Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle wird herausgegeben von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf. Sie dient Familiengerichten und Jugendämtern als Richtschnur für die Festsetzung des Unterhalts gegenüber dem Ex-Partner und der gemeinsamen Kinder. Bei einem oder mehr als zwei Kindern sind Zu- oder Abschläge angemessen.
Nach 2011 werden die Sätze in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal nicht angehoben. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen (also meist der Väter) bleibt ebenfalls gleich: Für Erwerbstätige mit Kindern unter 21 Jahren liegt er weiterhin bei etwa 950 Euro (bei Nicht-Erwerbstätigen sind es 770 Euro, Erwerbstätige mit volljährigen Kindern dürfen auch in 2012 mindestens 1.150 Euro behalten).
Achtung: Das Kindergeld wird auf den in der Tabelle genannten Unterhalt angerechnet.
Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle:
Kindesunterhalt pro Monat in Euro - gültig ab:
01. Januar 2012
|
Alter des Kindes / Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro |
bis 5 Jahre | 6-11 Jahre | 12-17 Jahre | ab 18 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| bis 1500 (Mindest- Regelbetrag)' | 317 | 364 | 426 | 488 |
| 1501 - 1900 | 333 | 383 | 448 | 513 |
| 1901 - 2300 | 349 | 401 | 469 | 537 |
| 2301 - 2700 | 365 | 419 | 490 | 562 |
| 2701 - 3100 | 381 | 437 | 512 | 586 |
| 3101 - 3500 | 406 | 466 | 546 | 625 |
| 3501 - 3900 | 432 | 496 | 580 | 664 |
| 3901 - 4300 | 457 | 525 | 614 | 703 |
| 4301 - 4700 | 482 | 554 | 648 | 742 |
| 4701 - 5100 | 508 | 583 | 682 | 781 |
| über 5101 | Nach den Umständen des Falles | |||
Berechnungsgrundlage sind jeweils das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder. Liegt das Nettoeinkommen über 5.101 Euro, so wird nach den Umständen in jedem einzelnen vorliegenden Fall entschieden.
Verdient der Unterhaltspflichtige zum Beispiel monatlich 1600 Euro netto und hat
ein vier- und ein elfjähriges Kind, so liegt der Richtwert für den Unterhaltssatz
bei 333 Euro + 383 Euro = 716 Euro.
Bitte daran denken:
Es handelt sich bei der Düsseldorfer Tabelle nicht um eine bindende Vorschrift,
nicht um ein Gesetz, sondern um eine Empfehlung. In Einzelfällen kann es durchaus
erhebliche Abweichungen geben. So sind je nach Kinderzahl Zu- oder Abschläge möglich.
Auch der Mindestbedarf wird berücksichtigt.



Meine Exfrau hat wieder geheiratet. Deren Partner verdient recht gut. Meine Ex-Frau geht wieder ganztags arbeiten, verdient auch sehr gut. In der Familie lebt ein Pflegekind, dafür gibt es auch Geld (ca. 900 E/mtl.)
Die Kinder werden kaum betreut da ganztags gearbeitet wird und recht gut Geld gebaggert wird.
Warum wird das in keinster Weise gegen den Unterhalt meiner Tochter gerechnet???? Mir fehlt das Geld und die(Ex+Mann) bekommen immer mehr...
Was sind das für Gesetze????
Eins ist klar. Kinder von mir..bestimmt nicht mehr!
Ehrlich gesagt, finde ich es von der Eltern-Redaktion unverantwortlich die Düsseldorfer Tabelle zu veröffentlichen und somit den Eindruck zu erwecken, es wäre sehr einfach, den Kindesunterhalt zu berechnen, das ist es nämlich nicht. So etwas sollte man einem Anwalt überlassen, am besten einem Fachanwalt für Familienrecht!
Ich finde es Wahnsinn, dass bei einem Nettoeinkommen von EUR 1.600,- bei zwei Kindern im Alter von 7 und 11 Jahren fast die Hälfte an Unterhalt abgeht! Wenn der Vater dann evtl. noch monatliche Fahrten zu den Kindern finanzieren muss, die nicht mal steuerlich absetzbar sind!!, kann das doch nicht gerecht sein.
Hallo, ich bin verheiratet und habe 2 Mâdchen im alter von 7 und 10 Jahren. Mein Sohn aus erster Ehe wird 17 Jahre . Ich verdiene ca. 2200 € Netto monatlich und meine jetzige Frau ca. 300 Euro Arbeitslosengeld . Wieviel Unterhalt müsste ich für meinen Sohn monatlich bezahlen? Danke für die Antwort!
hallo,wer kann mir helfen?Bin verheiratet und habe 2Mädels im Alter von 4 und fast 7.Meine Frau kann nicht arbeiten gehn.Ich verdiene im Monat 1530 netto und soll davon noch 345 € Unterhalt zahlen an meinen Sohn im Alter von 15.Ist das gerechtfertigt die hohen Kosten.Mir langt unser Geld nicht mal für uns!
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