Ist es für Sorgerechtsfragen besser, verheiratet zu sein?
Wenn Sie der Vater sind, ja - auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Rechte lediger Väter jetzt gestärkt hat. Doch wird es aller Wahrscheinlichkeit nach auch künftig so sein, dass bei unverheirateten Paaren automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat - es sei denn, die Eltern haben beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar erklärt, dass sie sich das Sorgerecht teilen wollen. Das ist problemlos möglich, doch auch wenn es nach dem Richterspruch für Väter künftig möglich sein wird, das gemeinsame oder sogar alleinige Sorgerecht vor Gericht einzuklagen - es wird immer mit einem ernomen Aufwand verbunden sein und alle Beteiligten viele Nerven kosten.
Mit der Eheschließung dagegen bekommen Eltern für ihr gemeinsames Kind auch das gemeinsame Sorgerecht - sogar dann, wenn es vor der Heirat geboren wurde. Und im Falle einer Scheidung gehen die Gerichte mittlerweile davon aus, dass sich beide Eltern das Sorgerecht teilen werden - ansonsten muss ein Elternteil einen entsprechenden Gerichtsbeschluss erwirken.
Doch ob Sie nun verheiratet sind oder nicht, ob sie sich trennen oder nicht, hat keinerlei Konsequenzen für das Sorgerecht. Es endet nur dann, wenn es von einem Familiengericht so beschlossen wird.
Müssen Verheiratete weniger Steuern zahlen?
So allgemein kann man das nicht sagen. Verdienen beide Partner etwa gleich viel, spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet sind oder nicht: Die Steuerklasse I von Singles entspricht der Steuerklasse IV, die für ähnlich viel verdienende Eheleute gilt. Doch im Gegensatz zu Unverheirateten können Eheleute das so genannte Ehegattensplitting nutzen.
Steuern spart man lediglich, wenn ein Alleinverdiener sehr viel Geld verdient und der andere Partner kein Einkommen hat. Dann profitiert man vom Ehegattensplitting.
Allerdings haben ledige Eltern durchaus einen Steuervorteil - wenngleich nur einen kleinen: Unterhaltspflichtige Alleinverdiener können ihre Zahlungen in den ersten drei Jahren als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn sie mit demjenigen zusammenleben, dem sie Unterhalt zahlen (Höchstgrenze: 7.680 Euro im Jahr). Allerdings braucht man einen guten Steuerberater, damit das Finanzamt diese Kosten anerkennt.



Wenn man nicht verheiratet ist, der Vater die Vaterschaftsanerkennung macht hat er noch nicht das Sorgerecht. Das muss er mit der Zustimmung der Partnerin seperat erteilen lassen. Wir haben das bei allen unseren Kinder machen.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind 2 paar unterschiedliche Sachen. Denn nur die Mutter kann hier dann entscheiden ob der Vater das Sorgerecht mit bekommt oder nicht, dass bekommt er auf jeden Fall nicht mit automatisch....
wenn der partner der leibliche vater ist und die vaterschaft anerkannt hat wird das sorgerecht automatisch geteilt.
wenn er allerdings nicht der leibliche vater ist, muss er das sorgerecht im nachhinein beantragen.
hi wie ist es denn wenn man heiraten will bekommt der partner dann automatisch das srogerecht??
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