Ämterlexikon

Wohnberechtigungsschein

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Wichtig für: alle, die eine Sozialwohnung suchen.

Zuständige Institution: Wohnungsamt

Wer eine Sozialwohnung will, braucht erst mal einen Wohnberechtigungsschein. Antragstelle ist das Wohnungsamt bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Folgende Unterlagen mitbringen: Einkommensnachweise wie Lohnzettel oder Steuerbescheide, Personalpapiere und die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Zusammen mit dem Sachbearbeiter wird das aufwendige, relativ komplizierte Antragsformular dann ausgefüllt.

Die Berechtigung für eine Sozialwohnung hängt vom Gesamteinkommen der Familie ab. Grundlage ist dabei das Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder minus Werbungskosten und Unterhaltsleistungen minus eine zehnprozentiger Pauschale bei Lohnsteuerpflichtigen.

In den meisten Bundesländern dürfen die Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent überzogen werden, in Berlin sogar um 20 Prozent, ohne dass die Berechtigung auf eine Sozialwohnung verloren geht.

Sonst noch wichtig: Wer den Wohnberechtigungsschein hat, hat deshalb noch keine Sozialwohnung. Der Schein berechtigt erst mal nur zur Aufnahme in die beim Wohnungsamt geführte Warteliste. Allerdings werden hier entsprechend den familiären Verhältnissen Dringlichkeitsstufen unterschieden.


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