Welche Ansprüche haben volljährige Kinder?
Recht auf Unterhalt haben auch Kinder über 18, wenn sie
- noch nicht 21 Jahre alt sind,
- sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden,
- im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben,
- unverheiratet sind.
Grund dafür: Der Jugendliche hat ein Recht darauf, eine angemessene Ausbildung zu erhalten.
Die Höhe des Unterhalts beträgt mindestens 500 Euro monatlich. Von seinem Lehrlingsgehalt kann der Jugendliche 85 Euro für berufs- und ausbildungsbedingte Aufwendungen wie Bücher und Fahrtkosten abziehen, der Rest davon wird auf seine Unterhaltsansprüche (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten) angerechnet. Werbungskosten dürfen nur abgezogen werden, wenn sie konkret belegt werden können.
Lebt ein Volljähriger nicht mehr bei seinen Eltern, steigt sein Anspruch auf 600 Euro im Monat – etwas weil der Jugendliche in einer anderen Stadt studiert.
Ist das Kind volljährig und verheiratet, muss vorrangig der Ehegatte für seinen Unterhalt sorgen. Sind die Eltern noch unterhaltspflichtig, zahlt nicht etwa jeder die Hälfte - der Betrag wird vielmehr nach Leistungsfähigkeit zwischen Vater und Mutter geteilt. Wohnt das Kind trotz Heirat noch bei einem Elternteil, kann der Barunterhalt mit dem Naturalunterhalt, etwa Miete, Kost oder Taschengeld, verrechnet werden.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
So nennt man das Geld, man als allein erziehender Elternteil beim Jugendamt beantragen kann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen gar nicht oder zu wenig zahlt. Ein gerichtliches Urteil gegen den säumigen Zahler wird nicht vorausgesetzt. Ist dieser durchaus leistungsfähig, verweigert aber den Unterhalt, wird der Staat von ihm den gezahlten Vorschuss zurück verlangen.
Bedingung: Das Kind muss in Deutschland einen Wohnsitz haben oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, ist noch keine zwölf Jahre alt und lebt bei einem allein erziehenden Elternteil. Ausländische Kinder bekommen Unterhaltsvorschuss, wenn sie selbst oder ihr allein erziehender Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzen. Keinen Unterhaltsvorschuss erhält, wer lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis oder Aufenthaltsbewilligung ist.
Die Dauer: Unterhaltsvorschuss wird höchstens 72 Monate lang gezahlt und endet endet spätestens, wenn das Kind zwölf Jahre alt wird. Dies gilt auch, wenn der Vorschuss noch nicht die vollen 72 Monate gezahlt worden ist











Hallo,
ich bin 17 jahre wohne bei meiner Mutter un Stiefvater mein leiblicher Vater zahlt unterhalt und kindergeld bekommen wir auch. Nun da sich das verhältniss zu meiner mutter Ständig verschlechtert in sachen Geld un es gibt nur streit. Ich bekomme 50 euro Taschengeld aber als relativ aktiver jugendlicher reicht das in der heutigen zeit hinten und vorne nicht daraus resultiert meine frage Wieviel vom Unterhalt mir tatschächlich zusteht bei ca 400 euro die mein vater zahlt.
Ich bin von meine Frau getrennt, habe eine Tochter, 16 Jahre alt,meine Frau hat nur seit dezember 2012 der Arbeitserlaubnis unbefriestet bekommt(sie ist nur letztes Jahr März von Rumänien hier gekommen,ich bin seit 2010 August hier und habe Arbeitsgenemigung unbefrieste bekommt und nach mir hat dann das Recht erhalten).Sie bis jetzt noch nichts gearbeitet und sie geht davon aus,dass ich verpflichtet bin ihr Unterhalt zu zahlen.Ich verdiene ca.1300 Euro in Monat und Die Miete ist 460 Euro kalt.Wieviel muss ich für sie und das Kind zu zahlen?Danke
Hallo. ich glaube wir haben alle das Problem. ich bin schwanger ,habe mich aber vom freund getrennt.
da er aber schon eine 3 jährige Tochter hat(die bei kindsmutter lebt), was ist dann der satz bei 2 Kindern? und vorallem, muss er mir auch Unterhalt bezahlen, da er etwas mehr verdient als ich ? bitte um eine antwort
Wer zahlt wem den Unterhalt?Wer bekommt für die Tochter das Kindergeld?
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!
hallo,....
meine ex-frau ist wieder verheiratet, aber sie bezahlt keinen unterhalt für die beiden söhne, da sie kein einkommen hat. die kinder sind 11 und 15 jahre und leben bei mir. ich bekomme zwar das kindergeld,...aber der freibetrag ist auf 0,5 beschränkt, das der ältere sohn nicht von mir ist. unterhaltsbeihilfe bekomme ich nicht, weil ich wieder verheiratet bin.....vom finanzamt bekomme ich nur steuerklasse 2, da meine neue frau noch im ausland lebt. welche möglichkeiten bestehen noch um zuschüsse zu bekommen! da ich ein haus finanzieren und für die jungs sorgen muss, so ist das bei meiner 3-schicht-arbeit unmöglich noch überstunden zu leisten, die ich aber dringend benötige!----
vielen dank für einen ratschlag.....
frank
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