Wer gilt überhaupt als Vater?
Vater im Sinne des Gesetzes ist,
- der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
- der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat,
- der Mann, der das Kind adoptiert hat,
- der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Sonderfall Scheidung: Erwartet eine Frau ein Kind von ihrem neuen Partner, noch bevor sie vom alten geschieden ist, genügt es, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkennt. Allerdings muss die Scheidung bereits beantragt worden sein, zudem muss der Noch-Ehemann zustimmen. Andernfalls bleibt nichts anderes übrig, als die Vaterschaft gerichtlich zu erstreiten.
Sorgerecht: Neues Gesetz soll unverheiratete Väter stärken!
Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie automatisch zusammen mit Ihrer Frau das gemeinsame Sorgerecht. Das kann Ihnen auch ohne triftigen Grund niemand mehr nehmen. Möglich wäre das nur vor einem Vormundschaftsgericht - und dann müsste zunächst einmal bewiesen werden, dass dies zum ausdrücklichen Wohle des Kindes wäre.
Haben Sie ohne Trauschein mit Ihrer Partnerin zusammengelebt und nicht nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt, konnte es bislang unter Umständen schwierig werden, als Vater den Kontakt zum Kind zu halten. Grundsätzlich hatte die Mutter dann das alleinige Sorgerecht. Zwar können Eltern seit 1998 relativ formlos das gemeinsame Sorgerecht beantragen - aber nur, wenn die Mutter dem zustimmte. Verweigerte sie sich, hatte der Vater keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Im Falle einer Trennung konnte die Mutter dann im schlimmsten Fall dem Vater den Kontakt zu seinem Kind größtenteils verweigern. Denn dem Vater blieb nur das Umgangsrecht.
Jetzt hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass ledigen Vätern mehr Rechte einräumt. Wie die "Süddeutsche Zeitung (SZ)" erläutert, sieht jedoch auch das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" zunächst einmal vor, dass das alleinige Sorgerecht bei der Mutter liegt, wenn die Eltern kein Gemeinsames beantragt haben.
Neu ist aber, dass der Vater im "gerichtlichen Schnelldurchlauf" ein gemeinsames Sorgerecht beantragen kann. Dazu muss er künftig beim Amts- beziehungsweise Familiengericht den Antrag auf gemeinsame Sorge stellen. Die Mutter hat anschließend zwei Wochen Zeit für einen begründeten Widerspruch - lässt sie diese Frist verstreichen und sehen die Richter keine Argumente dagegen, erhalten beide Elternteile anschließend das gemeinsame Sorgerecht. Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes soll das Kindeswohl sein. Dieses soll allerdings nicht durch persönliche Anhörungen von Vater, Mutter und des Jugendamtes ermittelt werden, sondern ausschließlich durch ein "schriftliches Verfahren", wie die "SZ" schreibt.
Legt die Mutter Widerspruch ein, kommt es zu einer ordentlichen Verhandlung, bei der alle Beteiligten angehört werden. Kommt der Widerspruch zu spät, kann die Frau immer noch beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen das gemeinsame Sorgerecht einlegen. Resultiert ihre Entscheidung beispielsweise vornehmlich aus dem Wunsch, selbst keinen Kontakt mehr zum Vater zu haben, so soll das künftig keine ausreichende Begründung mehr sein. Denn ausschlaggebend soll auch hier ausschließlich das Kindeswohl sein - und die neue Regelung suggeriert, dass der Kontakt zu Vater und Mutter in der Regel dazu gehört.
Will ein Vater nachträglich das alleinige Sorgerecht anstelle der Mutter beantragen, so werden ihm jedoch weiterhin hohe Hürden aufgestellt. Möglich soll das auch künftig nur dann sein, wenn das Kindeswohl ganz eindeutig gefährdet wäre - beispielsweise, wenn die Mutter schwer alkoholkrank wäre.
Während CDU/CSU, FDP und Grüne das Gesetz verabschiedeten, kommt von der SPD Kritik - genau wie von zahlreichen Rechtsexperten. Sie befürchten, dass ein Gericht überhaupt nicht fundiert über das Wohl des Kindes und damit auch über das Sorgerecht entscheiden könne, wenn es keinen der Beteiligten anhöre. Die Sorge der Kritiker: Das Gesetz könne in dieser Form verfassungswidrig sein. Auch der Bundesrat hat nach Informationen der "SZ" bereits gefordert, die Passagen zu diesem "kurzen Prozess" aus dem Gesetzestext zu entfernen.
Grundsätzlich gilt darüber hinaus: Egal, ob verheiratet oder nicht - schon kleine Kinder ab fünf Jahren werden in jedem Fall bei einer Trennung befragt, bei welchem Elternteil sie leben möchten. Ab 14 Jahren können sie dies mitentscheiden.
Übrigens hatte der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits im Jahre 2009 gerügt, dass ledige deutsche Väter keine Möglichkeit hätten, die Sorgerechtsregelung von einem Gericht überprüfen zu lassen. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte dem knapp ein Jahr später zugestimmt.
Rechte und Pflichten von Vätern nach Scheidung oder Trennung:
Nach einer Scheidung oder Trennung schwirren Vätern - neben vielen anderen - natürlich auch unzählige Sorgen um den künftigen Kontakt zu ihren Kindern im Kopf herum. Deshalb haben wir hier die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zusammengestellt - klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link:











Ich habe es ganz Einfach gemacht.
Ich habe nachweislich und ausschließlich für das Kind, um das Fürsorgerecht gekämpft, was mir dann abgenommen wurde. Sollte das fremde Kind aus meinen Hoden, nun irgendwann auf die Idee kommen mit mir Kontakt aufzunehmen, so wird es mit den 3 Ordnern Schriftverkehr zur Gegenpartei zurück geschickt. Seitdem das Jugendamt nun von mir Unterhalt für einen Mensch, den ich nicht mehr kenne verlangt hat, nutze ich meine Zeit, um wieder studieren zu gehen ;)
Ich kann euch Vätern nur einen Tipp geben. Sucht euch eine neue Frau, die Jünger, Schöner, sexuell Aktiver aber Unfruchtbar ist und intelligenter als das Exmonster sein muss. Ihr werdet immer im Mittelpunkt dieser gescheiterten Existenzen und Menschenverachtern sein, denn jetzt hat das Exmonster nun alle Freiheit sich einem antiauthoritären Nachwuchs zu widmen. Das Ergebnis wird Lehrstellenabbruch oder Kriminalität oder beides sein.
Mein Ex hat jeden Umgang mit seinen Kindern abgelehnt...sogar das Jugendsamt hatte ich mit eingeschaltet,da meine Kinder den Umgang wollten...doch man kann den Vater nicht zum Umgang zwingen.(Sorgerecht wurde dann nach einem Jahr auf mich übertragen,weil er auch hier keinerlei Rechte und Pflichten wahrnehmen wollte).Er hat jetzt inzwischen über 5 jahre weder Ostern,Weihnachten ,Geburtstag,Konfirmation und Abiabschluss nicht einen Gruß für seine Kinder über gehabt...doch nun zum 18. Geburtstag der jüngeren Tochter die Unterhaltszahlung kompl. eingestellt...er zahlte für die beiden zusammen 312,00 €.Aber ehemaligen gemeinsamen Bekannten ständig die Ohren voll gejammert wie sehr er doch das Vatersein vermisst und ihn seine Kinder fehlen.Wir wohnen in unmittelbarer Nähe und er bekommt nicht einen Gruß für seine Kinder zustande...so ein sch....
Hilfe!!!Ich fühle mich von dem Jugendamt in Stich gelaßen.Mein Sohn ist nun schon !.Jahr auf dieser Welt.Und ich durfte bis jetzt nur in dieser Zeit meinen Sohn eine Stunde auf dem Jugendamt sehen.Dem Jugendamt ist bekannt das meine Ex psysich Krank ist,das sie ärztliche Hilfe ablehnt,das sie die Kinder Schlägt/Mißhandelt und vieles mehr.Ich hingegen bekomme immer nur von Jugendamt zu hören wenn ich mich Beschwere...SO LANGE DEN KINDERN NICHTS PASSIERT,SO KÖNNEN WIR NICHTS TUEN!!!Das Verärgert mich und es macht mich zu tiefst Traurig.Was mir auch sehr große Sorgen macht,ist das meine Ex als sie in ersten Monat Schwanger war.Da ist sie zu ihren Gewalttätigen,Alkohol und Drogen kranken Lebensgefährten zurück gegangen.Diese Frau hatte sogar dem Jugendamt klar gemacht,das sie mit diesen Mann meinen Sohn Erziehen will.Und ich soll keinerlei Rechte bekommen.
Und ich bin so Hilflos da ich keine Rechte habe,das ist sehr Schmerzhaft!!!
Teil 2
Das neue Gesetz ist ein Formaldreck der an der menschenverachtenden Diskriminierung von Vätern in der Realität gar nichts ändert.
Es ist auch eine Tatsache, dass speziell auch kleinere Kinder nie gefragt werden bei wem sie wohnen wollen, weil eine Entscheidung für einen Elternteil auch immer eine Entscheidung gegen den anderen Elternteil bedeutet und das ist Kindern nicht zuzumuten.
Da mir der Artikel bereits am Anfang zu realitätsfern war, habe ich die Folgeseiten auch gar nicht mehr gelesen...
Für Interviewanfragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Teil 1
Was für ein Blödsinn...
Nach wie vor haben Väter keine Chance auf das gemeinsame Sorgerecht, wenn sich die Mutter quer stellt. Die Mutter muss nur Gespräche mit dem Vater verweigern und schon ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Kindeswohl dienlich.
Wenn es erst mal in ein langwieriges Familienverfahren geht kann das inklusive Gutachten schon mal ein Jahr bis zur Entscheidung dauern in dem dem Vater der Umgang und vor allem das Zusammenleben mit dem Kind verweigert werden kann, danach gilt das Kontinuitätsprinzip, wonach Kinder nicht mehr aus dem gewohnten Umfeld heraus gerissen werden dürfen. (Nach dem Prinzip besser ein Schrecken ohne Ende als ein Ende des Schreckens) Das weiß jeder Fam Anwalt und jede entfremdende Mutter findet das sehr schnell raus.
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