Die Düsseldorfer Tabelle

Das steht Ihren Kindern zu

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Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle


Die Düsseldorfer Tabelle wird herausgegeben von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf. Sie dient Familiengerichten und Jugendämtern als Richtschnur für die Festsetzung des Unterhalts gegenüber dem Ex-Partner und der gemeinsamen Kinder. Bei einem oder mehr als zwei Kindern sind Zu- oder Abschläge angemessen.

Für der Festlegung der Sätze für das Jahr 2013 orientierten sich die Richter an der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum 01. Januar: So steigt der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen (also meist der Väter) mit Kindern unter 21 Jahren von 950 Euro auf 1.000 Euro (bei Nicht-Erwerbstätigen steigt er von bisher 770 Euro auf 800 Euro, Erwerbstätige mit volljährigen Kindern, die bereits in einer eigenen Wohnung leben dürfen in 2013 mindestens 1.200 Euro behalten - bislang waren es mindestens 1.150 Euro).

Achtung: Das Kindergeld wird auf den in der Tabelle genannten Unterhalt angerechnet.

Die Unterhaltssätze für Kinder dagegen verharren weiterhin auf dem Niveau des Jahres 2010. Laut "Süddeutscher Zeitung" ist eine Folge davon bereits abzusehen: Kinder von gering verdienenden Eltern werden in 2013 tendenziell weniger Geld erhalten.

Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle:

Kindesunterhalt pro Monat in Euro - gültig ab:
01. Januar 2013


Alter des Kindes /
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro
bis 5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahren
bis 1500 (Mindest- Regelbetrag)' 317 364 426 488
1501 - 1900 333 383 448 513
1901 - 2300 349 401 469 537
2301 - 2700 365 419 490 562
2701 - 3100 381 437 512 586
3101 - 3500 406 466 546 625
3501 - 3900 432 496 580 664
3901 - 4300 457 525 614 703
4301 - 4700 482 554 648 742
4701 - 5100 508 583 682 781
über 5101 Nach den Umständen des Falles


Berechnungsgrundlage sind jeweils das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder. Liegt das Nettoeinkommen über 5.101 Euro, so wird nach den Umständen in jedem einzelnen vorliegenden Fall entschieden.

Verdient der Unterhaltspflichtige zum Beispiel monatlich 1.600 Euro netto und hat ein vier- und ein elfjähriges Kind, so liegt der Richtwert für den Unterhaltssatz bei 333 Euro + 383 Euro = 716 Euro.


Bitte daran denken:
Es handelt sich bei der Düsseldorfer Tabelle nicht um eine bindende Vorschrift, nicht um ein Gesetz, sondern um eine Empfehlung. In Einzelfällen kann es durchaus erhebliche Abweichungen geben. So sind je nach Kinderzahl Zu- oder Abschläge möglich. Auch der Mindestbedarf wird berücksichtigt.

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  • von Irina am 8. Mai 2013, 13:21 Uhr

    Hallo zusammen. Mein Mann zahlt nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für sein Adoptivsohn: 556eu. Seine Ex Frau ist Privat Kranken versichert und Mein Mann auch privat versichert.Die Ex Frau verlangt,das mein Mann jetzt noch die Krankenversichrung 136eu und die Schule 200eu zusäzlich zahlt. Muss Mein Mann es zahlen?


  • von Maria Didis am 21. Januar 2013, 13:54 Uhr

    Bin verheiratet und haben 3 Kinder .5jahre ,7jahre ,9jahre. Mein Mann hat eine Tochter mit seine Ex Frau er soll ihr unterhalt Zahlen weil seine ex mit ihr gelt nicht klar kommt ,aber sie hat ein Lebenspartner und die Tochter ist 14 Jahre .beide sind Berufstätig !!mein Mann verdient 2030€ und ich arbeite nicht !! Muss er trotzdem unterhalt Zahlen ???


  • von grrr am 14. Dezember 2012, 15:51 Uhr

    verstehe ich die tabelle richtig?! Die die eh schon wenig verdienen bekommen weniger Geld, wie die die eh schon genug haben?
    Unfassbar!


  • von Maximillian am 22. August 2012, 17:00 Uhr

    Also ganz ehrlich Männer nach der Tabelle solltet ihr euch 10mal überlegen ob ihr Kinder haben wollt.Hier wird der Mann mal wieder übern Tisch gezogen. Wieso wird das Kindergeld nur zur hälfte berechnet,wenn es bei der Mutter lebt? Frauen lasst die Väter auch Väter sein und versucht Sie nicht durch zahlungen die absolut realitäts Fern sind nach dieser Tabelle zu vergraulen. Mehr Rechte für die Väter in Deutschland!!!es wird Zeit!!!


  • von WaldundWiese am 17. Juli 2012, 11:08 Uhr

    Vorausgesetzt, der Vater verdient ein durchschnittliches Einkommen, hat er als Vollerwerbstätiger bei drei Kindern weniger Geld für sich als jedes einzelne Kind. Denn die Fahrkostenpauschalen sind auf Basis annodazumal, die Umgangskosten sind enorm gestiegen. Während die Unterhaltssätze der DT um 13% stiegen, stieg der Selbstbehalt nach JAhren um lediglich 5,5%. Und wenn man einen neuen Partner hat, wird der als fiktive Putzhilfe als Einkommen gerechnet, wenn mann ein Häuschen hat, dazu ein Wohnvorteil ohne die Kosten (Darlehen) zu verrechnen. Wenn der VAter sich intensiv um die Kinder kümmert, wird ihm nichts angerechnet, trotz höherer Kosten bei Entlastung der Ex. Was die Amerikaner abgeschafft haben, nämlich die Sklaverei, haben die Deutschen wieder eingeführt: den Zahlvater.


(37 Kommentare)

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