Kinderlärm

Ist Lachen und Toben künftig erlaubt?

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Kinderlärm: Ist Lachen und Toben künftig erlaubt?

Nachbarschaftsstreit wegen Kinderlärm - leider gar nicht so selten ....

"Die Kirche sagt, du sollst deinen Nachbarn lieben. Ich bin überzeugt, dass sie meinen Nachbarn nicht kennt", hat der Schauspieler Peter Ustinov einmal gesagt - und dürfte damit so mancher Familie aus der Seele gesprochen haben. Denn häufig fühlen sich Nachbarn von dem Kinderlärm gestört.

So manche Familie gibt dann früher oder später genervt auf und sucht sich ein neues Zuhause. So gelingt es Nörglern, sich durchzusetzen, obwohl das Recht meistens auf Seiten der Familien ist. Selbst die Vereinten Nationen haben in Artikel 31 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt: "Kinder haben das Recht zu spielen."

Regierung will Klagen gegen Kinderlärm unterbinden

Zwar hatte das Land Berlin bereits im vergangenen Jahr Kinderlärm klar von Verkehrslärm abgegrenzt. Eine bundesweit einheitliche Regelung existierte bislang jedoch noch nicht. Das soll sich jetzt ändern: Die schwarz-gelbe Bundesregierung verabschiedete jetzt einen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) eingebrachten Gesetzesvorschlag, nachdem Kinderläm künftig anders zu behandeln wäre als der Krach, der durch Baustellen oder Industrien entsteht.

Bislang wird beim Lärmschutz nämlich vor allem auf die Dezibel geschaut. Das machte es möglich, dass Anwohner tatsächlich gegen den Bau von Kitas in ihrem Wohnviertel klagen konnten - frei nach dem Motto: Krach ist Krach, und gegen den kann man sich wehren! Lachende und jauchzende Kinder wurden also genauso als schädlich behandelt wie Presslufthämmer und Güterzüge.

Das "Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze" enthält nun aber einen zusätzlichen Passus, der klar stellt, dass der durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- und Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel "im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung" ist.

Höchst unterschiedliche Urteile zum Thema Kinderlärm

Kam ein Fall bislang vor Gericht, führte dies teilweise zu erstaunlichen Ergebnissen. "Richter innerhalb ein und desselben Gerichts können unterschiedlich urteilen", hat Karen Söffge, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins München, beobachtet. Wobei die Tendenz jedoch in den vergangenen Jahrzehnten zu immer kinderfreundlicheren Urteilen ging. "Der natürliche Spiel- und Bewegungsdrang wird in der Regel höher bewertet als andere Interessen", bestätigt Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Stadt München.

Doch auch für Kinder gibt es Grenzen - obwohl der Bundesgerichtshof urteilte, im "Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung" müsse der Kinderlärm des Nachwuchses hingenommen werden (Az. V ZR 62/91). In manchen Fällen beschweren sich die Nachbarn zu Recht. "Bei allem Verständnis für den kindlichen Entdeckerdrang: Treppenhäuser, Keller, Speicher, Aufzüge und Tiefgaragen sind als Spielplätze fast überall tabu", sagt Frädrich. Denn diese Räume benutzen alle Bewohner außerhalb ihrer eigenen Wohnung. Hier heißt es für Eltern, den Söhnen und Töchtern Grenzen aufzuzeigen. Auch das gehört zu einem friedlichen Miteinander mit den Nachbarn.

Umso wichtiger ist es für Eltern, ihre Rechte als Mieter zu kennen. Deshalb haben wir Ihnen hier einige Urteile zusammen gestellt - nicht nur zum Thema Kinderlärm:

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Ein Papa am 6. Februar 2012, 10:18 Uhr

    Die letzten Kommentare sind ja einfach nur traurig.
    Sagte doch einst Martin Luther "Wenn du ein Kind siehst, hast du Gott auf frischer Tat ertappt."
    Heutzutage werden Kinder wohl eher dem Teufel zugeschrieben.
    Während ein Kind spaß hat am Leben und Spielen, scheinen es die meisten Menschen damit zu verbringen sich daran zu stören.
    Bitte wacht mal auf, Leute!
    Gönnt den Kindern doch den Spaß, den ihr anscheinend schon lange verloren habt. Vielleicht findet ihr ihn so wieder...


  • von Vom Bodensee am 2. Januar 2012, 20:14 Uhr

    Guten Tag,
    bin durch Zufall durch Google hier gelandet. Selbst Eigentümer eines nicht gerade preisgünstigen Penthouses am Bodensee, teure Eigentumswohnungsanlage mit 3300 Euro Quadratmeterpreis. drei Parteien im Haus, davon eine vom Bauträger an eine südamerikanisch/deutsche Familie mit drei Kindern vermietet, die anderen Wohnungen verkauft. Vor dieser Familie ein älteres Ehepaar und absolute Ruhe, jetzt nur noch Streß, Lärm, Trampolin, Gepolter, Geschrei, Party usw. Es existiert schlichtweg nur eine einzige Möglichkeit - Auge um Auge - Zahn um Zahn. Ruhe = auch Ruhe, Lärm = auch Lärm, Kindergeschreie etc. am Nachmittag = laute Musik bis 22.00 Uhr, dann ja Nachtruhe und fortgesetzt erlaubtes "Lärmen" wie Trampeln im Haus, Garagentor auf/zu, wühlen im Keller, Türe knallen, lautes husten im Treppenhaus usw. - mir hat es ziemlich geholfen, Lärm muß man mit Antilärm begegnen, alles andere ist kontraproduktiv. Allerdings benötigt man extrem starke Nerven und viel Durchsetzungsvermögen.


  • von Vom Bodensee am 2. Januar 2012, 20:08 Uhr

    Guten Tag,
    bin durch Zufall durch Google hier gelandet. Selbst Eigentümer eines nicht gerade preisgünstigen Penthouses am Bodensee, teure Eigentumswohnungsanlage mit 3300 Euro Quadratmeterpreis. drei Parteien im Haus, davon eine vom Bauträger an eine südamerikanisch/deutsche Familie mit drei Kindern vermietet, die anderen Wohnungen verkauft. Vor dieser Familie ein älteres Ehepaar und absolute Ruhe, jetzt nur noch Streß, Lärm, Trampolin, Gepolter, Geschrei, Party usw. Es existiert schlichtweg nur eine einzige Möglichkeit - Auge um Auge - Zahn um Zahn. Ruhe = auch Ruhe, Lärm = auch Lärm, Kindergeschreie etc. am Nachmittag = laute Musik bis 22.00 Uhr, dann ja Nachtruhe und fortgesetzt erlaubtes "Lärmen" wie Trampeln im Haus, Garagentor auf/zu, wühlen im Keller, Türe knallen, lautes husten im Treppenhaus usw. - mir hat es ziemlich geholfen, Lärm muß man mit Antilärm begegnen, alles andere ist kontraproduktiv. Allerdings benötigt man extrem starke Nerven und viel Durchsetzungsvermögen.


  • von Sylvia am 11. Dezember 2011, 17:11 Uhr

    Ja Susanne,da stimme ich zu.Bei uns ist das gleiche.Kinder dürfen alles,und ich verliere meine Arbeit,weil ich nicht schlafen und entspannen kann.Das ist eine frechheit.


  • von Susanne am 27. November 2011, 19:19 Uhr

    Ich kann mich hier einigen Leuten nur anschließen. Wir sind beide berufstätig, mein Mann sogar in Wechselschicht auch am Wochenende und über uns wohnt eigentlich eine alleinstehende Dame. Seid ihre Tochter Kinder bekommen hat,ist es mit der Ruhe allerdings vorbei. Die Eltern kommen mit den Kindern nicht klar und liefern sie einfach bei Oma ab und dort dürfen die "lieben Kleinen" natürlich alles. Ohne Rücksicht auf berufstätige Nachbarn. 11 Jahre war alles schön ruhig, nun ist damit vorbei!! und es soll richtig sein, alles nur hin nehmen zu müssen, damit die Kleinen spielen dürfen?? Sorgen die Kleinen denn auch dafür das wir Rente bekommen wenn, wenn wir ohne Ruhephasen bald nicht mehr arbeiten können????


(19 Kommentare)

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