Was Lehrer, Busfahrer & Nachbarn dürfen - und was nicht
Was dürfen Lehrer, Busfahrer oder Vermieter? Oft sind die Eltern selbst unsicher, wenn Fremde ihren Kindern etwas verbieten oder mit ihnen schimpfen. Damit Sie künftig wissen, was das gute Recht von Ihnen und Ihren Kindern ist, erläutern wir hier ein paar typische Streitfälle mitsamt der entsprechenden Rechtslage - klicken Sie einfach auf die jeweilige Überschrift:
- "Unser Vermieter will, dass unsere Kinder (drei und sechs) in der Mittagszeit mucksmäuschenstill sind, anderenfalls droht er mit Kündigung - darf der das?"
- "Darf der Supermarktleiter die Tasche meines Sohnes durchsuchen, weil in seinem Laden angeblich so viele Kinder klauen?"
- "Die Klasse unserer Tochter soll nach Schulschluss den Unterrichtsraum putzen, weil das Geld für Reinigungspersonal fehlt. Ist das etwa erlaubt?"
- "Der Nachbar verbietet unseren Kindern, vor seinem Grundstück auf dem Fußweg mit Kreide zu malen. Darf er das?"
- "Ein Lehrer an der Schule unseres Sohnes nimmt den Kindern schon ihre Handys weg, wenn die im Unterricht mal summen, weil SMS eingehen. Ist das rechtens?"
- "Darf die Deutsche Bahn Kinder zwingen, aus dem Zug auszusteigen, wenn sie kein Ticket haben?"
- "Der Hausmeister verscheucht die Kinder unseres Mehrfamilienhauses immer vom dazugehörigen Rasen und verbietet ihnen das Spielen im Garagenhof. Das geht doch nicht - oder?"



Ich finde im Landeschulgesetz von NRW nur, dass nach § 53
(Erzieherische Einwirkungen,
Ordnungsmaßnahmen)
die
zeitweise Wegnahme von Gegenständen
zulässig ist. Aber "zeitweilig" ist ja ziemlich schwammig - stimmt es wirklich, dass Handys nur bis Schulschluss behalten werden dürfen?
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