Elternzeit

Zurück in den Job? Das sind Ihre Rechte!

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Wie kann ich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern?


So verlockend der Gedanke ist, drei Jahre zu Hause zu bleiben und das Kind aufwachsen zu sehen - Frauen, die auf eine Berufstätigkeit angewiesen sind oder gern wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren möchten, sollten gut darüber nachdenken.

  • Planen Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes, wann und wie Sie wieder arbeiten wollen. Überprüfen Sie die Betreuungsangebote, die vorhanden sind. Fragen Sie beim Jugendamt nach. Eventuell haben Sie die Möglichkeit, selbst eine Krabbelgruppe zu gründen oder sich mit anderen Müttern in der Betreuung abzuwechseln. Oft lohnt es sich auch, zusammen mit mehreren berufstätigen Frauen eine Betreuerin einzustellen. Eltern, die beide berufstätig sind, können die Kosten für die Kinderbetreuung zu zwei Dritteln steuerlich geltend machen.
  • Überlegen Sie, ob Sie während der Elternzeit teilzeit arbeiten oder die Elternzeit generell kurz halten wollen.
  • Den Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit müssen Sie schriftlich angeben - und zwar mindestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeitätigkeit. Es empfiehlt sich allerdings fast immer, diesen Wunsch bereits anzugeben, wenn Sie Ihre Elternzeit anmelden, damit das Unternehmen auch entsprechend planen kann. Der Gesetzgeber erlaubt während der Elternzeit eine Tätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche. Lassen Sie sich aber bitte auch schriftlich bestätigen, dass der Arbeitgeber mit Ihren Vorschlägen einverstanden ist. In der Anmeldung sollte vermerkt sein, zu welchem Zeitpunkt Sie wieder in das Unternehmen zurückkehren wollen, wie viele Stunden Sie täglich (oder wöchentlich) arbeiten möchte, wie diese Stunden über den Tag verteilt werden sollen, und an welchen Tagen Sie diese Teilzeit leisten wollen.
  • Auch nach der Elternzeit besteht Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Die Bedingungen sind die gleichen wie innerhalb der Elternzeit, allerdings muss der Anspruch spätestens drei Monate vor Ablauf der Elternzeit schriftlich angemeldet werden. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld darüber, zu welchen Zeiten noch Teilzeitkräfte eingesetzt werden. So können Sie vielleicht die Kinderbetreuung so planen, dass Sie Ihrem Chef eine Zeiten anbieten können, in denen nicht schon fünf Kolleginnen nur halbtags arbeiten. So wird er Ihren Wünschen sicher entgegenkommen.
  • Gibt es innerhalb der Firma Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen, sollten Sie sie nach Möglichkeit unbedingt wahrnehmen, auch wenn das mit einigen organisatorischen Schwierigkeiten zu Hause verbunden ist - eventuell muss der Vater einige Urlaubstage opfern.
  • Sehen Arbeitgeber, dass ihre Arbeitnehmerinnen nicht einfach jahrelang in die Elternzeit entschwinden, sondern nach wie vor am Unternehmen und ihrer Tätigkeit Interesse zeigen, sind sie eher gewillt, der Frau nach der Rückkehr aus der Elternzeit wieder ihren ehemaligen oder einen neuen Arbeitsplatz einzuräumen.
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  • von Muki am 11. April 2013, 11:18 Uhr

    Hallo. Ich arbeite seit 97 bei ein und dem selben Arbeitgeber. Einen schriftl. Vertrag gibt es nicht. Meine Elternzeit (3 Kind) ist jetzt zum 1. April ausgelaufen. Eigentlich wollte ich wieder mit 25 Stunden (so auch vor der Schwangerschaft) einsteigen. Aber mein Chef möchte mich gerne loswerden, da unser jüngster an Mukoviszidose erkrankt ist, und er der Meinung ist mit einem kranken Kind kann man nicht arbeiten. Er hat mir Arbeitszeiten ausgesprochen die jenseits von gut u böse sind. Darf er das o muß er mir die alten Arbeitszeiten wieder gewähren. Im Moment bin ich auf Grund der Situation krank geschrieben. Denn ein normales Gespräch ist mit ihm leider auch nicht wirklich möglich, werde am Telefon abgespeist u persönlich ist er nicht anzutreffen. Danke schon mal für die Antwort....


  • von Sophia am 23. Februar 2013, 18:02 Uhr

    Hallo,
    Meine elternzeit läuft Ende August 2013 aus.
    Mein Chef hat mir meine alte stelle angeboten nur in einem anderen Ort.
    Die Firma hat mehrer Kanzleien in verschiedenen Orten.
    Der Ort indem er mich nun hinschicken will ist aber sehr weit von mir entfernt darf er denn das überhaupt oder muss er mich in der alten kanzlei einstellen?
    Vielen dank schon mal


  • von Melanie am 11. Februar 2013, 19:11 Uhr

    Hallo, habe da mal ne Frage. Bin zur Zeit noch in Elternzeit. Mein Elterngeld läuft in 5 Monaten aus. Jetzt müsste ich wieder arbeiten gehen, da wir sonst einen finanziellen Engpass haben und wir vom Amt nix bekommen. Mein Arbeitgeber hat aber im Moment keine Möglichkeit mich unterzubringen. Was kann ich tun? Kündigen darf er mich ja auch nicht. Gibt es noch ne Möglichkeit irgendwoher finanzielle Hilfe zu bekommen? Würde eigentlich auch viel lieber bei meiner kleinen Maus bleiben. Vielen Dank schon mal für die Antwort


  • von Ramona am 4. September 2012, 10:46 Uhr

    Hallo, ich möchte bitte die Kommentare von Kristin, 10.4.2012 21.30 Uhr lesen, da ich leider auch in solch einer Situation bin.
    Danke Ramona


  • von Karin am 8. August 2012, 08:26 Uhr

    Ich habe 2 Jahre Elterngeld beantragt (ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der ausgelaufen war), jetzt habe ich ein Angebot und könnte nach 1 Jahr schon wieder bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten. Bekomme ich die Restsumme Elterngeld ausgezahlt, weil ich das Elterngeld ja auf 2 Jahre gestreckt habe?


(44 Kommentare)

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