Wir lieben uns - wozu dann ein Ehevertrag?
Der Himmel hängt voller Geigen, das Aufgebot ist bestellt - klar, dass sich die meisten lieber mit der Zusammenstellung des Hochzeitsmenüs beschäftigen als mit dem Güterstand in der Ehe. Aber mal ehrlich: Kaum jemand käme auf die Idee, eine lebenslange rechtliche Verpflichtung einzugehen, deren Folgen er nicht abschätzen kann. Warum sollte das ausgerechnet bei der Ehe anders sein? Und auch wenn niemand schon vor der Hochzeit an ein mögliches Ende der Liebe denken möchte - wer rechtzeitig klare Regelungen trifft, muss im schlimmsten aller Fälle nicht auch noch einen hässlichen Rosenkrieg durchstehen.
Hinzu kommt: Das neue Unterhaltsrecht berücksichtigt zuerst Kinder und dann Elternteile, die Kinder betreuen. Hier könnte es vor allem für Frauen nach einer Scheidung eine böse Überraschung geben. Hatten sich die Eheleute anfangs dafür entschieden, dass sie die Kinder zu Hause zu betreut, so steht die Frau im Falle einer Scheidung in Sachen Unterhalt nur noch dann gleichberechtigt neben einer neuen Partnerin ihres Ex-Mannes, die ebenfalls Kinder betreut, wenn die Ehe eine "langjährige" war, also mindestens sieben Jahre hielt. Bei einer Scheidung nach kürzerer Zeit, muss sich die Geschiedene spätestens ab dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes schnellstmöglich einen Job suchen - beim Unterhalt steht sie erst an dritter Stelle. Auch hier kann ein Ehevertrag Sicherheit bieten: Die Partner können festhalten, dass die Frau nach gemeinsamen Entschluss ihren Beruf aufgibt und sich um die Kinder kümmert, ihr im Gegenzug dafür jedoch auch dann Unterhalt zusteht, wenn die Ehe bereits nach kürzerer Zeit in die Brüche geht.
Wo kann ich einen Ehevertrag abschließen?
In der Regel führt der Gang die Eheleute in spe erst zum Notar und dann zum Altar. Diese notarielle Beurkundung auch zu empfehlen, denn dabei erklärt der Experte den Brautleuten auch Möglichkeiten und Grenzen eines Ehevertrages. In einigen Fällen ist eine solche Beratung sogar gesetzlich vorgeschrieben!


