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Ehevertrag

Erst zum Notar, dann zum Standesamt?

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Ehevertrag: Erst zum Notar, dann zum Standesamt?

Ehevertrag: Unromantisch oder vernünftig?

Wer sich so sehr liebt, dass er gemeinsam vor den Traualtar treten möchte, der denkt natürlich nicht gerne daran, dass der Himmel schon in einigen Jahren nicht mehr voller Geigen hängen könnte. Entsprechend unromantisch finden viele Paare die Vorstellung, noch vor Standesamt und Kirche einen Termin beim Notar zu vereinbaren, um in einem Ehevertrag Regelungen zu Güterstand, möglichem Unterhalt oder auch zum Erbrecht zu treffen. Mit Liebe, so glauben viele, hat das nichts zu tun.

Wirklich nicht? Ist es nicht sogar vernünftiger, solche Fragen, die sich im Falle eines späteren Zerwürfnisses emotional aufladen können, bereits im Vorfeld zu klären? Und so im besten Fall zu verhindern, dass das Tischtuch zwischen zwei Menschen, die sich einmal sehr nahe standen, durch jahrelangen Streit endgültig zerschnitten wird?

Keine leichte Entscheidung. Deshalb interessiert uns, wie Sie bei Ihrer Eheschließung vorgegangen sind. Haben Sie einen Ehevertrag aufgesetzt? Oder kam das für Sie überhaupt nicht in Frage? Machen Sie mit bei unserer Umfrage - wir sind gespannt!

Sagen Sie uns Ihre Meinung: Die Antworten:
Haben Sie vor der Hochzeit einen Ehevertrag abgeschlossen?
Autor

Jennifer Litters
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