Betreuungsunterhalt - was ist das?
Scheitert die Beziehung, hat der Elternteil, bei dem die Kinder leben, Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Und dieses Geld kommt erst mal nicht vom Staat, sondern von Ex-Lebenspartner. Übrigens: Es ist egal, ob man vorher verheiratet war oder nicht. Sofern der Ex zahlen kann, muss er's.
Wie lange muss gezahlt werden?
Das hängt von Alter und Zahl der Kinder und von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Außerdem davon, wie sehr das Kind oder die Kinder einer Betreuung bedürfen.
Gut zu wissen: Seit dem 01.01. 2008 gilt das neue Unterhaltsrecht, das unter anderem auch den Betreuungsunterhalt neu regelt. Die jahrelange Ungleichbehandlung von unverheirateten und geschiedenen Paaren in Sachen Betreuungsunterhalt wird damit endlich beendet. Künftig sollen sowohl geschiedene Elternteile, die Kinder versorgen, als auch Ledige bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf Unterhalt haben. Liegen besondere Gründe vor, etwa eine chronische Erkrankung des Kindes oder eine völlig unzureichende Betreuungssituation am Wohnort, soll der Anspruch auch verlängert werden können. Wie lange der Betreuungsunterhalt dann gezahlt werden muss, lässt das Gesetz jedoch offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte jedoch jüngst in einem Urteil klar, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Geburtstag des Kindes ein Vollzeitjob zuzumuten sei.
Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt?
Bei geschiedenen Paaren richtet sich die Höhe nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung. Gezahlt wird monatlich im Voraus.
Allerdings hat der Zahlende einen Anspruch auf einen Selbstbehalt, aus dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Seit dem 01. Januar 2011 liegt die Höhe des Selbstbehalts bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten für Erwerbstätige mit Kindern unter 21 Jahren bei 950 Euro (bei Nicht-Erwerbstätigen sind es 770 Euro, Erwerbstätige mit volljährigen Kindern dürfen künftig mindestens 1.150 Euro behalten).
Bei unverheirateten Paaren hängt die Höhe des Unterhalts von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ab - und vom Lebensstandard dessen, der den Unterhalt erhält. Allerdings darf auch hier der Zahlende monatlich seinen Selbstbehalt für sich selbst behalten.
Eltern.de-Tipp: Der Unterhalt, den beispielsweise ein unverheirateter Vater an seine Lebensgefährtin bezahlt, gilt als "Unterhalt für bedürftige Personen" im Rahmen der "außergewöhnlichen Belastungen". Lebt also der unterhaltspflichtige Vater mit der Mutter seines Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft und kommt er für die Kosten des gemeinsamen Haushalts allein auf, so kann er in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Teil des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Der unterstützte Partner darf dann allerdings keine Einkünfte oder Vermögen haben.



Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter aus Würzburg bekommen.
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
Schon wieder sind bei einem Jugendamt Akten verschwunden.
Dieser Familie muss endlich das Handwerk gelegt werden!
www.andre-zeiger.com
Mir wurde ein Kuckuckskind untergeschoben! Wem geht es genau so wie mir? Männer habt Mut und wehrt Euch dagegen. Vielleicht hatten wir den selben Gutachter! Gemeinsam mit noch mehreren Betroffenen wird der Gutachter in Bedrängnis kommen. Vielleicht wohnt Ihr auch in meiner Gegend. Nur gemeinsam sind wir stark! André Zeiger, Wiesentheid (Bayern), Tel. 09383/90840, 0172/8789884, oder 0172/3662960
Teil 2
Im Identitätsnachweis verschwinden dann einige Dinge. Fingerabdruck,Stempel vom Arzt, unterschrieben hat kein Arzt, sondern jemand nur im Auftrag, Untersuchungsgut kein Kreuz. Man müsste glauben, ein Gutachten übers Gericht ist perfekt. Weit gefehlt! Das war nur ein kurzer Auszug. Wir haben noch viel mehr. Männer wacht auf! Meldet Euch bei mir oder werft Ihr euer Geld gerne zum Fenster raus und das 18 Jahre lang und dann kann es noch weitergehen: Studium, Erbfolge usw.
André Zeiger, Wiesentheid (Bayern)
Tel.09383/90840, 0172/8789884 oder 0172/3662960.
Teil 1
An alle Männer! Habt Ihr schon einmal einen Vaterschaftstest machen lassen? Privat oder übers Gericht? Seit Ihr euch wirklich sicher, dass das Gutachten stimmt? Keiner kann sicher sein! Ich wurde zu einem Blutgruppengutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter eingeladen. Habe aber ein DNS-Gutachten bekommen mit DNS-Markern. Nicht einmal die Blutgruppe wurde mitbestimmt, zumindest nicht in "meiner Ausführung" des Gutachtens, welches ich in Kopie von meinem Rechtsanwalt bekommen habe.
Bei einem Blutgruppengutachten werden Blutgruppensysteme bestimmt wie z.B. AB0, Rhesus usw.
In meinem Gutachten stehen aber DNS-Marker wie z.B.
CSF1PO, FGA, TPOX, Penta D, Penta E usw. Die Identitätsnachweise habe ich zu dem Gutachten nicht bekommen. Auf Anfrage habe ich diese über meinen Rechtsanwalt nachgereicht bekommen.
André Zeiger, Wiesentheid (Bayern)
Tel.09383/90840, 0172/8789884 oder 0172/3662960.
hey andré,
die trennung ist erst 3 monate her. gib deiner frau zeit!
grundsätzlich aber stimme ich franz zu. ein kind in dem alter sollte nicht schon mit unbekannten umgebungen konfrontiert werden. wenn das kind bereit dazu ist, dann wird es das schon sagen.
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(29 Kommentare)