Kinderlärm

Gerichte urteilen oft kinderfreundlich

12. Mai 2009 Weiterleiten Drucken Bookmarks

Ist Kinderlärm auf dem Grundstück erlaubt?

Nachbarn beschweren sich jedoch nicht nur über Kinderlärm im Haus. Auch wenn Kinder im Freien spielen, gehen manche Anwohner auf die Barrikaden. Insbesondere in Wohnanlagen kommt es immer wieder zum Streit. Grundsätzlich gilt:

Ist kein Spielplatz in der Nähe, muss Kinderlärm im Hof hingenommen werden

Die Kinder dürfen im Hof oder auf anderen Außenflächen des Hauses spielen, auch wenn dort kein Spielplatz eingerichtet ist. Sogar ein Fußballspiel ist zulässig. Nicht erlaubt: gezielte Lärmerzeugung, etwa durch Trillerpfeifen oder Musikgeräte.

Vorgeschriebene Ruhezeiten sind zu beachten - das bedeutet aber nicht, dass Kinder nicht draußen sein dürfen. Gerade Grundschüler säßen bereits den ganzen Vormittag im Unterricht, sagt Frädrich: "Und die sollen dann noch bis drei Uhr Ruhe geben?" Allzu lautes Herumtoben sollten sie zwar bis dahin unterlassen, aber im Freien zu spielen darf ihnen niemand verwehren. Und das gilt nicht nur für den Nachwuchs der Hausbewohner. "Kinder haben ein Recht auf Freunde", erklärt Frädrich. Die dürfen selbstverständlich mitspielen. Versuche, Freunde von außerhalb nicht auf das Grundstück zu lassen, kommen zwar immer wieder vor - statthaft sind sie jedoch nicht.

Allerdings: Gibt es in der Nähe Spielplätze oder Bolzplätze, zu denen die Kinder gefahrlos allein gehen können, gelten laute Spiele beim Haus als unnötig und können untersagt werden. Un das Treppenhaus ist generell kein Spielplatz.


 
 
Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Klein Uwe am 28. Juni 2010, 15:16 Uhr

    Ich habe zur Zeit ein großes Problem mit zum Teil sehr laut spielenden Kindern auf dem Hof des Nachbarhauses.Es ist ein Mehrfamilienhaus mit großem Anteil an ausländischen Mietern.Ich habe aber absolut kein Problem mit ausländischen Leuten.Aber es ist so das man garnicht mehr durchblickt wer ins Haus gehört und wer nicht von den Kindern.Es ist sehr oft so das wir(sind beide berufstätig)nach Feierabend und bis in den Abend hinein unseren Garten am Wohnhaus verlassen müssen da der Kinderlärm sehr laut und störend ist.Auch nach Bitte um etwas leiser zu spielen erfolgt meistens der Spruch der Mütter,es sind Doch Kinder und die dürfen das.Auch die Umgangsformen sind den Kinder und zum Teil der Mütter fremd.Auch untereinander ist der Umgang zwischen Müttern und Kindern sehr laut.Es wird vom Balkon in den Hof geschrien und zurück.
    Haben wir als Nachbarn nicht auch das Recht auf Erholung und etwas Ruhe nach einem Arbeitstag.
    Können Sie mir/uns eine Tipp geben wir wir uns verhalten können.


    (1 Kommentar)

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