Wie viele Stunden darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Wer in Elternzeit ist, kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt auch für das zweite und dritte Jahr der Elternzeit, in denen kein Elterngeld mehr gewährt wird. Da bei Selbstständigen der Nachweis der tatsächlichen Arbeitsstunden schwieriger ist, orientiert sich die Elterngeldstelle auch an deren Einkommen. Das heißt: Hier ist Elternzeit nur dann gegeben, wenn man nicht mehr als 75 Prozent des vorherigen Einkommens verdient.
Bis zu welcher Höhe darf ich dazuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird?
Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel: Eine Frau, die vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro hatte, bekommt ein Elterngeld von 804 Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für 500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf monatlich 469 Euro. Die Grafinger Finanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor:
"1.200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro. Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Elterngeld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969 Euro zur Verfügung statt 804 Euro Elterngeld." Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus Köln und spezialisiert auf Elternzeit und Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: "Eine Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezugs lohnt sich finanziell meist nicht." Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kosten für die Kinderbetreuung entstehen.
Haben Selbstständige Freibeträge beim Elterngeld?
Nein. Ihre Situation ist aber ungleich schwieriger als die von Arbeitnehmern. Viele Selbstständige können es sich nicht leisten, ihre Kunden ein Jahr lang zu vertrösten. Sie müssen sich also entscheiden, ob sie tatsächlich ein Jahr komplett aussetzen, um das volle Elterngeld zu erhalten - und danach wieder mit Kundenakquise beginnen. Oder ob sie weiterhin wenigstens die Stammklientel betreuen, dafür weniger Elterngeld erhalten. Das Ministerium kommt ihnen entgegen: Wenn die Höhe des Einkommens während der Elternzeit 75 Prozent des vorherigen Einkommens nicht überschreitet, hat man auch als Selbstständiger Anspruch auf 300 Euro Mindestelterngeld.



Es gibt aber auch Nebenjobs, die nicht aufs Elterngeld angerechnet werden.
Ich bewerte neue Produkte, Werbespots und Fernsehserien, welche noch nicht auf dem Markt sind für verschiedene Marktforschungsinsitute von Zuhause aus am PC. Für eine Befragung bekomme ich zwischen 1,50 und 15,-€. Damit verdiene ich mir im Monat, je nachdem, wieviel Zeit ich gerade habe, zwischen 100,- und 200,-€. Man sollte sich jedoch schon bei mehreren Marktforschungsunternehmen anmelden, da man ja nicht täglich eine Umfrage erhält. In unserem Forum stellen wir die Anbieter mit der höchsten Vergütung vor.
http://geld-verdienen-heimarbeit.net
Man kann damit zwar nicht reich werden, aber immerhin ist diese Tätigkeit seriös und mit keinen Kosten verbunden. Das einzige, was man investieren muß, ist etwas Zeit.
Habe eine Frage habe noch 1 Jahr Elternzeit, und darf man dazu was verdienen?? Zb auf 400Euro
Hallo,
ich möchte gerne, wenn das Kind da ist gerne einen 400€-Job machen. Dort würde ich 240,00€ im Monat zu verdienen. Wird dieses Geld wie oben beim Teizeit-Job auch auf mein Eltergeld angerechnet?
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
Ich beziehe zur Zeit Elterngeld (324€ im Monat und das 2 Jahre lang).
Unsere Tochter ist jetzt 9 Monate alt und Ich würde gerne wieder ein bißchen arbeiten gehen.Könnte eine Putzstelle als Urlaubsvertretung bekommen. Würde dort 10€ die Stunde bekommen (auf Lohnsteuerkarte). Wie würde sich das zu meinem Elterngeld verhalten? Würde ich viele Abzüge bekommen, da es ja nicht regelmäßig ist. Mache denn ja nur Urlaubs und Krankheitsvertretung.
Mit freundlichen Grüßen
S.Lasch
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