Top-Thema: Schwangerschaft & Arbeit - das sollten Sie wissen

Mutterschaftsgeld

Das steht Ihnen vor und nach der Geburt zu

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Mutterschaftsgeld: Das steht Ihnen vor und nach der Geburt zu

Wann habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Für fest angestellte Schwangere besteht eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen danach. In den meisten Fällen haben sie während der gesamten Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Dazu müssen Sie jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt den errechneten Geburtstermin bescheinigen und legen Sie ihn Ihrem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse vor, bevor Ihr Mutterschutz beginnt. Diese Bescheinigung darf jedoch maximal vier Wochen alt sein.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Solange Sie sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befinden, zahlt Ihnen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutteschutzes, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat - inklusive Überstunden!

Wie viel Sie tatsächlich von Ihrer Krankenkasse als Mutterschaftsgeld bekommen, hängt ebenfalls von Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet. Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse. Wenn zum Beispiel eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro als Mutterschaftsgeld.

Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie in einer gesetzlichen Kasse versichert oder arbeitslos sind, beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse. Im zweiten Fall beträgt das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist nicht 13 Euro pro Arbeitstag, sondern ist so hoch wie das Arbeitslosengeld, das Sie bislang erhalten haben.

Bekomme ich auch Mutterschaftsgeld, wenn ich privat versichert bin?

Vom Arbeitgeber erhalten privat versicherte Frauen im Mutterschutz ihr Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag. Das ist der Betrag, den die gesetzlichen Kassen als Mutterschaftsgeld bezahlen. Private Kassen zahlen kein Mutterschaftsgeld. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können jedoch ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro beantragen beim

Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel. 0228/6 19 18 88

Die Unterlagen zum Beantragen des Mutterschaftsgeldes finden Sie auch auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes.

Wie viel steht mir als Mutterschaftsgeld zu, wenn ich geringfügig beschäftigt bin?

Die gleiche Summe von 210 Euro erhalten Sie vom Bundesversicherungsamt als Mutterschaftsgeld, wenn Sie in einem sozialversicherungsfreien Job arbeiten. Das gilt auch, wenn Sie über Ihren Mann in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.

Habe ich auch als Hausfrau Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Leider nein. Da das Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzzahlung ist, und Hausfrauen keinen Lohn beziehen, haben sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Maike am 11. Januar 2012, 16:28 Uhr

    Hallo Maria
    gib in Google mal ein(Antrag auf Elterngeld)ein da steht z.b download Elterngeld auf der seite das kannst Du ausfüllen und ausdrucken.Eterngeld kannst Du gleich nach der Geburt deines Kindes beantragen.


  • von Maria am 10. Januar 2012, 21:21 Uhr

    hallo ich bin in der 37 woche schwanger,ich bin jetzt in Mutterschafsgeld,und dan noch 8 wochen nach der geburt bekomm ich geld von Chef und Krankenkasse,wo melde ich mich danach für Elternzeit(muss ich mich arbeitlos melden)


  • von Kirsten am 9. Januar 2012, 08:15 Uhr

    Hallo, mich interessiert ganz dringend: wie lange muss ich in einem Job gearbeitet haben bevor ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe? Was wenn ich eine neue Arbeit starte und nach 2 Monaten feststelle, dass ich Schwanger bin???


  • von Michaela am 22. Dezember 2011, 21:33 Uhr

    arbeitssuchend melden ! soll nun bewerbungen schreiben!
    Weiß jetzt aber noch immer nicht ob ich mich jetzt noch mal arbeitslos melden muß wenn ich dann in Mutterschutz gehe und ob ich dann geld bekomme!! hat jemand ne antwort?


  • von Michaela am 22. Dezember 2011, 21:29 Uhr

    Hallo,ich bin in der 26 ssw und habe bis juli auf steuerkarte gearb.und bin nun gerinfügig beschäftigt. Habe mich telefonische bei der Arge erkundigt wie ich mich jetzt verhalten soll damit ein reibungsloser ubergang entsteht wen ich in Mutterschutz gehe!Die antwort war ich soll jetzt schon vorstellig werden znd mich Arbeitslos melden damit mein anspruch nicht verfällt! wollte dies heute tun und musste dann statt dessen arbeits


(73 Kommentare)

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