Unterhalt

Großeltern zahlen für ihre Enkel

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Unterhalt: Großeltern zahlen für ihre Enkel

Bin ich wirklich zum Unterhalt für meine Enkel verpflichtet?

Ja! Laut Gesetz müssen Verwandte in gerader Linie für einander aufkommen. An erster Stelle stehen natürlich die Eltern. Wenn diese aber - sei es durch Tod, Abwesenheit oder aber, was der häufigste Fall sein dürfte, mangels eines ausreichenden Einkommens - ausfallen, können auch die Großeltern in die Pflicht genommen werden.

Gerade bei "Teenie-Eltern" müssen oft die Eltern der jungen Mütter und Väter finanziell einspringen. Mädchen, die als Schülerinnen oder während ihrer Ausbildung ein Kind zur Welt bringen, haben meist kein Einkommen, mit dem sie sich und ihr Kind durchbringen können.

Aber auch viele volljährige Eltern haben in Zeiten von Hartz IV große Schwierigkeiten, für ihre Kinder zu sorgen, weil das Geld vorne und hinten nicht reicht. Alleinerziehende Mütter, die den Kindsvater nicht angegeben haben, sind ebenfalls oft auf finanzielle Unterstützung angewiesen - genau wie die Frauen, bei denen der Aufenthalt des Vaters, der seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, unbekannt ist.

Wie viel müssen wir als Großeltern zahlen?

Erst einmal die gute Nachricht: Als Großeltern dürfen Sie mehr Geld für sich behalten, als etwa ein unterhaltspflichtiges Elternteil (man spricht vom hier vom "Selbstbehalt"). Beträgt der Selbstbehalt bei den Eltern meist um die 1.000 Euro, so kann er bei den Großeltern bis zu 1.400 Euro betragen. Außerdem kann bei Großeltern im Gegensatz zu Eltern kein "fiktives Einkommen", also ein theoretisch erzielbares Einkommen, zugrunde gelegt werden. Ist die Rente niedrig, so sind sie nicht verpflichtet, einen Job anzunehmen.

Aber auch reiche Großeltern werden nicht "zur Ader gelassen". Zugrunde gelegt wird immer nur der Betrag, den die Eltern ihren Kindern an Unterhalt zu leisten hätten. Verfügen die Eltern über kein Einkommen, so müssen die Großeltern nur den Mindestunterhalt leisten.

Und: Die Kosten für den Unterhalt des Enkelkindes müssen auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn nur ein Elternteil, beispielsweise der Vater des Kindes, nicht zahlt und die Mutter des Kindes das Kind ernährt: es haften beide Großeltern, also väterlicher- und mütterlicherseits - nicht gleichmäßig, sondern je nach dem persönlichen Einkommen.

Autor

Sandra Harbich (Volljuristin)


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