Wer gilt als allein erziehend?
Zum einen alle Alleinstehenden - logisch. Dann alle Mütter oder Väter, die zwar in einer festen Beziehung zusammen leben, aber keinen Trauschein haben - zumindest vor dem Gesetz. Und das gilt auch für ein Elternteil, das zwar in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt, aber trotzdem das alleinige Sorgerecht für ein Kind hat.
Wie ist das mit dem Sorgerecht?
Bei unverheirateten Eltern bekommt automatisch die Mutter das Sorgerecht. Mittlerweile gehen die Gerichte allerdings davon aus, dass sich die Eltern das teilen. Bisher musste die Mutter allerdings damit einverstanden sein - eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht jetzt gekippt hat.
Lebt ein Paar mit gemeinsamem Sorgerecht dauerhaft getrennt, können beide beim Familiengericht beantragen, die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge zu erhalten. Damit muss der andere Elternteil allerdings einverstanden sein. Kleine Besonderheit: Ist das Kind, um das es geht, älter als 14 Jahre, muss es ebenfalls einverstanden sein - es hat nämlich Widerspruchsrecht!
Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung immer das gegenseitige Einverständnis erforderlich. Der Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält, kann Entscheidungen über das tägliche Leben treffen, wenn sie keine schwerwiegenden Auswirkungen haben. Anders ist es bei Entscheidungen zur Staatsbürgerschaft, Wahl des Namens, Unterbringung in einem Internat oder Heim, schulische Ausbildung, Berufswahl, größere medizinische Eingriffe, Religionszugehörigkeit, Vermögensverwaltung oder zum Umgang mit Dritten. Hier müssen beide Eltern gemeinsam zustimmen. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht.
Übrigens: Hat ein Elternteil die alleinige Sorgepflicht, kann es trotzdem nicht den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nach eigenen Vorstellungen handhaben. Im Klartext: Der andere Elternteil hat immer das Recht auf Umgang.



brauche Auskunft!
Wie ist das als alleinerziehende mutter ohne partner , komplett alleinstehend mit Kind , bei wohnungszuschüssen?? Wenn ich mir eine Wohnung suchen würde wo müsste ich mich da informieren? wieviel ich bekommen würde und ich hab mal was gehört das einen die hälfte bezahlt wird als alleinerziehender stimmt das? MLG Tamara Graf
Hallo!Unser Baby das am 12.04.2010 kommt, war ein Wunschkind!Doch während der gemeinsamen Wohnungssuche hat mein (Ex)Freund sich total zurück gezogen und sich für sein Leben entschieden und nicht für das gemeinsame Leben mit mir und unseres Kindes!Ab dem 01.Februar werde ich in die Neue Wohnung einziehen. Ich muss alles an Möbeln (da ich bis jetzt bei meinen Eltern wohne) und die Neuausstattung für den kleinen aus meiner eigenen Tasche bezahlen! Mein Ex mit dem ich jetzt seit einer Woche getrennt bin weil es noch mehr in der zwischenzeit vorgefallen ist, ist Arbeitslos u natürlich auch knapp bei Kasse!!Wo bekomme ich Finanzielle Hilfe??Was muss ich tun um mich durchsetzen zu können? Habe bis jetzt immer gearbeitet, bin Festeingestellt und bei Karitas sagte man mir ich würde zuviel verdienen!!meiner Meinung nach, aber immer noch nicht genug um für mein Kind all die sachen von A-Z zu besorgen die er benötigt!Brauche Ihren Rat
Bin alleinerziehend mit 9-jährigen Zwillingen, arbeite Vollzeit und habe die Beiden nch der Schule in einem Hort untergebracht. Ich habe gehört, der Ex-Partner muss sich an den Hortkosten inzwischen beteiligen Stimmt das??? (wir waren nie verheiratet, das alleinige Sorgerecht liegt bei mir)
Hallo,
Ich lebe seid 2000 wieder in deutschland, nachdem ich 10 Jahre in den USA gelebt habe und auch dort meine Tochter (11) zur Welt kam. Nachdem ich für ca. 2 Jahre Unterhaltsvorschuß bekam, weil der Vater nicht zahlte und auch nicht mehr auffindbar war,mußte ich den gaezahlten Vorschuss zurückzahlen. Das tat ich auch.
Was mich interressiert ist, daß ich mich völlig vernachlässigt fühle als Alleinerziehende. Ich bin fast Vollzeit berufstätig und alles was ich bekomme vom Staat ist das Kindergeld. Immer wieder werde ich für irgendwelche Zuschüsse abgewiesen, mit der Behauptung das ich zu viel verdiene.Wohngeld z.B.. Netto 1200.- Meine Frage, gibt es irgendwelche Unterstützungen die ich beantragen könnte? Alles wird so teuer und die höhe des Einkommens bleibt.
Vielen Dank, Mfg B. Fancher
Ich hab dieses Thema gerade kurz mit meinen Töchtern (11 und 14) diskutiert.Meine Empfehlung an beide war - auch wenn ich dies sehr bedauere - weder zu heiraten ( um als alleinerziehend gewertet zu werden was bei vielen Dingen auch Vorteile hat ), noch ihren Job zugungsten der Kindererziehung dranzugeben. Nichts hinter dem ich stehe, aber was sich scheinbar in unserer Gesellschaft entwickelt. Beide fragten dann nach dem Sinn, warum man dann noch Kinder haben sollte. Das kann ich zwar beantworten aber wie man damit umgehen soll nicht.
- 1
- 2
- >
- »
(6 Kommentare)