Arbeitsorganisation

Überstunden, nein danke!

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Arbeitsorganisation: Überstunden, nein danke!

Wie viel Mehrarbeit darf der Arbeitgeber verlangen?

In einigen Verträgen steht, dass "alle Überstunden mit dem Honorar abgegolten sind". Das ist eigentlich nicht zulässig. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind höchstens zehn Stunden am Tag beziehungsweise 60 Stunden in der Woche bei sechs Arbeitstagen erlaubt - bei Teilzeitarbeitskräften nur die Hälfte. Danach ist Schluss. Ausnahme: einige Tarifverträge.

Überstunden werden durch Freizeit abgegolten und nur, wenn das nicht geht, ausbezahlt. Allerdings muss der Arbeitgeber die Mehrarbeit verlangen oder darüber informiert sein. Wenn Sie freiwillig länger im Büro sitzen, haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleich.

Darf man Überstunden verweigern?

Wenn Sie gute Gründe haben (zum Beispiel bei einer Operation oder einem Unfall Ihres Kindes) können Sie Überstunden ablehnen. Aber Achtung: Ein zahnendes oder weinendes Kind ist kein Anlass, früher zu gehen. Sich bereits bei ein oder zwei anfallennden Stunden zu weigern, ist heikel und kann bei dringenden betrieblichen Gründen zur Kündigung führen. Denn wenn es Engpässe gibt, etwa zur Urlaubszeit oder bei einer gestiegenen Auftragslage, darf Ihr Chef von Ihnen verlangen, dass Sie länger bleiben.

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