Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?
Treffen die Ehegatten keine Vereinbarung über den Güterstand, bilden sie ab der Hochzeit automatisch eine Zugewinngemeinschaft - das gilt übrigens auch für Patchwork-Familien, wenn sie keine anderen Regelungen getroffen haben. Was zum Vermögen dazugehört? Kurz gesagt: Alles. Mit Ausnahme des Hausrates und der Rentenversicherungsansprüche. Wichtig zu wissen: Auch in der Zugewinngemeinschaft begründen die Eheleute kein gemeinsames Vermögen - selbst wenn der Begriff der "Zugewinngemeinschaft" dies nahelegt.
Wer eine Gütertrennung will, muss dafür zum Notar, um darüber einen Vertrag abzuschließen. Übrigens sind Gütertrennungsverträge prinzipiell sogar noch während eines laufenden Scheidungsverfahrens möglich!
Der Zugewinnausgleich
Wer sich nicht trennt, für den ist es ganz egal, ob er mit seinem Partner in Gütertrennung lebt oder nicht. Aber wenn die Ehe schief geht oder der Partner stirbt, wird das auf einmal eine wichtige Frage.
Denn beim Zugewinnausgleich wird für jeden Ehegatten gesondert festgestellt, ob und um wie viel sich sein Vermögen während der Ehe erhöht hat. Anschließend werden die Mehrwerte (Zugewinne) miteinander verglichen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen einen Ausgleich in Höhe der Hälfte des Wertunterschiedes zahlen. Hat also der Ehemann einen Zugewinn in Höhe von 20.000 Euro und die Ehefrau in Höhe von 10.000 Euro erzielt, muss der Ehemann der Ehefrau einen Zugewinnausgleich in Höhe von 5.000 Euro zahlen - übrigens in bar und nicht in Form von Sachwerten.
Im Klartext: Beim Zugewinnausgleich teilt man also nicht die Vermögenswerte (Haus, Wertpapiere, Lebensversicherung, Bausparvertrag etc.) untereinander auf (Motto: "Ich nehme das Haus und du die Wertpapiere")! Und natürlich hat auch kein Partner einen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens des anderen. Und schließlich wird durch die Zugewinngemeinschaft keine Mithaftung für Schulden des anderen begründet, sondern nur für die gemeinsam während der Ehe angehäuften.
Ein häufiger Streitpunkt waren jedoch bislang Schulden, die ein Partner mit in die Ehe brachte, und die von beiden dann gemeinsam abgestottert wurden. Die Bundesregierung plant daher eine Güterrechtsreform, bei der ein gemeinsam abgearbeitetes Minus auf dem Konto ebenfalls als wirtschaftlicher Erfolg gewertet werden soll. Entsprechend erhielte dann im Falle einer Scheidung die Ex-Frau, die mitgeholfen hat, die Schulden des Mannes abzubauen, auch hierfür einen Ausgleich.



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Meine Ex-Freundin betrügt mich und den Staat. Sie erhält schon seit 1,5 Jahren UHV obwohl wir erst jetzt auseinander sind und alle Kosten zu gleichen Teilen getragen wurden, ich nur kein Nachweis dafür habe,
Wer lässt sich schon von seiner Freundin eine Quittung ausstellen ??
Nun soll ich 2000,- Euro zurück zahlen. Was soll ich tun ??
....wie sieht die Güterteilung von Wohnungsum-u.ausbau + Inventar bei unverheirateten Paaren aus, welche 10 Jahre liiert und 2 Kinder das Licht der Welt erblicken ließen.
Bin bei meiner Freundin und Kindern raus, wo wir gemeinsam den Dachboden (ca. 140 qm) bei Ihren Eltern ausgebaut haben. Sie weigert sich, mir mein persönliches Eigentum heraus zu geben, da sie beim Anwalt angibt, daß ich dort nicht polizeilich gemeldet war und somit auch von mir keine Sachen im Haus sein können. Desweiteren darf ich nunmehr seit 5 WWochen meine beiden Süssen nicht sehen und telefonisch sprechen.
Ich bitte um Rat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ledig.
Ich erkundige mich bereits privat im Vorfeld über das Thema Gütertrennung und Hochzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Christin Kaletka
In dem Beitrag fehlen die Themen:
- Zuwendungen von Eltern
- Erbverträge - vorzeitige Erbauszahlungen und Vermögensübertragungen incl. Immobilien und (!!)
- Empfehlung für Eheverträge bei Eheschliessung:
Letzteres unabhängig zur sozialen Schichtzugehörigkeit wichtig. Mithelfender Ehegatte im Familienbetrieb (männl./weibl.) unbedingt regeln, da andernfalls bei "ohne Auszahlungen/Zuwendungen, ohne Beteiligung am Gewinn vor Steuern", oder Einzahlung in selbstständige LV oder besser noch normaler Arbeitsvertrag, der oder diejenige total geloost hat, wenns kracht!!! Immer: Gütertrennung und bei Erbrecht wg. Kindern nachsehen, ob notarielles Testament nicht die sicherste Sache ist, auch wenn es ein paar Euro kostet.
In dem Beitrag fehlen die Themen:
- Zuwendungen von Eltern
- Erbverträge - vorzeitige Erbauszahlungen und Vermögensübertragungen incl. Immobilien und (!!)
- Empfehlung für Eheverträge bei Eheschliessung:
Letzteres unabhängig zur sozialen Schichtzugehörigkeit wichtig. Mithelfender Ehegatte im Familienbetrieb (männl./weibl.) unbedingt regeln, da andernfalls bei "ohne Auszahlungen/Zuwendungen, ohne Beteiligung am Gewinn vor Steuern", oder Einzahlung in selbstständige LV oder besser noch normaler Arbeitsvertrag, der oder diejenige total geloost hat, wenns kracht!!! Immer: Gütertrennung und bei Erbrecht wg. Kindern nachsehen, ob notarielles Testament nicht die sicherste Sache ist, auch wenn es ein paar Euro kostet.
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