Verbraucherschutz

Endlich Schluss mit lästigen Anrufen?

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Verbraucherschutz: Endlich Schluss mit lästigen Anrufen?

Höhere Strafen für ungebetene Telefonwerbung?

Passend zum Weltverbrauchertag am 15.03. machen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) Front gegen unerwünschte Telefonwerbung. Kein Wunder, schließlich fühlen sich einer Forsa-Umfrage zufolge 86 Prozent der Deutschen von solchen Anrufen belästigt, 64 Prozent gaben an, erst kürzlich ohne vorherige Erlaubnis angerufen worden zu sein. Vor allem Lotteriegesellschaften, Telekommunikationsanbieter und Verkäufer von Zeitschriften-Abos fallen dabei immer wieder negativ auf.

Dabei dürfen die Call Center schon jetzt eigentlich nur aktiv werden, wenn der Kunde dies zuvor ausdrücklich erlaubt hat. Aber: Oftmals haben diese das unwissentlich getan, etwa bei der Teilnahme an einem Preisausschreiben. Viele Unternehmen scheren sich jedoch auch gar nicht erst um dieses Verbot und rufen die Verbraucher einfach trotzdem an. Oftmals werden diese dabei durch geschickte Verkaufstaktiken derart überrumpelt, dass sie Verträge abschließen, die sie eigentlich überhaupt nicht brauchen, oder Waren zu überteuerten Preisen kaufen. Allerdings können sie diese innerhalb von 14 Tagen wieder für nichtig erklären.

Call Center dürfen nur aktiv werden, wenn der Kund dies zuvor erlaubt hat.

Davon ausgenommen sind bislang jedoch Abos sowie Wett- und Lotteriedienstleistungen. Das Gesetz, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, sieht nun vor, dass künftig für alle am Telefon getätigten Geschäfte diese 14-tätige Widerrufsfrist gelten soll. Anrufe, die der Verbraucher nicht ausdrücklich erlaubt hat, Geldbußen von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Immerhin noch bis zu 10.000 Euro sollen Bußgelder betragen können, wenn die Firma durch eine unterdrückte Rufnummer die Rückverfolgung erschwert.

Daneben will die Regierung mit dem neuen Gesetz auch gegen so genannte "untergeschobene Verträge" vorgehen, wie sie leider bei manchen Telekommunikationsunternehmen zu finden sind. Bislang müssen sie nur behaupten, der Kunde habe seinen Vertrag mit dem alten Anbieter gekündigt - so konnte es passieren, dass ein Kunde sich plötzlich bei einem ganz anderen Unternehmen wiederfand. In Zukunft wird wohl eine schriftliche Zustimmung des Kunden für den Wechsel nötig sein.

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