Top-Thema: Schwangerschaft & Arbeit - das sollten Sie wissen

Mutterschaftsgeld

Das steht Ihnen vor und nach der Geburt zu

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Mutterschaftsgeld: Das steht Ihnen vor und nach der Geburt zu

Wann habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Für fest angestellte Schwangere besteht eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen danach. In den meisten Fällen haben sie während der gesamten Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Dazu müssen Sie jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt den errechneten Geburtstermin bescheinigen und legen Sie ihn Ihrem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse vor, bevor Ihr Mutterschutz beginnt. Diese Bescheinigung darf jedoch maximal vier Wochen alt sein.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

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Solange Sie sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befinden, zahlt Ihnen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutteschutzes, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat - inklusive Überstunden!

Wie viel Sie tatsächlich von Ihrer Krankenkasse als Mutterschaftsgeld bekommen, hängt ebenfalls von Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet. Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse. Wenn zum Beispiel eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro als Mutterschaftsgeld.

Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie in einer gesetzlichen Kasse versichert oder arbeitslos sind, beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse. Im zweiten Fall beträgt das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist nicht 13 Euro pro Arbeitstag, sondern ist so hoch wie das Arbeitslosengeld, das Sie bislang erhalten haben.

Bekomem ich auch Mutterschaftsgeld, wenn ich privat versichert bin?

Vom Arbeitgeber erhalten privat versicherte Frauen im Mutterschutz ihr Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag. Das ist der Betrag, den die gesetzlichen Kassen als Mutterschaftsgeld bezahlen. Private Kassen zahlen kein Mutterschaftsgeld. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können jedoch ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro beantragen beim

Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel. 0228/6 19 18 88

Die Unterlagen zum Beantragen des Mutterschaftsgeldes finden Sie auch auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes.

Wie viel steht mir als Mutterschaftsgeld zu, wenn ich geringfügig beschäftigt bin?

Die gleiche Summe von 210 Euro erhalten Sie vom Bundesversicherungsamt als Mutterschaftsgeld, wenn Sie in einem sozialversicherungsfreien Job arbeiten. Das gilt auch, wenn Sie über Ihren Mann in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.

Habe ich auch als Hausfrau Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Leider nein. Da das Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzzahlung ist, und Hausfrauen keinen Lohn beziehen, haben sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.


 
 
Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Katja am 16. Juli 2010, 12:21 Uhr

    Hallo.
    Ich habe einen voll Time Job und würde gerne auch in Zukunft eine familie gründen . Nun meine Frage wie lange bekomme ich Elterngeld und wäre das dann nettolohn?
    Bekommt man auch Kindergeld oder andere Unterstützung?
    Wir hatten gedacht das ich ca. 1-2 Jahre zuhause bleibe und dann wieder auf 100 Std anfange zu arbeiten. Über eine Antwort würde ich mich freuen
    Katja


  • von Nadine am 30. Juni 2010, 09:43 Uhr

    Hallo Steffi,
    hab deinen Artikel gerade gelesen und hoffe ich kann dir noch etwas helfen. Du bekommst ein Beschäftigungsverbot von Deinem Arbeitgeber wenn Du ihm die SS mitteilst. Er muß eine Gefahrenbeurteilung des Arbeitsplatzes machen er bekommt dann aus dem Umlageverfahren das Gehalt für dich und du bekommst es von Deinem AG wie gewohnt in voller Höhe, egal ob du einen festen Vertrag hast oder nur auf 400 Euro arbeitest, bis zum Mutterschutz.

    viel Glück und Lg Nadine


  • von Steffi am 18. Mai 2010, 18:25 Uhr

    Hallo,
    ich plane demnächst eine kleine Familie zu gründen. Da ich an einer Tankstelle arbeite muss ich aus gesetzlichen Gründen sofort das arbeiten aufhören. Was steht mir dann als Hilfe zu?
    Danke für eure Antwort


  • von claudia am 18. Mai 2010, 00:24 Uhr

    Hallo,
    ich bin im vierten monat schwanger, habe leider keine ausbildung. die letzten zehn monate arbeitete ich an verschieden praktikas, das vom arbeitsamt unterstützt wurde. habe ich einen anspruch auf mutterschaftsgeld, und erziehungsgeld? wenn ja, wie hoch ist es? da ich alleine auf mich gestellt bin, wie sieht es mit einer wohnung aus? welche rechte habe ich? was muß ich beachten bzw. was kann ich noch tun?
    bitte um baldige antwort!
    danke im voraus!
    liebe grüsse claudia


  • von Nadja am 21. Februar 2010, 20:41 Uhr

    hallo ich befinde mich im moment in einer ausbildung bin noch im ersten lehrjahr. jetzt schwanger mein arzt hat gesagt das ich bis zum september noch arbeiten darf. im oktober kommt das kind. habe mir überlegt dann ein jahr pause einzulegen und dannach im 2ten lehr jahr weiter zu machen..

    kann ich auch mutterschaftsgeld beantragen??

    bitte um antwort.

    lg und vielen dank nadja


(46 Kommentare)

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