das heißt, die Elternzeit darf nicht auf Berufsbildungszeiten angerechnet werden. Auch wenn der Vertrag auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet war, endet er erst mit der Beendigung der jeweiligen Berufsausbildung.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema "Elternzeit"

von Renate Korn


Weiterleiten Drucken

Eltern.de User, die sich für Schwangerschaft, Geburt, Babys und alle weiteren Familien-Themen interessieren, treffen sich im Eltern.de Forum.

Fruchtbarkeitskalender, mobile Website und ganz neu die Eltern.de-App: Eltern.de für unterwegs.

> Zu den Produkten Jetzt ELTERN abonnieren

Alle Infos für Schwangere und Eltern

Für Schwangere, Eltern und solche, die es werden wollen.
Alle wichtigen Fragen für die aufregenste Zeit des Lebens -
jetzt lesen, testen oder verschenken!




 
  • von Holger Vollrath am 17. Januar 2013, 08:53 Uhr

    Hallo zusammen,
    habe den Bericht in der Eltern 2/2013 über Vätermonate gelesen. Freu mich das es bei anderen Väter klappt mit der Zeit zu Hause. Auch ich habe diese Zeit genossen. Aber der Alptraum fing kurz vor ende dieser auszeit an. Ich wurde entlassen ganau weil ich dies zeit mir genommen hatte. Zwar konnte man mich nicht entlassen aber es wurde mir gedroht mit mobbing und weiter maßnahmen gegen mich. so musste ich zwangsweise mir etwas neues suchen, musste an meine Familie denken. Ich war über 9 Jahre in der Firma tätig. Im Handwerk ist es leider etwas anderst mit der Elternzeit. Die Berichte lassen sich immer leicht lesen aber in wirklichkeit sieht es doch teilweise anderst aus. Auch die Politik macht es sich leicht damit das man ansprüche hat. Ich habe sie mir genommen diese ansprüche und hat mir nichts gutes gebracht


  • von tanik sati am 10. Januar 2013, 06:39 Uhr

    Hallo

    Meine Frage ist es, ob ich die restliche Elternzeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres nehmen muss, oder ob ich es bis dahin beantragen muss.


  • von Newmommy am 9. Oktober 2012, 14:01 Uhr

    Hallo, ich bin neu in diesem Forum und ich möchte eine Frage stellen. Mein Elternzeit sollte in einem Monat beendet. Aber ich habe an meiner Firma für eine Verlängerung (2 Monate) der Elternzeit beantragt. Es war von meiner Gruppenleiter akzeptiert und ich habe ein HR Bestätigung gewartet. Die habe ich heute bekommen. Aber was ist dort geschrieben ist eine Bestätigung für Urlaubsanspruch. Ich vermute dass es nicht das gleich ist, wie die 'Elternzeit Verlängerung', aber ich bin nicht sicher. Konnte vielleicht jemand mir helfen? Ist das HR richtig mit der Bestätigung? Was soll ich beachten?

    Vielen Dank im Voraus:)


  • von Ines Hernandez am 3. Oktober 2012, 23:38 Uhr

    Hallo, ich habe nach der Geburt meiner Tochter Januar 2007, 2 Jahre Erziehungsurlaub genommen. Ist es möglich den Rest ab Schulbeginn in 2013 meiner Tochter jeweils auf die Sommerferienzeit verteilt zu nehmen, wenn ja bis zu welchem Alter meiner Tochter ist das möglich, da es in den Sommerferien keine Kinderbetreuung gibt und ich auch nicht so viel Urlaub im Jahr habe um alle Ferien abzudecken.
    Danke für die Antwort.


  • von Anke Ohmann am 22. Juli 2012, 21:42 Uhr

    Hi. Ich habe 2Kinder im Abstand von 1,5Jahren.. Nach dem ersten bin ich nach 1Jahr und 3Monaten wieder arbeiten gegangen und habe für das 2.Kind 3Jahre Elternzeit beantragt. Ist es möglich die restliche Elternzeit von 1Jahr und 9Monaten vom ersten Kind nachträglich zu beantragen?


(30 Kommentare)

Kommentar schreiben »
Name
E-Mail

Kommentar (max. 1000 Zeichen)

Bild hochladen (optional)


* Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein. Diese wird später nicht auf unserer Seite zu sehen sein. Um Missbrauch zu vermeiden, senden wir Ihnen jedoch eine Mail mit einem Aktivierungslink. Einfach anklicken und schon ist ihr Beitrag online.