Wie kann ich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern?
So verlockend der Gedanke ist, drei Jahre zu Hause zu bleiben und das Kind aufwachsen zu sehen - Frauen, die auf eine Berufstätigkeit angewiesen sind oder gern wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren möchten, sollten gut darüber nachdenken.
- Planen Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes, wann und wie Sie wieder arbeiten wollen. Überprüfen Sie die Betreuungsangebote, die vorhanden sind. Fragen Sie beim Jugendamt nach. Eventuell haben Sie die Möglichkeit, selbst eine Krabbelgruppe zu gründen oder sich mit anderen Müttern in der Betreuung abzuwechseln. Oft lohnt es sich auch, zusammen mit mehreren berufstätigen Frauen eine Betreuerin einzustellen. Eltern, die beide berufstätig sind, können die Kosten für die Kinderbetreuung zu zwei Dritteln steuerlich geltend machen.
- Überlegen Sie, ob Sie während der Elternzeit teilzeit arbeiten oder die Elternzeit generell kurz halten wollen.
- Den Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit müssen Sie schriftlich angeben - und zwar mindestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeitätigkeit. Es empfiehlt sich allerdings fast immer, diesen Wunsch bereits anzugeben, wenn Sie Ihre Elternzeit anmelden, damit das Unternehmen auch entsprechend planen kann. Der Gesetzgeber erlaubt während der Elternzeit eine Tätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche. Lassen Sie sich aber bitte auch schriftlich bestätigen, dass der Arbeitgeber mit Ihren Vorschlägen einverstanden ist. In der Anmeldung sollte vermerkt sein, zu welchem Zeitpunkt Sie wieder in das Unternehmen zurückkehren wollen, wie viele Stunden Sie täglich (oder wöchentlich) arbeiten möchte, wie diese Stunden über den Tag verteilt werden sollen, und an welchen Tagen Sie diese Teilzeit leisten wollen.
- Auch nach der Elternzeit besteht Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Die Bedingungen sind die gleichen wie innerhalb der Elternzeit, allerdings muss der Anspruch spätestens drei Monate vor Ablauf der Elternzeit schriftlich angemeldet werden. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld darüber, zu welchen Zeiten noch Teilzeitkräfte eingesetzt werden. So können Sie vielleicht die Kinderbetreuung so planen, dass Sie Ihrem Chef eine Zeiten anbieten können, in denen nicht schon fünf Kolleginnen nur halbtags arbeiten. So wird er Ihren Wünschen sicher entgegenkommen.
- Gibt es innerhalb der Firma Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen, sollten Sie sie nach Möglichkeit unbedingt wahrnehmen, auch wenn das mit einigen organisatorischen Schwierigkeiten zu Hause verbunden ist - eventuell muss der Vater einige Urlaubstage opfern.
- Sehen Arbeitgeber, dass ihre Arbeitnehmerinnen nicht einfach jahrelang in die Elternzeit entschwinden, sondern nach wie vor am Unternehmen und ihrer Tätigkeit Interesse zeigen, sind sie eher gewillt, der Frau nach der Rückkehr aus der Elternzeit wieder ihren ehemaligen oder einen neuen Arbeitsplatz einzuräumen.




Hallo meine Frau geht arbeiten und ich mach die Elternzeit. Ich hatte vorher keinen Job und da bot sich das an das ich zuhause bleibe. Meine Kleine wird jetzt im Januar 1 jahr alt und ich möchte gerne wieder arbeiten weil das Geld knapp ist. Nun meine Fragen. Darf ich das überhaupt während der Elternzeit und steht mir dann eine Betreuung zu? oder was muss ich alles machen/berücksichtigen? Über antworten würde ich mich freuen
Hallo zusammen,
ich habe eine frage,und zwar habe ich 2Jahre Elternzeit abgegeben und wollte nach 1Jahr wieder Arbeiten gehen.Jetzt wollte ich wissen ob mein Arbeitgeber einfach sagen kann das ich erst nach 2Jahren wieder kommen kannn........???????
Danke
ich möchte nach meiner Elternzeit in meiner alten Firma teilzeit arbeiten. Muss mein Arbeitgeber mir eine Teilzeitstelle geben oder muss er mir nur meinen alten Arbeitzplatz als Vollzeitstelle zurückgeben? Mir ist zu aus sicherer quelle zu Ohren gekommen das sie mich nicht mehr haben wollen. Steht mir irgendetwas zu zb eine Abfindung? Was ist wenn man mir meine Vollzeitstelle anbieten mit dem wissen das ich sie nicht annehmen kann(ist schon bei einer Kollegin passiert)das ich in Teilzeit arbeiten möchte ist in der Firma schon bekannt. Danke
hallo,
ich möchte gerne die Antworten von Andrea am 11.März 2011, 12.45 Uhr lesen, da ich in einer ähnlichen Situation bin.
mfg
maria
Hallo,
bin noch in Elternzeit und habe vorher beim AG schriftlich angegeben, dass ich danach Vollzeit arbeiten gehe.Nun möchte ich gerne 30 Std. gehen.
In knapp 4 Monaten fange ich wieder an.
Habe ich das Recht auf 30 Std. und bis wann muss ich es spät. beantragen?
Kann mein AG mich in anderen Filialen, die bspw. weiter entfernt sind als die vorhergehende, einsetzen?
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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