Unterhalt

Wie viel bekommt das Kind, wie viel die Ex-Frau?

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Wer bekommt Unterhalt?


Alle Elternteile, denen die Betreuung gemeinsamer Kinder keine Arbeit oder nur Teilzeit erlaubt. Oder Elternteile, die nach Ende der Kinderbetreuung keinen Job finden beziehungsweise wegen ihres Alters oder Gesundheitsproblemen nicht arbeiten können.

Was ist beim neuen Gesetz zum Unterhaltsrecht anders als bisher?

Neu ist vor allem die Rangfolge der Familienmitglieder, die Anspruch auf Unterhalt haben: An erster Stelle stehen nun immer die Kinder. Bislang mussten sich minderjährige Kinder diese Stellung mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. "Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang haben. Damit wird der Unterhalt minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch geleistet werden", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

An zweiter Stelle stehen künftig alle Elternteile, die Kinder betreuen - und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind beziehungsweise waren. Erst an dritter Stelle kommen Ex-Ehepartner, die nach einer verhältnismäßig kurzen Ehe keine Kinder betreuen oder deren Kinder schon groß sind. Ausnahme: Nach der Scheidung einer langjährigen Ehe, bei der beispielsweise die Frau nach Absprache daheim geblieben ist und sich um die Kinder gekümmert hat, steht sie in Sachen Unterhalt an gleicher Stelle wie die neue Partnerin ihres Ex-Mannes, die Kinder betreut. Ab etwa sieben Jahren wird eine Ehe als "langjährig" gelten - allerdings haben die Gerichte hier deutlichen Spielraum. Deshalb empfiehlt es sich, eine solche Absprache in einem Ehevertrag festzuhalten. "Für Ehefrauen bedeutet das, das sie selber wieder mehr und früher Verantwortung übernehmen müssen", sagt die Justizministerin.

Ehefrauen müssen mehr Verantwortung übernehmen

Ein Beispiel: Eine Ehe wird nach 20 Jahren geschieden. Die Ehefrau hatte zugunsten der Betreuung der beiden gemeinsamen Kinder, die mittlerweile kurz vor dem Abitur stehen, ihre Berufstätigkeit aufgegeben. Der Ex-Mann hat erneut geheiratet, aus dieser Ehe sind zwei weitere Kinder hervorgegangen, die derzeit von der zweiten Frau betreut werden. Gerechnet wird nun so: Nach Abzug des Selbstbehalts des Mannes sind zunächst die vier Kinder unterhaltsberechtigt. Falls dann noch Einkommen zur Verfügung steht, müssen sich die beiden Frauen dieses Geld gleichberechtigt teilen. Hätte die erste Ehe des Mannes jedoch nur vier Jahre gedauert und wäre kinderlos geblieben, stünde sie in der Rangfolge hinter den Kindern aus der zweiten Ehe sowie der zweiten Ehefrau.

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  • von max am 16. August 2012, 14:37 Uhr

    Hallo,
    ich bin 17 jahre wohne bei meiner Mutter un Stiefvater mein leiblicher Vater zahlt unterhalt und kindergeld bekommen wir auch. Nun da sich das verhältniss zu meiner mutter Ständig verschlechtert in sachen Geld un es gibt nur streit. Ich bekomme 50 euro Taschengeld aber als relativ aktiver jugendlicher reicht das in der heutigen zeit hinten und vorne nicht daraus resultiert meine frage Wieviel vom Unterhalt mir tatschächlich zusteht bei ca 400 euro die mein vater zahlt.


  • von Gina am 24. Juni 2012, 21:09 Uhr

    Ich bin von meine Frau getrennt, habe eine Tochter, 16 Jahre alt,meine Frau hat nur seit dezember 2012 der Arbeitserlaubnis unbefriestet bekommt(sie ist nur letztes Jahr März von Rumänien hier gekommen,ich bin seit 2010 August hier und habe Arbeitsgenemigung unbefrieste bekommt und nach mir hat dann das Recht erhalten).Sie bis jetzt noch nichts gearbeitet und sie geht davon aus,dass ich verpflichtet bin ihr Unterhalt zu zahlen.Ich verdiene ca.1300 Euro in Monat und Die Miete ist 460 Euro kalt.Wieviel muss ich für sie und das Kind zu zahlen?Danke


  • von Jessika am 4. Mai 2012, 11:26 Uhr

    Hallo. ich glaube wir haben alle das Problem. ich bin schwanger ,habe mich aber vom freund getrennt.
    da er aber schon eine 3 jährige Tochter hat(die bei kindsmutter lebt), was ist dann der satz bei 2 Kindern? und vorallem, muss er mir auch Unterhalt bezahlen, da er etwas mehr verdient als ich ? bitte um eine antwort


  • von VielenDank am 29. Februar 2012, 11:00 Uhr

    Wer zahlt wem den Unterhalt?Wer bekommt für die Tochter das Kindergeld?

    Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!


  • von frank müller am 19. Februar 2012, 17:19 Uhr

    hallo,....
    meine ex-frau ist wieder verheiratet, aber sie bezahlt keinen unterhalt für die beiden söhne, da sie kein einkommen hat. die kinder sind 11 und 15 jahre und leben bei mir. ich bekomme zwar das kindergeld,...aber der freibetrag ist auf 0,5 beschränkt, das der ältere sohn nicht von mir ist. unterhaltsbeihilfe bekomme ich nicht, weil ich wieder verheiratet bin.....vom finanzamt bekomme ich nur steuerklasse 2, da meine neue frau noch im ausland lebt. welche möglichkeiten bestehen noch um zuschüsse zu bekommen! da ich ein haus finanzieren und für die jungs sorgen muss, so ist das bei meiner 3-schicht-arbeit unmöglich noch überstunden zu leisten, die ich aber dringend benötige!----
    vielen dank für einen ratschlag.....
    frank


(37 Kommentare)

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