Wer bekommt Unterhalt?
Alle Elternteile, denen die Betreuung gemeinsamer Kinder keine Arbeit oder nur Teilzeit erlaubt. Oder Elternteile, die nach Ende der Kinderbetreuung keinen Job finden beziehungsweise wegen ihres Alters oder Gesundheitsproblemen nicht arbeiten können.
Was ist beim neuen Gesetz zum Unterhaltsrecht anders als bisher?
Neu ist vor allem die Rangfolge der Familienmitglieder, die Anspruch auf Unterhalt haben: An erster Stelle stehen nun immer die Kinder. Bislang mussten sich minderjährige Kinder diese Stellung mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. "Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang haben. Damit wird der Unterhalt minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch geleistet werden", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
An zweiter Stelle stehen künftig alle Elternteile, die Kinder betreuen - und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind beziehungsweise waren. Erst an dritter Stelle kommen Ex-Ehepartner, die nach einer verhältnismäßig kurzen Ehe keine Kinder betreuen oder deren Kinder schon groß sind. Ausnahme: Nach der Scheidung einer langjährigen Ehe, bei der beispielsweise die Frau nach Absprache daheim geblieben ist und sich um die Kinder gekümmert hat, steht sie in Sachen Unterhalt an gleicher Stelle wie die neue Partnerin ihres Ex-Mannes, die Kinder betreut. Ab etwa sieben Jahren wird eine Ehe als "langjährig" gelten - allerdings haben die Gerichte hier deutlichen Spielraum. Deshalb empfiehlt es sich, eine solche Absprache in einem Ehevertrag festzuhalten. "Für Ehefrauen bedeutet das, das sie selber wieder mehr und früher Verantwortung übernehmen müssen", sagt die Justizministerin.
Ein Beispiel: Eine Ehe wird nach 20 Jahren geschieden. Die Ehefrau hatte zugunsten der Betreuung der beiden gemeinsamen Kinder, die mittlerweile kurz vor dem Abitur stehen, ihre Berufstätigkeit aufgegeben. Der Ex-Mann hat erneut geheiratet, aus dieser Ehe sind zwei weitere Kinder hervorgegangen, die derzeit von der zweiten Frau betreut werden. Gerechnet wird nun so: Nach Abzug des Selbstbehalts des Mannes sind zunächst die vier Kinder unterhaltsberechtigt. Falls dann noch Einkommen zur Verfügung steht, müssen sich die beiden Frauen dieses Geld gleichberechtigt teilen. Hätte die erste Ehe des Mannes jedoch nur vier Jahre gedauert und wäre kinderlos geblieben, stünde sie in der Rangfolge hinter den Kindern aus der zweiten Ehe sowie der zweiten Ehefrau.



Hallo, mein Mann beabsichtigt,sich von mir zu trennen.Wir sind fast 22Jahre verheiratet,haben 3 Söhne(12,17,19, die 2 Großen in Ausbildung)und ein Haus, das noch nicht ganz abbezahlt ist.
Ich bin seit fast 20 Jahren zuhause wegen der Kinder,arbeite jedoch ca 60 stunden im Monat für 520€.Habe ich ein Recht auf Unterhalt,auch wenn ich im Geschäft etwas aufstocke?Ich könnte mir so keine Mietwohnung/Auto ect. leisten, die Kinder kosten auch trotz Ausbildung und ich möchte weiterhin für sie da sein!Muss er nur noch für den Jüngsten bezahlen?Bekomme ich von ihm Unterstützung z.B.bzgl Wohngeld? Ich muss erwähnen, dass er 3 Wohnungen besitz und Miete dafür bekommt, davon habe ich natürlich auch profitiert, jedoch entfällt dies logischerweise für mich. Kurzum: ich habe Zukunftsängste! Habe ich durch das, dass ich mich um die Kinder gekümmert habe, nun die A-Karte gezogen? entschuldigen sie bitte meine Ausdrucksweise! Über eine Antwort würde ich mich freuen! Danke!
hallo,ich pin keschiden main ex hat noe frau,unt ich wone pai maine elton mit 3 kinder in slovakai ea calt nu fon kinder 280ero femich calt nix,ich habe selba kaine ainkomen ich mechte wisen habe ich recht fon udahalt,,,
Hallo, ich hätte in der Hinsicht auch mal eine Frage und zwar bin ich mit meine "Ehefrau" seit 2002 Verheiratet und 2003 kam unser Sohnemann auf die Welt. Nun nach 9-10 Jahren klappt es zwischen uns nicht mehr so das ich ab Januar 2012 Ausziehen werde. Die Scheidung wird im moment nicht gemacht so das wir vorerstmal getrennt Leben werden. Muss ich nun eine Unterhalt Zahlen obwohl ich für mein Kind auch immer da bin ?
Ich bin seit 7.12.2009 verheiratet. Mein Mann hat keine Lust zu arbeiten. Er ist Ausländer und spricht kaum Deutsch. Auch gewalttätig. Nun er sagt immer wieder er will sich trenne und mich auf Trennungsunterhalt und nach Scheidung auf Unterhalt verklagen.
Mein Sohn wohnt noch zu Hause und geht zur Schule.
Ich verdiene 1740€ netto und bin 60% Schwerbehindert.
Zahle alles (Miete 470, Strom 85, Gas 107, GEZ 17,98, Telefon 33,95, Buskarten Sohn und mich (2 x 57,92), Kredit 514, Kreditkarte 150 €. Würde er was bekommen? Mein Mann ist kerngesund (eventuell bipolar)aber ein sehr, sehr guter Schauspieler.
Hat mein Sohn VORRANG!!!
Hallo,
Ich bin schwanger und bin nicht heiratet mit mein kindes vater. Ich möchte gerne wiese wie viel prozent Geld bekomme mein kind von Ihr Vater?
Danke!
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