Wie ist das nach der Scheidung mit den Rentenansprüchen?
Jahr für Jahr wurden seit Beginn des neuen Jahrtausends rund 200.000 Ehen geschieden - jeder einzelne Fall natürlich für alle Beteiligten eine traurige Angelegenheit. Als wäre es nicht schon schwer genug, sich mit den verletzten Gefühlen und den zerbrochenen Lebensplanungen auseinanderzusetzen, kommt in vielen Fällen noch der Streit ums Geld hinzu: Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich - darüber zu debattieren, kann äußerst zermürbend sein.
Was vielen nicht bewusst ist: Auch die Ansprüche beider Eheleute aus der gesetzlichen Lebensversicherung, der Beamtenversorgung, aus privaten Rentenversicherungen oder einer Betriebsrente kommen im Scheidungsverfahren auf den Tisch. Bislang wurden die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche beider Partner zunächst zusammengezählt. Daraus errechnet sich dann ein fiktiver Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Partner, der geringere Beiträge geleistet hat, erhält so mit dem Eintritt ins Rentenalter den so genannten Versorgungsausgleich. Damit soll eigentlich verhindert werden, dass derjenige der Eheleute, der zugunsten der Kinder beruflich kürzer getreten ist, im Alter von Armut bedroht ist - in den meisten Fällen also die Ehefrau.
Nur: Nach geltendem Recht kann die Frau diese Ansprüche erst geltend machen, wenn sie das Rentenalter erreicht. Und dazu muss sie sich an ihren Ex-Mann wenden. Die Vorstellung, jemanden des Geldes wegen zu kontaktieren, mit dem man seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte oder mit dem man in bitterem Streit auseinandergegangen ist, erscheint vielen Frauen so schlimm, dass sie auf ihre Ansprüche verzichten. Hinzu kommt, dass dieser fiktive Anspruch ja bereits Jahre im Voraus auf der Basis von Prognosen zur Rentenentwicklung errechnet wurden - und die sind fehleranfällig. Aus diesen Gründen bekommen viele geschiedene Frauen letzten Endes doch eine deutlich niedrigere Alterssicherung, als ihnen eigentlich zustünde.
Was ändert sich mit der Reform des Versorgungsausgleichs?
Mit der Reform des Unterhaltsrechts hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zuletzt dafür gesorgt, dass geschiedene Frauen sich künftig deutlich schneller darum bemühen müssen, wieder eine eigene Existenz aufzubauen. Tritt die geplante Reform des Versorgungsausgleichs jedoch wie jetzt vom Bundestag verabschiedet am 01. September 2009 in Kraft, soll es für Ex-Ehefrauen zumindest in Sachen Altersvorsorge mehr Sicherheit geben.











meine eltern haben sich nach über 20 jahren getrenntleben,vor ca. 2 jahren scheiden lassen..beide waren zum zeitpunkt ihrer scheidung ca.79 jahre alt.jetzt ist meine mutter verstorben.gibt es eine möglichkeit,das mein vater die rente wieder im vollen umpfang erhält?
ich würde mich über eine schnelle antwort freuen...
was ist wenn ex wieder heiraten geht, hat sie dann noch rentenanspruch?
ich beziehe seit 2002 eine rente wegen voller erwerbsminderung in höhe 934 (834) €.der beantragte Versorgungsausgleich meiner ex (scheidung 2006) liegt bei 3,6466 pkt.meiner bei 4,7411 pkt.derkapitalwert liegt bei 7.870- dm. hat es sinn wegen meiner berufsunfähigkeit widerspruch einzulegen? wie hoch ist der betrag der gezahlt werden müsste? wie wird gezahlt? hat es sinn rentenbescheide prüfen zulassen?
Ich bin 66 jahre und seit 1 jahr in Rente. Da ich vor 6 Jahren geschieden wurde, habe ich einen monatlichen Abzug von ca 500 Euro. Meine Ex-Frau, zu der ich keinen Kontakt mehr habe ist 62 Jahre und hat vor 5 Jahren wieder geheiratet.
Mir ist jetzt zu Ohren gekommen, sollte es der Fall sein, dass meine Frau vor mir stirbt und bis dahin keinen Anspruch auf die Rente beantragt hat, mir wieder die volle Rente zustehen würde.
Kann mir da jemand weiter helfen, ob das wirklich so ist?
Bin seit 18 Jahren getrennt,und komme 2011 in rente.was würde ich als ausgleich bei einer Scheitung bekommen
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