Urteil stärkt schwangere Arbeitnehmerinnen
Erst kürzlich urteilte das Bundesarbeitsgerich in Erfurt, dass es sich durchaus um eine geschlechtsspezifische Benachteiligung handeln könne, wenn die Stelle, um die sich eine schwangere Arbeitnehmerin beworben hat, mit einem Mann besetzt wird. In dem Fall war eine Frau, deren Schwangerschaft bekannt war, als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Als die Stelle ihres Vorgesetzten frei wurde, bewarb sie sich darauf, hatte aber gegenüber einem männlichen Mitbewerber das Nachsehen. Die Frau forderte daraufhin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Sie erklärte, sie habe die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht bekommen. Als ihr Arbeitgeber die Entscheidung bekanntgab, habe er sie auf diese Tatsache angesprochen.
Das Arbeitsgericht gab der Klage statt, das Landesarbeitsgericht wies sie ab. Das Bundesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies sie an das Gericht zurück. Die Klägerin habe Tatsachen vorgetragen, die eine geschlechtsspezifische Benachteiligung vermuten lassen, so die Richter. Die Behauptungen der Klägerin, sie sei Vertreterin des ausgeschiedenen Kollegen gewesen und dieser habe ihr seine Nachfolge in Aussicht gestellt, müsse das Landesarbeitsgericht berücksichtigen. Das gelte auch für die Behauptung der Klägerin, sie sei mit den Worten getröstet worden, sie solle sich auf ihr Kind freuen.
Als Konsequenz des Urteils könnten künftig die Arbeitgeber gezwungen sein, bei Streitfällen nachzuweisen, dass eine Entscheidung nichts mit der Schwangerschaft der Angestellten zu tun hat. Bislang lag die Beweislast in solchen Fällen bei der Arbeitnehmerin.
Wie behandelte Ihre Firma Sie während Ihrer Schwangerschaft?
Traurig, dass ein solches Urteil überhaupt nötig ist. Leider sind solche Verhaltensweisen von Vorgesetzten kein Einzelfall. Und auch so mancher Kollege entpuppt sich - vielleicht mit Blick auf drohende Mehrarbeit, wenn die Frau in Mutterschutz geht - plötzlich als Fiesliing.
Uns interessiert: Welche Erfahrungen haben Sie während Ihrer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz gemacht? Wie hat Ihr Chef die Nachricht aufgenommen, dass Sie ein Kind erwarten? Hat er Sie unterstützt oder im schlimmsten Fall sogar versucht, Sie hinaus zu mobben? Haben die Kollegen mit Ihnen dem großen Ereignis entgegengefiebert oder hatten Sie das Gefühl, dass sich niemand mit Ihnen freut? Hat man vielleicht sogar versucht, Ihnen schon vor der Elternzeit wichtige Projekte abspenstig zu machen? Hier können Sie von Ihren Erfahrungen berichten - wir sind gespannt!
Welche Rechte Sie als Schwangere im Job haben, erfahren Sie übrigens hier.



