Die Düsseldorfer Tabelle

Das steht Ihren Kindern zu

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Die Düsseldorfer Tabelle: Das steht Ihren Kindern zu

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle wird herausgegeben von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf. Sie dient Familiengerichten und Jugendämtern als Richtschnur für die Festsetzung des Unterhalts gegenüber dem Ex-Partner und der gemeinsamen Kinder. Bei einem oder mehr als zwei Kindern sind Zu- oder Abschläge angemessen.

Nach 2011 werden die Sätze in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal nicht angehoben. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen (also meist der Väter) bleibt ebenfalls gleich: Für Erwerbstätige mit Kindern unter 21 Jahren liegt er weiterhin bei etwa 950 Euro (bei Nicht-Erwerbstätigen sind es 770 Euro, Erwerbstätige mit volljährigen Kindern dürfen auch in 2012 mindestens 1.150 Euro behalten).

Achtung: Das Kindergeld wird auf den in der Tabelle genannten Unterhalt angerechnet.

Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle:

Kindesunterhalt pro Monat in Euro - gültig ab:
01. Januar 2012


Alter des Kindes /
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro
bis 5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahren
bis 1500 (Mindest- Regelbetrag)' 317 364 426 488
1501 - 1900 333 383 448 513
1901 - 2300 349 401 469 537
2301 - 2700 365 419 490 562
2701 - 3100 381 437 512 586
3101 - 3500 406 466 546 625
3501 - 3900 432 496 580 664
3901 - 4300 457 525 614 703
4301 - 4700 482 554 648 742
4701 - 5100 508 583 682 781
über 5101 Nach den Umständen des Falles


Berechnungsgrundlage sind jeweils das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder. Liegt das Nettoeinkommen über 5.101 Euro, so wird nach den Umständen in jedem einzelnen vorliegenden Fall entschieden.

Verdient der Unterhaltspflichtige zum Beispiel monatlich 1600 Euro netto und hat ein vier- und ein elfjähriges Kind, so liegt der Richtwert für den Unterhaltssatz bei 333 Euro + 383 Euro = 716 Euro.


Bitte daran denken:
Es handelt sich bei der Düsseldorfer Tabelle nicht um eine bindende Vorschrift, nicht um ein Gesetz, sondern um eine Empfehlung. In Einzelfällen kann es durchaus erhebliche Abweichungen geben. So sind je nach Kinderzahl Zu- oder Abschläge möglich. Auch der Mindestbedarf wird berücksichtigt.

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Fraglich am 5. Februar 2012, 20:26 Uhr

    Meine Exfrau hat wieder geheiratet. Deren Partner verdient recht gut. Meine Ex-Frau geht wieder ganztags arbeiten, verdient auch sehr gut. In der Familie lebt ein Pflegekind, dafür gibt es auch Geld (ca. 900 E/mtl.)
    Die Kinder werden kaum betreut da ganztags gearbeitet wird und recht gut Geld gebaggert wird.
    Warum wird das in keinster Weise gegen den Unterhalt meiner Tochter gerechnet???? Mir fehlt das Geld und die(Ex+Mann) bekommen immer mehr...
    Was sind das für Gesetze????
    Eins ist klar. Kinder von mir..bestimmt nicht mehr!


  • von TanneAnn am 10. Januar 2012, 10:13 Uhr

    Ehrlich gesagt, finde ich es von der Eltern-Redaktion unverantwortlich die Düsseldorfer Tabelle zu veröffentlichen und somit den Eindruck zu erwecken, es wäre sehr einfach, den Kindesunterhalt zu berechnen, das ist es nämlich nicht. So etwas sollte man einem Anwalt überlassen, am besten einem Fachanwalt für Familienrecht!


  • von Rosemarie am 6. Januar 2012, 11:04 Uhr

    Ich finde es Wahnsinn, dass bei einem Nettoeinkommen von EUR 1.600,- bei zwei Kindern im Alter von 7 und 11 Jahren fast die Hälfte an Unterhalt abgeht! Wenn der Vater dann evtl. noch monatliche Fahrten zu den Kindern finanzieren muss, die nicht mal steuerlich absetzbar sind!!, kann das doch nicht gerecht sein.


  • von Willi am 22. September 2011, 22:17 Uhr

    Hallo, ich bin verheiratet und habe 2 Mâdchen im alter von 7 und 10 Jahren. Mein Sohn aus erster Ehe wird 17 Jahre . Ich verdiene ca. 2200 € Netto monatlich und meine jetzige Frau ca. 300 Euro Arbeitslosengeld . Wieviel Unterhalt müsste ich für meinen Sohn monatlich bezahlen? Danke für die Antwort!


  • von Sven@nightdriver am 20. Februar 2010, 09:31 Uhr

    hallo,wer kann mir helfen?Bin verheiratet und habe 2Mädels im Alter von 4 und fast 7.Meine Frau kann nicht arbeiten gehn.Ich verdiene im Monat 1530 netto und soll davon noch 345 € Unterhalt zahlen an meinen Sohn im Alter von 15.Ist das gerechtfertigt die hohen Kosten.Mir langt unser Geld nicht mal für uns!


(31 Kommentare)

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