Kündigung

Nach der Elternzeit arbeitslos - geht das?

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Kündigung: Nach der Elternzeit arbeitslos - geht das?

Ist eine Kündigung nach der Elternzeit überhaupt erlaubt?

Es ist wirklich ein Jammer: Da feiern sich Politiker für ihre Beiträge für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und viele Unternehmen schmücken sich in Imagebroschüren und Stellenanzeigen mit dem Attribut "familienfreundlich".

Doch in der Praxis stoßen Eltern, die nach der Babypause wieder berufstätig sein sollen, oft auf hohe Hürden - selbst wenn sie ihren Arbeitgeber noch vor der Geburt des Kindes darauf hingewiesen haben, dass Sie nach dem Ende der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten. Auch die rechtzeitige und schriftliche Anmeldung des Wunsches auf Teilzeit ist keine Garantie, dass es tatsächlich klappt. Denn: Nur Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern müssen ihren Angestellten diese Möglichkeit einräumen.

Eine Kündigung während oder im Anschluss an die Elternzeit ist allerdings nicht so einfach möglich. Dazu muss das Unternehmen schon Insolvenz anmelden oder den Betrieb schließen. Möglich ist jedoch eine Kündigung kurz nach dem Ende der Elternzeit. Das kann besonders bitter werden, denn das Bundessozialgericht (BSG) hat im vergangenen Jahr entschieden, dass in einem solchen Fall nicht die Höhe des letzten Gehaltes, sondern die Agentur für Arbeit darüber bestimmt, wie viel Arbeitslosengeld sie bekommen. Und die darf ein ein fiktives Pauschalgehalt ansetzen - auch wenn das für den Arbeitnehmer finanzielle Einbußen bedeutet!

Keine Kündigung nach der Elternzeit, aber ...

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Es kommt allerdings vor, dass Chefs auf Zeit spielen: Da die meisten Mütter (und auch manche Väter) zunächst auf einer Teilzeitstelle wieder einsteigen möchten, sperren sie sich einfach gegen die Wünsche der jungen Eltern. Da werden dann Positionen angeboten, die bei weitem nicht den Qualifikationen entsprechen. Oder es wird Müttern und Vätern verlangt, Arbeitszeiten zu akzeptieren, die sich überhaupt nicht mit der Kinderbetreuung vereinbaren lassen. Irgendwann geben die Arbeitnehmer dann auf. Die Folge: die Kündigung nach der Elternzeit - und zwar nicht vom Unternehmen, sondern von der Mutter oder dem Vater selbst!

Daneben haben manche Chefs noch andere Tricks, um eine junge Mutter oder einen jungen Vater aus dem Unternehmen zu vergraulen, auch wenn er keine direkte Kündigung nach der Elternzeit aussprechen kann. Einige Arbeitgeber sind ehrlich genug, ihrem Mitarbeiter zu sagen, dass er eigentlich nicht mehr mit ihm gerechnet und deshalb den Arbeitsplatz anderweitig besetzt hat. In so einem Fall stehen ihre Chancen gut, wenigstens eine Abfindung auszuhandeln.

Vor allem Frauen müssen sich von Vorgesetzten ganz unverblümt fragen lassen, ob nicht vielleicht ein weiteres Kind geplant ist - in der Annahme, nach der zweiten Elternzeit würde die Frau mit Sicherheit nicht mehr berufstätig sein wollen. Oder man bietet ihr einen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt, in einer anderen Filiale oder Niederlassung an, die weit entfernt liegt und bei dem sie lange Fahrzeiten in Kauf nehmen müssten

Schikanen, damit Eltern selber die Kündigung nach der Elternheit einreichen

Manche Firmen verweisen daneben auf "betriebsbedingte Gründe", die eine Teilzeitbeschäftigung unmöglich machen würden - tatsächlich billigt das Gesetz ihnen diese Möglichkeit zu. Nur: Was genau sind diese betrieblichen Gründe? So klagt derzeit ein Vater gegen seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz, weil die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die er tätig war, ihm nach der Geburt seiner Tochter keine Teilzeit zubilligte. Der Manager nahm daraufhin eine zweijährige unbezahlte Elternzeit, die mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden war.

Das Kalkül erscheint angesichts solcher Schikanen jedoch stets dasselbe: Dahinter steckt die Hoffnung, der Arbeitnehmer werde bald das Handtuch werfen und seine Kündigung einreichen - kein schöner Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Elternzeit. Doch auf der nächsten Seite sagen wir Ihnen, wie Sie sich wehren können!

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Tilo am 4. April 2012, 14:05 Uhr

    War heute bereit nach meiner Neun monatigen Elternzeit wieder Vollzeit zu arbeiten. Aber daraus wurde nixs. Wurde zu meinen NL-Leitern bestellt und man hat mir da Kündigungsschreiben in die Hand gedrückt mit der mündlichen Begründung schlechte Betriebliche Lage (dabei wurde Letzten Monat ein neuer Kollege eingestellt der so ziemlich meine Arbeit macht). Nun überlege ich mir mein weiteres Vorgehen.


  • von Zimtschneckchen am 24. Februar 2012, 12:38 Uhr

    Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit ( mein Sohn ist 14 Monate) und hatte bei meinem AG beantragt ab Mitte Dezember wieder in Teilzeit anzufangen. Da ich zur Geburt meines Sohnes in einen anderen Ort gezogen bin, würde mich die einfache Fahrt 1,5 Stunden kosten und so haben wir beim Gespräch über den Wiedereinstieg auch über das Thema Home Office gesprochen, was in meiner Firma total normal ist. Fakt ist: mir wurde nach dem Gespräch genau das angeboten, was für mich organisatorisch nicht möglich ist. Kein Home Office, 20 anstatt 30 Stunden und eine Stelle in einer Abteilung mit "einfacheren " Tätigkeiten. Jetzt suche ich seit 4 Monaten einen qualifizierten Teilzeitjob hier in der Nähe - bis jetzt leider auch ohne Erfolg. Studium, Auslandsaufenthalt, mehrere Jahre Erfahrung in internationalen Unternehmen - alles nix mehr wert mit Kind. Überlege jetzt, ob ich kündigen soll damit ich dann wenigstens Arbeitslosengeld bekomme.Aber Kündigen ist wahrscheinlich genau das was mein AG möchte.


  • von bauchmaus_01 am 2. Februar 2012, 17:40 Uhr

    mir werden gerade auch massiv Steine in den Weg gelegt wg. meiner Rückkehr. Ich habe meinem Chef rechtzeitig mitgeteilt, dass ich ab Mai wieder arbeiten möchte, allerdings hat er die Stelle mit einer anderen bereits besetzt und ist nicht willens, mir meine Stelle wieder zu geben. Stattdessen soll ich selber kündigen. Und man höre und staune "dadurch soll keine dreimonatige Sperrfrist entstehen". Angeblich wurde ihm das vom Firmenanwalt geraten. Wüsste gerne wo der Anwalt seine Studien gemacht hat? Fernstudium? Bin total ratlos, vor allen Dingen da ich ziemlich wenig Arbeitslosengeld bekomme, sollte ich tatsächlich arbeitslos werden.


  • von mia am 21. Januar 2012, 13:18 Uhr

    Aber ich werde kämpfen, koste es was es wolle, auch wenn mein Mann gemoppt werden sollte u. auch er eine andere Arb. suchen muss. Unterkriegen lassen wir uns nicht! Wir nehmen uns jetzt erst mal einen Anwalt und packen aus! So viele Dinge laufen da schief, was haben wir denn zu verlieren?, In ihren Augen sind wir eh nur ´ne Nr...und dass wir von Beg. an da waren und alles mit aufgebaut haben ist doch schon lange lange vergessen!!!! Auch die Schichten von 6:00 bis in die Nacht 1:30 um dann wieder um 6.00 auf der Matte zu stehen sind scheinbar vergessen...aber ich habe es gespeichert! Wünscht uns Glück in diesem Kampf noch haben wir die Hoffnung auf Gerechtigkeit in diesem Staat noch nicht verloren!!!!!


  • von Mia am 21. Januar 2012, 13:18 Uhr

    War v. 14 T. zu einem Gespr. b. AG eingel. um d. letzten Dinge vor Wiedereinstieg nach meiner EZ zu besprechen. Dort wurde mir(allderd. nur mündl.)zugesichert, d. ich meinen alten Arbeitspl. mit allen Aufg. wieder aufnehmen könne auch zu d. gl. AZ von 7:30-15:00. Ideale AZ für ´ne Mami mit 2 Kd.! Doch gestern wurde ich erneut zu einem Gespr. eingel. Es hieß:"Es haben sich einige Änderg. ergeben" Aufgr. d. Wirtschaftslage muss ich wieder in Schichten gehen(2J.hab ich gekämpft v. d. Schichtarb. mit 48h+ÜStd. runter zu kommen)u. nun da ich endlich meine Wunsch-AZ hatte...alles aus!? Mein Mann arb. im selben UN und ebenf. im Schichtbetrieb. In der Urlaubsvertr. sind wir auch entgegengesetzt gegangen. Doch nun mit 2 Kd. scheint es unmöglich. Zumal die neue Schichtarb. nicht kontinuierlich sein wird sondern so wie es dem AG passt! Also weiß er doch schon genau, dass ich dieses Angebot nicht annehmen kann, so gern ich es auch möchte...u. sieht mich schon zu Haus.


(24 Kommentare)

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