Betreuungsunterhalt

Was steht mir zu?

17. Juli 2008 Weiterleiten Drucken Bookmarks
Betreuungsunterhalt: Was steht mir zu?

Betreuungsunterhalt - was ist das?

Scheitert die Beziehung, hat der Elternteil, bei dem die Kinder leben, Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Und dieses Geld kommt erst mal nicht vom Staat, sondern von Ex-Lebenspartner. Übrigens: Es ist egal, ob man vorher verheiratet war oder nicht. Sofern der Ex zahlen kann, muss er's.

Wie lange muss gezahlt werden?

Das hängt von Alter und Zahl der Kinder und von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Außerdem davon, wie sehr das Kind oder die Kinder einer Betreuung bedürfen.

Gut zu wissen: Seit dem 01.01. 2008 gilt das neue Unterhaltsrecht, das unter anderem auch den Betreuungsunterhalt neu regelt. Die jahrelange Ungleichbehandlung von unverheirateten und geschiedenen Paaren in Sachen Betreuungsunterhalt wird damit endlich beendet. Künftig sollen sowohl geschiedene Elternteile, die Kinder versorgen, als auch Ledige bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf Unterhalt haben. Liegen besondere Gründe vor, etwa eine chronische Erkrankung des Kindes oder eine völlig unzureichende Betreuungssituation am Wohnort, soll der Anspruch auch verlängert werden können. Wie lange der Betreuungsunterhalt dann gezahlt werden muss, lässt das Gesetz jedoch offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte jedoch jüngst in einem Urteil klar, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Geburtstag des Kindes ein Vollzeitjob zuzumuten sei.

Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt?

Bei geschiedenen Paaren richtet sich die Höhe nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung. Gezahlt wird monatlich im Voraus.

Allerdings hat der Zahlende einen Anspruch auf einen Selbstbehalt, aus dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Momentan liegt die Höhe des Selbstbehalts bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten bei 1.000 Euro im Monat - egal, ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht.

Neues Gesetz: Drei Jahre Anspruch auf Unterhalt für alle

Bei unverheirateten Paaren hängt die Höhe des Unterhalts von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ab - und vom Lebensstandard dessen, der den Unterhalt erhält. Allerdings darf auch hier der Zahlende monatlich 1.000 Euro für sich selbst behalten.

Eltern.de-Tipp: Der Unterhalt, den beispielsweise ein unverheirateter Vater an seine Lebensgefährtin bezahlt, gilt als "Unterhalt für bedürftige Personen" im Rahmen der "außergewöhnlichen Belastungen". Lebt also der unterhaltspflichtige Vater mit der Mutter seines Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft und kommt er für die Kosten des gemeinsamen Haushalts allein auf, so kann er in den ersten drei Lebensjahren des Kindes bis zu 7.680 Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Der unterstützte Partner darf dann allerdings keine Einkünfte oder Vermögen haben.

Autor

Renate Korn



 
 
Kommentare zu diesem Artikel
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  • von sabrina am 26. Mai 2010, 00:22 Uhr

    hallo!!ich bin selber mutter von zei kindern und bin getrennt von meinen partner!!ich habe nun ein kleines problem,bei dem ihr mir vielleicht und ich hoffe es so sehr,helfen könnt!!also es geht um meinen bruder!er hat sich vor kurzem von seiner freundin getrennt!!sie wohnten zeri jahre zusammen und haben eine ein jährige tochter!für alle kosten die in der zeit der lebensgemeinschaft entstanden sind ist er für aus gekommen!!jetzt ist er aus gezogen!muss er die wohnung immer noch bezahlen?ßund wie sieht es mit der einrichtung aus?kann er sie mitnehmen oder muss er alles da lassen?er möchte das seine tochter mit 3-4 tage in der woche bei ihm lebt!wird er das durchsetzen können!für betreuung ger kleinen,wärend er arbeiten ist,ist schon gesorgt!!muss er unterhalt zahlen und wenn ja wieviel und an wenn!!auch für seine ex.freundin oder nur für seine tochter!er verdient nicht viel,grade mal 1200€ brutto monatlich! Danke


  • von cherié am 25. Mai 2010, 21:30 Uhr

    also ich bin in der selben situation...mir würde im traum nicht einfallen,was von mir preis zugeben...seid ihr verheiratet?denn da weis ich nicht wie das abläuft..


  • von herzchen am 8. April 2010, 00:25 Uhr

    Mein Lebenspartner hat mit seiner Exfreundin mit der 4 Wochen zusammen war ein Kind was jetzt 8 Monate alt ist,bin ich als Lebenspartnerin verpflichtet Auskunft über mein Einkommen zu geben???Ich weiß nicht was ich damit zutun habe,denn ich bin meines Erachtens nicht unterhaltspflichtig oder???Mein Lebenspartner zahlt bisher nur den Minderstunterhalt von 225Euro.
    Bitte gebt mir antworten...

    Danke

    Herzchen


  • von Icke am 25. Februar 2010, 22:02 Uhr

    Hallo..
    Ich bin getrennt Lebend und hab nen kleenen Sohn der 3Jahre jung ist
    Arbeite als Teilzeit und mein Noch-Mann bezahlt fürs Kind und für mich Unterhalt.
    Wollte fragen ob das richtig ist das er noch für mich aufkommen muss?
    Weil wenn es richtig ist,werde ich das Geld am Dez.09 zurück zahlen wollen

    Mfg

    Vielen lieben Dank


  • von cherie am 24. Februar 2010, 22:24 Uhr

    @ jeanette...mütter bekommen so viel kohle,aber immer verlangt noch mehr von den männern..macht sie nackig..schade das meine stimme nicht zu hören ist,dann wär die ironie für jeden hörbar.unterhalt is ja ok und auch richtig und wichtig,aber es kann doch ni sein das die väter für allen sch... aufkommen müssen.vorallen rückwirkend für 5 jahre??grad knapp bei kasse oder wie?bei sowas kommts mir hoch.kann nachts ni allein bleiben??job kann man sich nen neuen suchen,es gibt immer einen wenn man will,is natürlich mit mühe verbunen.wenns daran liegen sollte...aber was red ich.es sind ja eh die gesetze die entscheiden,die leider zum teil so ausgelegt sind:"die arme arme kindesmutter" und die mütter lachen sich eins,zihen in ne schöne große wohnung,neues auto,....


(22 Kommentare)

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