Betreuungsunterhalt - was ist das?
Scheitert die Beziehung, hat der Elternteil, bei dem die Kinder leben, Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Und dieses Geld kommt erst mal nicht vom Staat, sondern von Ex-Lebenspartner. Übrigens: Es ist egal, ob man vorher verheiratet war oder nicht. Sofern der Ex zahlen kann, muss er's.
Wie lange muss gezahlt werden?
Das hängt von Alter und Zahl der Kinder und von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Außerdem davon, wie sehr das Kind oder die Kinder einer Betreuung bedürfen.
Gut zu wissen: Seit dem 01.01. 2008 gilt das mitterlweile nicht mehr ganz so neue Unterhaltsrecht, das unter anderem auch den Betreuungsunterhalt neu regelt. Die jahrelange Ungleichbehandlung von unverheirateten und geschiedenen Paaren in Sachen Betreuungsunterhalt wird damit endlich beendet. Künftig sollen sowohl geschiedene Elternteile, die Kinder versorgen, als auch Ledige bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf Unterhalt haben. Liegen besondere Gründe vor, etwa eine chronische Erkrankung des Kindes oder eine völlig unzureichende Betreuungssituation am Wohnort, soll der Anspruch auch verlängert werden können. Wie lange der Betreuungsunterhalt dann gezahlt werden muss, lässt das Gesetz jedoch offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte jedoch jüngst in einem Urteil klar, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Geburtstag des Kindes ein Vollzeitjob zuzumuten sei.
Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt?
Bei geschiedenen Paaren richtet sich die Höhe nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung. Gezahlt wird monatlich im Voraus.
Allerdings hat der Zahlende einen Anspruch auf einen Selbstbehalt, aus dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Seit dem 01. Januar 2103 liegt die Höhe des Selbstbehalts bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten für Erwerbstätige mit KIndern unter 21 Jahren bei 1.000 Euro (bei Nicht-Erwerbstätigen sind es 800 Euro, Erwerbstätige mit volljährigen Kindern, die bereits in einer eigenen Wohnung leben dürfen mindestens 1.200 Euro behalten).
Bei unverheirateten Paaren hängt die Höhe des Unterhalts von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ab - und vom Lebensstandard dessen, der den Unterhalt erhält. Allerdings darf auch hier der Zahlende monatlich seinen Selbstbehalt für sich selbst behalten.
Eltern.de-Tipp: Der Unterhalt, den beispielsweise ein unverheirateter Vater an seine Lebensgefährtin bezahlt, gilt als "Unterhalt für bedürftige Personen" im Rahmen der "außergewöhnlichen Belastungen". Lebt also der unterhaltspflichtige Vater mit der Mutter seines Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft und kommt er für die Kosten des gemeinsamen Haushalts allein auf, so kann er in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Teil des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Der unterstützte Partner darf dann allerdings keine Einkünfte oder Vermögen haben.











Hallo,steht mir als Arbeitssuchender eigentlich Unrhalt von der
22-jährigen Tochter zu,die in einer Lebensgemeinschaft wohnt,dessen Lebensgefährte ein Arbeitsverhältnis hat? Oder muß die Tochter erst verheiratet sein?
Gefälschter Vaterschaftstest über das Amtsgericht Kitzingen.(Bayern)
Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter aus Würzburg bekommen.
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
Schon wieder sind bei einem Jugendamt Akten verschwunden.
Dieser Familie muss endlich das Handwerk gelegt werden!
www.andre-zeiger.com
Mir wurde ein Kuckuckskind untergeschoben! Wem geht es genau so wie mir? Männer habt Mut und wehrt Euch dagegen. Vielleicht hatten wir den selben Gutachter! Gemeinsam mit noch mehreren Betroffenen wird der Gutachter in Bedrängnis kommen. Vielleicht wohnt Ihr auch in meiner Gegend. Nur gemeinsam sind wir stark! André Zeiger, Wiesentheid (Bayern), Tel. 09383/90840, 0172/8789884, oder 0172/3662960
Teil 2
Im Identitätsnachweis verschwinden dann einige Dinge. Fingerabdruck,Stempel vom Arzt, unterschrieben hat kein Arzt, sondern jemand nur im Auftrag, Untersuchungsgut kein Kreuz. Man müsste glauben, ein Gutachten übers Gericht ist perfekt. Weit gefehlt! Das war nur ein kurzer Auszug. Wir haben noch viel mehr. Männer wacht auf! Meldet Euch bei mir oder werft Ihr euer Geld gerne zum Fenster raus und das 18 Jahre lang und dann kann es noch weitergehen: Studium, Erbfolge usw.
André Zeiger, Wiesentheid (Bayern)
Tel.09383/90840, 0172/8789884 oder 0172/3662960.
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