Ehegattensplitting - ist das gerecht?
Naja. In barer Münze zahlt es sich in Deutschland jedenfalls kaum aus, wenn die Frau stundenweise arbeiten geht. Wenn man von diesem Verdienst dann noch Betreuungskosten abrechnet, steigt ein durchschnittliches Familieneinkommen in so einem Fall lediglich um etwa fünf Prozent.
Grund dafür ist das so genannte Ehegattensplitting. Dabei wird das Gesamt-Einkommen der beiden Ehegatten ermittelt und halbiert, aus diesem halben Einkommen wird die Höhe der Steuer berechnet - und die sich daraus ergebende Einkommensteuer verdoppelt.
Das Splittingverfahren bewirkt, dass das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner verteilt wird. Dahinter steht der Grundsatz, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist - und dass es egal ist, wer von beiden wie viel zum Gesamteinkommen beigetragen hat. Von Vorteil ist das allerdings nur für Paare, bei denen lediglich einer verdient - oder der zweite ein niedriges Einkommen hat. Im Klartext: In unserem Steuerrecht wird eine Ehefrau, die zu Hause bleibt, dafür vom Staat belohnt.
Die klassische Variante: Steuerklasse III für ihn, Steuerklasse V für sie
Derzeit lassen sich daher in Deutschland vier Millionen Ehepaare, bei denen ein Partner ein erheblich höheres Einkommen hat als der andere, in Steuerklasse III und V veranlagen. Der bessere Verdienst wird dann in Klasse III relativ günstig besteuert: Der Besserverdienende zahlt in etwa so viel Lohnsteuer wie ein Alleinverdiener - der Partner mit dem kleineren Einkommen hingegen in Steuerklasse V überproportional viel.
Beispiel: Verdient der Ehemann zum Beispiel 35.000 Euro pro Jahr, zahlt er bei Steuerklasse III 2.952 Euro ans Finanzamt. Die Ehefrau in Steuerklasse V, die lediglich auf 15.000 Euro jährlich kommt, muss dafür 3.400 Euro abgeben.
Zwar gleicht sich das bei der Einkommensteuererklärung am Jahresende wieder aus - aber für viele Frauen ist es frustrierend, das ganze Jahr zu arbeiten, ohne das entsprechende Geld dafür zu bekommen. Außerdem gewährt man dem Finanzamt durch die mehr bezahlten Steuern praktisch einen Kredit, den man erst am Jahresende zurück bekommt.



ich möchte Sie gerne ein paar fragen stellen uns war geht es um steuerklasse mein mann und ich arbeiten vollzeit ich arbeite seit Juni 2011 vollzeit und verdiene brutto mehr als mein mann habe aber die lohnsteuer karte 5 und mein mann die 3 muss ich ende des jahres was zurück zahlen?
Ich möchte meine lohnsteuer karte auf 4 4 änder weiss aber nicht ob es richtig wehre ich verdiene im monat brutto ungefähr 1959,- oder auch manchmal 2300euro und mein mann verdient brutto 1600,- 1800,- euro ich weiss es nicht was für uns besser wehre wenn damit wir nicht ende dese jahres nicht zurück zahlen mussen es wehre sehr freundlich wenn Sie mir weiter helfen könnten.
Wir verdienen beide ungefähr gleich viel, somit haben wir nach der Hochzeit IV/IV gewählt. Jeder hat das gleiche Netto raus wie vor der Hochzeit. Nach der Geburt unseres Kindes geht mein Mann in III und ich in V weil ich dann eh nichts oder nur sehr wenig verdiene (bzw erstmal Elterngeld bekomme). Ganz einfach :-)
Es wird ja niemand gezwungen Steuerklasse III/V zu nehmen. Man kann ja auch IV/IV wählen, zahlt dann aber in fast allen Fällen monatlich mehr Steuern. Der letzte Satz in diesem Atikel: "Außerdem gewährt man dem Finanzamt durch die mehr bezahlten Steuern praktisch einen Kredit..." ist definitiv falsch.
Und noch was: Eine Ehe ist auch eine Wirtschaftsgemeinschaft und da ist es völlig egal wer das Geld nach Hause bringt. Deshalb ist das Ehegattensplitting auch in Ordnung.
Also am besten lohnt sich da für Frau, nicht verheiratet zu sein, Lohnsteuerklasse 2 zu haben und Unterhalt von Vater der Kinder Kassieren.
Das andere ist alles abzocke und lohnt als Ehefrau nicht arbeiten zu gehen.
ich habe lohnsteuerklasse 5,ich mus 80 st.in monat,8,60 eur.pro stunde was bei mir abzien mussen was bekommen ich als netto,danke
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