Arbeitszeitmodelle

Ihre Rechte als Teilzeitkraft

14. Dezember 2007 Weiterleiten Drucken Bookmarks
Arbeitszeitmodelle: Ihre Rechte als Teilzeitkraft

Wer kann Teilzeit verlangen?

Jeder Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate im Unternehmen ist, kann die Reduzierung seiner Arbeitszeit verlangen. Das gilt - so steht es ausdrücklich im Teilzeit- und Befristungsgesetz - auch für Führungskräfte. Selbst wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Reduzierung der Arbeitszeit ausschließt, haben Sie einen Anspruch darauf. Eine solche Klausel wäre nämlich unwirksam.

Ausnahme: Das Gesetz greift nicht für Unternehmen, die weniger als 16 Mitarbeiter beschäftigen. Auszubildende zählen nicht, Teilzeitkräfte dagegen unabhängig von ihrer Stundenzahl voll. Entscheidend ist die Mitarbeiterzahl im Gesamtunternehmen, nicht etwa im einzelnen Betrieb, in der Filiale oder in der Niederlassung.

Wie muss ich meinen Teilzeitwunsch begründen?

Überhaupt nicht. Ob Sie mehr Zeit für die Kinder haben wollen, ein Elternteil Ihre Pflege braucht, Ihr Partner mehr Unterstützung in seinem Beruf, oder ob Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeiten wollen, spielt keine Rolle. Entscheidend für die Bewilligung der Teilzeit ist allein, ob die Umstellung für das Unternehmen zumutbar ist. Kollidiert Teilzeitarbeit mit dem Unternehmenskonzept, akzeptieren die Gerichte meist ein Arbeitger-Nein. Die Gerichte schreiben den Unternehmen nicht vor, wie ihr Konzept auszusehen hat. Allerdings muss es nachvollziehbar sein und durch Teilzeitarbeit wesentlich beeinträchtigt werden. Beispiel: ein Kindergarten, der eine kontinuierliche Betreuung durch dieselben Erzieherinnen gewährleisten will. Auch unzumutbare Belastungen, etwa eine tägliche zusätzliche Ablösung mit langer Übergabe, muss die Firma nicht akzeptieren.

Wer entscheidet, wann ich arbeite?

Auch Führungskräfte können Teilzeit arbeiten

Mit dem Teilzeitwunsch sollte man dem Arbeitgeber auch mitteilen, wann man in Zukunft arbeiten möchte. Der Arbeitgeber muss den Wünschen des Arbeitnehmers zustimmen, soweit nicht betriebliche Gründe wie Organisation oder Arbeitsablauf dagegen sprechen. Auf jeden Fall sollte man versuchen, die eigene Wunsch-Arbeitszeit an die Abläufe im Unternehmen anzupassen. Das verbessert die Chancen, im Streitfall vom Gericht Recht zu bekommen.

Übrigens: Wer seine Arbeitszeit nur verändern, aber nicht verkürzen will, ist auf den guten Willen seines Arbeitgebers angewiesen - dieser ist nicht verpflichtet, das zu erlauben.


 
 
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