Recht

"Dürfen die das eigentlich ...?"

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Recht: "Dürfen die das eigentlich ...?"

Was Lehrer, Busfahrer & Nachbarn dürfen - und was nicht

Was dürfen Lehrer, Busfahrer oder Vermieter? Oft sind die Eltern selbst unsicher, wenn Fremde ihren Kindern etwas verbieten oder mit ihnen schimpfen. Damit Sie künftig wissen, was das gute Recht von Ihnen und Ihren Kindern ist, erläutern wir hier ein paar typische Streitfälle mitsamt der entsprechenden Rechtslage - klicken Sie einfach auf die jeweilige Überschrift:

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von C am 17. Dezember 2009, 18:50 Uhr

    Ich finde im Landeschulgesetz von NRW nur, dass nach § 53
    (Erzieherische Einwirkungen,
    Ordnungsmaßnahmen)
    die
    zeitweise Wegnahme von Gegenständen
    zulässig ist. Aber "zeitweilig" ist ja ziemlich schwammig - stimmt es wirklich, dass Handys nur bis Schulschluss behalten werden dürfen?


    (1 Kommentar)

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