Familienrecht

Ein Gericht für alle Familienstreitigkeiten?

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Familienrecht: Ein Gericht für alle Familienstreitigkeiten?

Bundesregiert führt das "große Familiengericht" ein

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Einführung eines "Großen Familiengerichts" gegeben. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens zu.

Danach sollen sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung künftig von dem Familiengericht verhandelt werden. Beispielsweise sollen Verfahren zu Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige oder Adoption sowie Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht beziehungsweise das Zivilgericht zuständig ist, künftig Sache des Familiengerichtes werden. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst. Vormundschaftsgerichtliche Zuständigkeiten, die nicht zu Familiensachen werden, sollen auf das neu zu schaffende Betreuungsgericht übergehen.

Das Gesetz sieht nach Regierungsangaben auch eine Stärkung der Rechte von Kindern vor, deren Eltern sich scheiden lassen. Danach soll es künftig mit einem obligatorischen Verfahrensbeistand eine Person geben, die dem Kind hilft, dass seine Interessen bei der Entscheidung des Familiengerichts berücksichtigt werden.

Ferner kann künftig bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen ein Ordnungsgeld verhängt werden. Zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt wird zudem dem Möglichkeit einer getrennten Anhörung von Eheleuten im familiengerichtlichen Verfahren eingeführt. Das Gesetz soll im Sommer 2009 in Kraft treten.

Autor

ddp (Deutscher Depeschendienst GmbH)


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