Trennungsforum
Haben Sie gerade eine Trennung oder Scheidung hinter sich? Hier ist Platz für gegenseitigen Rat und Unterstützung: Trennungsforum
Wir wollen die Scheidung - was passiert jetzt?
Noch vor wenigen Jahrzehnten gab es bei der Scheidung ein so genanntes Schuldprinzip, bei dem einer der Partner für das Scheitern der Beziehung verantwortlich gemacht wurde. Heutzutage ist dies zum Glück nicht mehr so.
Vor der eigentlichen Scheidung steht im Allgemeinen ein Trennungsjahr. Dies soll den Ehepartnern auch noch einmal Gelegenheit geben, ihre Entscheidung zu überdenken. Nur wenn dieses Trennungsjahr eingehalten wird, kann am Ende die Scheidung eingereicht werden. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass einer der beiden sofort seine Sachen packen und ausziehen muss. Wenn beide Partner gemeinsam in der alten Wohnung künftig verschiedene Zimmer bewohnen und jeder für sich selbst kocht und wäscht, gilt auch dies als Trennungszeit. Damit es später keinen Streit um den Scheidungstermin gibt, sollten die Ex-Partner das genaue Trennungsdatum jedoch schriftlich festhalten. Sind sich die beiden einig über den Beginn der Trennungsphase, ist kein Nachweis nötig. Nach einem Jahr können sie dann die Scheidung beantragen. Wichtig zu wissen: Selbst wenn die beiden es vorübergehend (zwei bis drei Monate) noch einmal miteinander versuchen, und sich dann doch trennen, gilt dies zwar als Versöhnungsversuch - das Trennungsjahr wird dadurch aber nicht unterbrochen.
Übrigens: Eine schnellere Scheidung ist nur bei absoluten Härtefällen, etwa bei Misshandlung, möglich. Leben die Eheleute dagegen schon länger als drei Jahre getrennt, kann die Ehe auch ohne die Zustimmung des anderen geschieden werden, wenn einer das wünscht.
Können wir uns für die Scheidung einen gemeinsamen Anwalt nehmen?
Wenn Sie sich im Prinzip in allen wichtigen Punkten zu Trennung, Unterhalt, Hausrat oder Sorgerecht einig sind, spricht nichts dagegen - billiger ist es allemal! Die Scheidung kann dann einvernehmlich erfolgen. Nur wenn beide in vielen Dingen uneinig sind, braucht jeder für die so genannte streitige Scheidung einen eigenen Rechtsvertreter. Der Gang zum Anwalt bleibt Ihnen jedoch in keinem Fall erspart: Nur er kann den Scheidungsantrag stellen.
Wo sollen unsere Kinder nach der Scheidung leben?
Eheleute haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Im Prinzip bedeutet das auch, dass sie gemeinsam entscheiden, wo die Kinder nach der Scheidung leben werden. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht. Wenn ein Elternteil im Zuge der Scheidung die alleinige Sorge für sich beansprucht, entscheidet das Vormundschaftsgericht - dies wird dem Antrag aber nur stattgeben, wenn es für die Kinder eindeutig das Beste ist. Und natürlich werden auch die Wünsche der Kinder bei einer Scheidung berücksichtigt: Schon im Alter von fünf Jahren werden sie dazu befragt, ab 14 können sie mit entscheiden.
Wer bekommt nach der Scheidung wie viel Unterhalt?
Nach der Scheidung bekommt das Elternteil Unterhalt, das die Kinder betreut und daher derzeit eingeschränkt in der Lage ist, selber Geld zu verdienen. Prinzipiell bemisst sich die Höhe des Unterhalts am Lebensstandard während der Ehe - doch wird der natürlich für beide Parteien nach der Scheidung kaum zu halten sein.
Hinzu kommt: Mit der Unterhaltsreform muss sich die Ehefrau in Zukunft schneller wieder um einen Job bemühen. Denn der Betreuungsunterhalt wird seit der Unterhaltsrechtsreform Anfang 2008 in der Regel nur noch bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes gezahlt (Welche Ausnahmen hier gelten und wie lange der Betreuungsunterhalt dann gezahlt werden muss, lässt das Gesetz jedoch offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte jedoch jüngst in einem Urteil klar, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Geburtstag des Kindes ein Vollzeitjob zuzumuten sei). Und weil künftig die Kinder in Sachen Unterhalt an erster Stelle stehen, gefolgt von Frauen, die kleine Kinder betreuen, kann die Ex-Ehefrau nicht mehr davon ausgehen, in den kommenden Jahren nach der Scheidung vom Unterhalt ihres geschiedenen Mannes leben zu können. Blieb die Ehe kinderlos und hat ihr Ex-Mann Kinder mit einer neuen Partnerin, so rutscht sie sogar auf den dritten Platz. Einzige Ausnahme: Die Ehe hielt viele Jahre - wahrscheinlich werden sieben Jahre hier die Richtschnur sein.



das Statement von Daniela Brandtenr ist reine Werbung für eine Internet-Seite.......... Sauerei....und kein Anstand
Thema gemeinsamer Anwalt: Mein Mann und ich haben uns vor ein paar Wochen scheiden lassen. Da es einvernehmlich war, brauchten wir nur einen Anwalt. Das hat vor allem Geld gespart. Haben es über´s Internet gemacht, war vollkommen problemlos und schnell. www.scheidung-vom-spezialisten.de
Ja das mit dem Betreuungs Unterhalt ist so eine Sache.
Ich selbst lebe, mit zwei jetzt erw. Kindern 22 und fast 24 zusammmen die sich beide erst seit einem Jahr in Ausbildung befinden. Nirgendwo steht etwas über Fälle wo meine Lage auch nur annähernd etwas Info hergibt.
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