Nachname

Welchen Familiennamen trägt Ihr Kind?

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Nachname: Welchen Familiennamen trägt Ihr Kind?

Welcher Nachname für mein Baby?

Bei Ehepaaren, die sich bereits bei der Hochzeit auf einen Familiennamen geeinigt haben (hier erfahren Sie, welche Varianten beim Familiennamen möglich sind), ist die Lage eindeutig: Dieser Familie ist dann auch der Nachname der Kinder. Das gilt auch, wenn Sie bei der Geburt bereits geschieden sein sollten, aber noch den gemeinsamen Nachnamen tragen und beide das Sorgerecht haben.

Ehepaare, bei denen beide ihren Nachnamen behalten haben, müssen jedoch spätestens einen Monat nach der Geburt ihres ersten Kindes einen der beiden Nachnamen zum Familiennamen bestimmen. Diese Entscheidung lässt sich später auch nicht mehr ändern und ist auch für alle weiteren Kinder bindend.

Hat bei Eltern, die ohne Trauschein zusammen leben, die Mutter das alleinige Sorgerecht, so bekommt das Kind auch ihren Nachnamen - außer, sie entscheidet sich ausdrücklich für den des Vaters. Haben Vater und Mutter ein gemeinsames Sorgerecht, müssen Sie sich ebenfalls beim Standesbeamten auf einen ihrer Nachnamen einigen, den ihr Kind bekommen soll.

Heiraten Paare, wenn das Kind schon auf der Welt ist, und entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen, dann kann diesen natürlich auch das Kind bekommen. Behalten beide auch nach der Hochzeit ihre bisherigen Nachnamen, wollen aber den Familiennamen des Kindes ändern, haben die Eltern dazu drei Monate Zeit. Ist das Kind bereits fünf Jahre alt, muss es allerdings zustimmen.

Doppelnamen werden übrigens generell nicht mehr vergegeben - weder bei ehelichen noch bei unehelichen Kindern.

Für welchen Nachnamen haben Sie sich entschieden?

Jetzt wollen wir von allen Eltern, die bereits vor dieser Entscheidung standen, wissen: Welchen Nachnamen trägt Ihr Kind? Den des Mannes? Oder den der Frau? Machen Sie mit bei der Umfrage - wir sind sehr gespannt!

Sagen Sie uns Ihre Meinung: Die Antworten:
Welchen Nachnamen trägt Ihr Kind?

Den anderen Nachnamen als Zweitnamen vergeben - geht das?

Im Prinzip ja. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2008 erlaubt es, beispielsweise den kleinen Paul des ledigen Paares Nicole Müller und Thomas Roland auch "Paul Roland Müller" zu nennen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen - welche das sind, erfahren Sie hier. Dort können Sie uns auch gleich mitteilen, was Sie von dieser Regelung halten.

Der Nachname ist klar - und welcher Vorname soll es sein?

Okay, das mit dem Nachnamen hätten wir geklärt. Bleibt noch die Frage, welchen Vornamen das Kind eigentlich bekommen soll. Sie sind noch auf der Suche nach einem besonders schönen, ausgefallenen oder bedeutsamen Vornamen? Dann hilft Ihnen der Eltern.de Vornamen Finder mit über 2.000 Jungen- und Mädchennamen!

Autoren

Jennifer Litters
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Juliane Büttinghaus


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