Wer hat in einer Patchworkfamilie das Sorgerecht?
Bei einer Scheidung erhalten in den meisten Fällen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beim Jugendamt problemlos das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Geschieht dies nicht, hatte die Mutter bislang automatisch das alleinige Sorgerecht - diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt gekippt.
Auch beim gemeinsamen Sorgerecht ist für Alltagsfragen allein der Partner zuständig, bei dem das Kind lebt. Schlafenszeiten, Fernsehkonsum, normale Arztbesuche, Besuche von und bei Freunden, was darf das Kind und was nicht - hier kann der Wunsch des anderen Elternteils ohne weiteres ignoriert werden. Ander sieht das aus bei Entscheidungen zu Kindergarten oder Schule.
Was dürfen Stiefeltern entscheiden?
Heiraten Vater oder Mutter ein zweites Mal, bleibt es oft nicht aus, dass auch der Stiefelternteil Entscheidungen treffen muss. Bei Dingen des täglichen Lebens ist das auch erlaubt - ganz offiziell, und im Gesetz verankert, sofern der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Notfalls darf das Stief-Elternteil dann auch schwerwiegende Entscheidungen treffen - etwa über eine Operation -, wenn der leibliche Vater oder die Mutter nicht erreichbar sind. Allerdings: Der Ex-Partner kann Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Kindes verlangen, selbst wenn er kein Sorgerecht hat.
Haben die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, ist es am besten, der neue Partner bekommt eine Vollmacht, die es ihm gestattet, Alltagsentscheidungen für das Kind zu treffen. Das ist übrigens besonders wichtig für unverheiratete Paare, die in einer eheähnlichen Beziehung leben und bei denen die leiblichen Eltern ein gemeinsames Sorgerecht erhielten.
Das gemeinsame Sorgerecht der leiblichen Eltern gilt über Scheidung und Wiederverheiratung hinaus. Bei schwerwiegenden Entscheidungen hat der neue Partner daher nach wie vor keine Entscheidungsgewalt. Bei Grundsatzfragen wie zum Beispiel einem Schulwechsel oder einem größeren medizinischen Eingriff entscheiden beide Eltern. Können sie sich nicht einigen, hat jeder Elternteil die Möglichkeit, das Familiengericht anzurufen.
Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzgeber auch die Beziehungen, die in einer Patchworkfamilie wachsen. Stirbt der leibliche Elternteil, kann das Familiengericht unter Umständen sogar anordnen, dass das Kind in der neuen Familie bleiben darf.



Hallo ich habe eine Frage und zwar ich habe eine Tochter ubd bin mit den leiblichen Vater nicht mehr zusammen .. Nun habe ich geheiratet und mein Partner macht Alkes mit meinen Kind nun wollten wir eigentlich das mein neuer Partner das halbe Sorgerecht meiner Tochter bekommt geht das oder geht das nicht ?? Ich habe das alleinigesirgerechz
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