Nebenjob

Ich möchte was dazuverdienen

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Nebenjob: Ich möchte was dazuverdienen
 © Yvonne_Bogdanski - Fotolia.com

Wie viele Stunden darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Wer in Elternzeit ist, kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt auch für das zweite und dritte Jahr der Elternzeit, in denen kein Elterngeld mehr gewährt wird. Da bei Selbstständigen der Nachweis der tatsächlichen Arbeitsstunden schwieriger ist, orientiert sich die Elterngeldstelle auch an deren Einkommen. Das heißt: Hier ist Elternzeit nur dann gegeben, wenn man nicht mehr als 75 Prozent des vorherigen Einkommens verdient.

Bis zu welcher Höhe darf ich dazuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird?

Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel: Eine Frau, die vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro hatte, bekommt ein Elterngeld von 804 Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für 500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf monatlich 469 Euro. Die Grafinger Finanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor:

"1.200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro. Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Elterngeld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969 Euro zur Verfügung statt 804 Euro Elterngeld." Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus Köln und spezialisiert auf Elternzeit und Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: "Eine Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezugs lohnt sich finanziell meist nicht." Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kosten für die Kinderbetreuung entstehen.

Haben Selbstständige Freibeträge beim Elterngeld?

Das Ministerium kommt Selbsständigen entgegen

Nein. Ihre Situation ist aber ungleich schwieriger als die von Arbeitnehmern. Viele Selbstständige können es sich nicht leisten, ihre Kunden ein Jahr lang zu vertrösten. Sie müssen sich also entscheiden, ob sie tatsächlich ein Jahr komplett aussetzen, um das volle Elterngeld zu erhalten - und danach wieder mit Kundenakquise beginnen. Oder ob sie weiterhin wenigstens die Stammklientel betreuen, dafür weniger Elterngeld erhalten. Das Ministerium kommt ihnen entgegen: Wenn die Höhe des Einkommens während der Elternzeit 75 Prozent des vorherigen Einkommens nicht überschreitet, hat man auch als Selbstständiger Anspruch auf 300 Euro Mindestelterngeld.


 
 
Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Ursula am 27. Januar 2010, 15:06 Uhr

    Liebe/r User/in,
    um Ihre Fragen zu beantworten verweisen wir an das Bundesfamilienministerium www.bmfsfj.de und hoffen, dass Sie dort Antworten auf Ihre Fragen finden.

    Noch eine Bitte: Die Kommentarfunktion ist nicht für Anfragen gedacht. Bitte senden Sie solche künftig an folgende E-Mail-Adresse. redaktion@eltern.de

    Ihr Eltern.de-Team


  • von Sandra am 26. Januar 2010, 21:36 Uhr

    Hallo,
    ich hätte da mal einige Fragen zum Thema Elterngeld. Ich habe im August ein Kind bekommen. Habe für 12 Monate Elterngeld beantragt und mein Partner zusätzlich 2 Monate. Ich bin Studentin und er ist Selbständig.
    Das heißt, ich bekomme eh nur den Mindessatz von 300€ und sein Anteil wurde an Hand der Steuererklärung ermittelt. Wenn er jetzt in den 2 Monaten arbeiten würde (max.30h), wieviel könnte er denn dazu verdienen, ohne dass wir dann wieder im Nachhinein Geld abgezogen bekommen würden, weil er vielleicht zu viel verdient hätte? Gibt es für Selbständige einen Höchstsatz? Wenn ja, wie wird dies berechnet? Bei Angestellten sind es ja als Höchstsatz die 1800€ und der Nebenverdienst wird mit verrechnet. Aber wie läuft das bei Selbständigen? Macht man dann eher Miese, wenn man noch nebenbei arbeiten gehen würde?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Lieben Dank!


  • von Corinna Kloff am 24. Januar 2010, 15:51 Uhr

    Hallo. Ich hätte da auch eine Frage. Ich bin zur Zeit Hausfrau und Mami und beziehe noch Elterngeld im 2.ten Jahr von 150,- Euro monatlich (Eg aufgeteilt auf 2 Jahre). Im 3.ten Jahr kann ich noch das bayerische Landeserziehungsgeld beantragen (Einkommensabhängig). Wenn ich jetzt für eine Partnervermittlung arbeite auf Provisionsbasis, nicht komplett selbstständig, muss ich da von Anfang an Gewerbe anmelden und eine private Krankenversicherung? Oder wären da auch 400,- Euro erst mal frei? MfG


  • SP_A0454.jpg
    von Nicole Gericke am 13. Januar 2010, 12:34 Uhr

    Guten Tag,
    ich bin noch bis oktober 2010 in der Elternzeit, möchte jedoch etwas dazu verdienen. Da ich einen Arbeitsvertrag habe , meine Frage wenn ich nebenbei Arbeiten gehen möchte , in der Elternzeit, muß es in meiner bestehenden Firma sein oder kann ich für denn Zeitraum in eine andere firma arbeiten.


  • von Heike@die_koppes_ am 16. August 2009, 17:16 Uhr

    Hallo,
    habe die gleiche Frage: Habe mein Elterngeld ebenso auf 24 Monate gesplittet und bekomme bis März 2010 noch Elterngeld. Nun hätte ich die Möglichkeit einen 400 Eurojob anzunehmen. Wird mir dann vom Elterngeld etwas abgezogen?
    Lieben Dank!


(8 Kommentare)

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