Unklarheiten beim Betreuungsunterhalt
Eine der wesentlichen Neuerungen der in diesem Jahr in Kraft getretenen Unterhaltsreform war die Gleichstellung von verheirateten und ledigen Elternteilen in Sachen Betreuungsunterhalt: Zuvor war er unverheirateten Müttern und Vätern nur während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zugebilligt worden, während Geschiedene frühestens nach dem achten Geburtstag des jüngsten Kindes mit einer Kürzung rechnen mussten. Bis zum 15. Geburtstag dieses Kindes wurde ihnen darüber hinaus nur eine Teilzeittätigkeit abverlangt. Seit diesem Jahr haben alle betreuenden Elternteile einen Anspruch bis zum dritten Geburtstag des Kindes, eine Verlängerung aufgrund besonderer Umstände wie etwa einer Behinderung des Kindes ist möglich.
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs
Wann eine solche Verlängerung grundsätzlich möglich ist, und wie lange der Betreuungsunterhalt noch fällig werden kann, wurde in dem Gesetz jedoch nicht festgelegt. Stattdessen sollte der Bundesgerichtshof (BGH) hier Grundlagen vorgeben.
Dabei stellten die Richter des für Familiensachen zuständigen 12. Zivilsenats jetzt klar: Egal, ob die beiden Elternteile einst miteinander verheiratet waren oder nicht - dem betreuenden Elternteil kann nicht pauschal zugemutet werden, ab dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes wieder Vollzeit arbeiten zu geben. Und dies gilt nicht nur in Fällen, wo die volle Berufstätigkeit zu Lasten etwa eines kranken Kindes gehen würde. Vielmehr verwiesen die Karlsruher Richter auch auf "elternbezogene Gründe", etwa eine dauerhafte Überlastung durch Job, Erziehung und Haushalt. Selbst wenn das Kind eine Ganztagsbetreuung besuchen würde, könne daraus nicht generell die Aufforderung an das alleinerziehende Elternteil abgeleitet werden, wieder eine volle Stelle anzunehmen.
Ob es in Zukunft wieder nach dem Alter des Kindes gestaffelte Fallgruppen geben wird, die eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit regeln - und zwar für geschiedene wie für getrennte Väter und Mütter - will das Gericht jetzt prüfen lassen.
In dem konkreten Fall (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 109 /05) hatte eine Mutter zweier heute sieben und zehn Jahre alter Kinder geklagt. Nach der Trennung vom Kindsvater, mit dem sie nicht verheiratet war, hatte ihr das Oberlandesgericht Düsseldorf gemäß der alten Rechtssprechung Betreuungsunterhalt in Höhe von monatlich 216 Euro bis zum sechsten Geburtstag des jüngsten Kindes zu. Sie forderte jedoch von ihrem früheren Lebensgefährten einen unbefristeten Betreuungsunterhalt von rund 1.300 Euro pro Monat. Der BGH verwies den Fall nun an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück.
In dem neuen Unterhaltsrecht scheint also noch eine Menge Zündstoff zu stecken - selbst die BGH-Richter hatten das Gesetz während der Verhandlung als teilweise zu ungenau kritisiert. Daran hat jedoch auch dieses Urteil nur wenig geändert. Vielmehr werfen die Richter einige brisante Fragen auf, die auch unser Verständnis von modernem Familienleben tief berühren:
- Wäre es nicht einfacher, wenn der Anspruch auf Betreuungsunterhalt wieder pauschal nach dem Alter der Kinder gestaffelt würde?
- Wird es doch wieder so sein, dass die neue Familie des zahlenden Elternteils darunter leiden muss, dass der Hauptverdiener jahrelang Betreuungsunterhalt zahlen muss?
- Die Richter sehen auch dann keine Verpflichtung zu einer Vollzeitätigkeit, wenn das Kind eine Ganztagsbetreuung besucht. Ist es dann nicht unfair, eine solche Betreuung in Anspruch zu nehmen? Andere Alleinerziehende sind auf solche raren Plätze angewiesen, weil sie tatsächlich ihren Lebensunterhalt verdienen müssen ...
- Wenn die Richter Alleinerziehenden die Doppelbelastung durch Erziehungsarbeit und Vollzeitjob nicht zumuten wollen - warum wird Müttern in einer Partnerschaft die Berufstätigkeit heute so oft als erstrebenswert suggeriert?
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nach fast sechs jahren habe ich im november 2009 mein urteil zum nachehelichen unterhalt bekommen. unsere gemeinsame tochter wird im dezember 2009 8 Jahre. meine ex hat seit meinem auszug siech nicht um arbeit bemüht. sie arbeitet 13 stunden die woche. was ihrer meinung nach ausreicht. ich muss weiterhin unterhalt zahlen 444 euro. es gibt von ihr keinerlei bemühungen mehr zu arbeiten (keine einzige Bewerbung) freie hortstellen werden ignoriert. und wer muss zahlen. genau. für mich sind die richter weltfremd. tagträumer. zeigt das arbeitsamt mit solchen arbeitsunwilligen mitleid. wohl kaum. aber wenn der olle zahlt ist das in ordnung. meine freundin hat zwei kinder. sie arbeitet vollzeit. ich verstehe unseren unrechtsstaat nicht.
ich verstehe die welt nicht mehr,mein ehemann zahlt sein jahren unterhalt an die ex.Monat 1000euro.
Letztes Jahr hat er geklagt,und der unterhalt wurde auf 817euro im monat gekürzt.Der gemeinsame Sohn ist 19jahre.wie sind seid 4jahren verh,warum bekommt sie immer noch unterhalt?? Kann mir mal eine die Frage beantworten?Ich arbeite 130stunden im monat,und die Ex tut nix.Das ist die Deutsche Gerechtigkeit...echt prima
Achso, hab was vergessen. Kindesunterhalt geht vor allem? Naja, erstmal sind die Staatskassen dran, unterhaltspflichtige Elternteile haben doch Stkl.1, eine wahre Frechheit.Schafft mal richtige Rahmenbedingungen, meine Damen und Herren Politiker und dann vllt.andere zur Erwerbstätigkeit auffordern oder nötigen. Z.B.? Ja, 24Std. Kinderbetreuungsstätten, Plätze nur für Kinder arbeitender Mütter etc. und dann könnt ihr auch Gesetze erlassen, von denen ihr ja sowieso nicht betroffen seid, mit gewissen Verdiensten braucht man eben keine Kindertagesstätte!Ganztagsschulen, ha, lächerlich. 12 Wochen Ferien, wohin mit den Kindern dann? So ein bisschen Sozialismus würde manchem "Denker" guttun, denn Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität scheint hier keinen Platz zu haben.Sieht man doch schon an den Unterschieden der Löhne von Männer und Frauen.Also Mamas und Papas, seht mal am Ex Partner vorbei, Urheber dieser Dramen werden vom Volk gewählt!
Erstmal, wenn Mann keine Kinder will, absolut nicht, braucht er Keine zu zeugen, 2009 gibt es da schon Möglichkeiten;). Dann finde ich es völlig hirnrissig darüber zu streiten, ob verheiratet oder nicht,hier geht es um Kinder, da ist es egal, was die Eltern sind oder waren. Schwachsinn!!!! Ich habe 5 Kinder, bin selbstständig und Papa macht Party, er braucht ja nur einen 8Stunden Tag Erwerbstätigkeit nachzuweisen und hat seinen Teil damit getan.Auch an Kinderbetreuung!Fernab jeglicher Realität werden Gesetze von Theoretikern erlassen.Übrigens, Mütter sitzen nicht zu Hause, sie arbeiten unentgeltlich.
wenn ich aber arbeitslos wäre und der staat müßte es zahlen dann gilt diese größzügige regelung natürlich nicht die staatliche regelung heißt dann Hartz 4. euro zu haben) dies kann ich an die männerwelt wenn mann dies ganze hier so liest nur wärmstens weiterempfehlen wehrt euch versagt dem deutschen staat mit seinen tollen gesetzen den nachwuchs achja und vorsicht blos nicht heiraten.denn kein oder zu geringer nachwuchs kostet den deutschen staat in 15 -20 jahren ein vermögen(steht dann pratisch vor der staatsinsolvens) und spätestens dann werden auch wieder die gesetze was das betrifft freundlicher.
dies ist die geschichte eines 29 jährigen deutschen mannes der leistungsträger dieser gesellschaft ist und überlegt auszuwandern.
PS: Danke Deutschland
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