Trennung

Väter haben künftig mehr Rechte

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Trennung: Väter haben künftig mehr Rechte

Wer gilt überhaupt als Vater?

Vater im Sinne des Gesetzes ist,

  • der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
  • der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat,
  • der Mann, der das Kind adoptiert hat,
  • der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Sonderfall Scheidung: Erwartet eine Frau ein Kind von ihrem neuen Partner, noch bevor sie vom alten geschieden ist, genügt es, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkennt. Allerdings muss die Scheidung bereits beantragt worden sein, zudem muss der Noch-Ehemann zustimmen. Andernfalls bleibt nichts anderes übrig, als die Vaterschaft gerichtlich zu erstreiten.

Sorgerecht - Verfassungsgericht stärkt unverheiratete Väter!

Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie automatisch zusammen mit Ihrer Frau das gemeinsame Sorgerecht. Das kann Ihnen auch ohne triftigen Grund niemand mehr nehmen. Möglich wäre das nur vor einem Vormundschaftsgericht - und dann müsste zunächst einmal bewiesen werden, dass dies zum ausdrücklichen Wohle des Kindes wäre.

Haben Sie ohne Trauschein mit Ihrer Partnerin zusammengelebt und nicht nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt, konnte es bislang schwierig werden. Grundsätzlich hatte die Mutter dann das alleinige Sorgerecht. Zwar konnten die Eltern seit 1998 relativ formlos das gemeinsame Sorgerecht beantragen - aber nur, wenn die Mutter dem zustimmte. Verweigerte sie sich, hatte der Vater keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Im Falle einer Trennung konnte die Mutter dann im schlimmsten Fall dem Vater den Kontakt zu seinem Kind größtenteils verweigern. Denn dem Vater blieb nur das Umgangsrecht.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, dass ledige deutsche Väter keine Möglichkeit hätten, die Sorgerechtsregelung von einem Gericht überprüfen zu lassen. Dem stimmte das Bundesverfassungsgericht jetzt zu. Es sei zwar nach wie vor verfassungsgemäß, dass zunächst der Kindsmutter die Entscheidung über das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht zustehe - nicht aber, dass der Kindsvater diese Entscheidung nicht anfechten könne. Die Begründung der Karlsruher Richter: Der Gesetzgeber setze das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise hinter das der Mutter zurück, ohne dass das Kindeswohl dies verlange.

Studien hätten gezeigt, dass nur knapp die Hälfte der unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragten. Und: längst nicht alle Mütter wollten den Vater von der Kindererziehung ausschließen, weil er etwa gewalttätig sei oder das Kind vernachlässige - es gäbe durchaus Frauen, die ganz bewusst das Sorgerecht für das gemeinsame Kind nicht teilen wollten.

Will ein Vater nachträglich das alleinige Sorgerecht anstelle der Mutter beantragen, so werden ihm jedoch nach dem Willen der Richter auch künftig nach hohe Hürden aufgestellt. Denn eine solche Konkurrenz zwischen den Eltern beeinträchtige wiederum das Elternrecht der Mutter. Deshalb soll es auch künftig nur dann möglich sein, wenn das Kindeswohl ganz eindeutig gefährdet wäre, wenn es bei seiner - beispielsweise alkoholkranken - Mutter bliebe.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht verlangt nun eine gesetzliche Neuregelung des Sorgerechts. Laut "Spiegel online" hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dies bereits vor einigen Tagen angekündigt.

Übrigens: Egal, ob verheiratet oder nicht - schon kleine Kinder ab fünf Jahren werden in jedem Fall bei einer Trennung befragt, bei welchem Elternteil sie leben möchten. Ab 14 Jahren können sie dies mitentscheiden.

Nach einer Scheidung oder Trennung schwirren Vätern - neben vielen anderen - natürlich auch unzählige Sorgen um den künftigen Kontakt zu ihren Kindern im Kopf herum. Deshalb haben wir hier die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zusammengestellt - klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link:

Darf ich mein Kind nach der Trennung weiterhin sehen?

Was darf ich nach der Trennung noch entscheiden?

Bin ich für meine frühere Familie jetzt nur noch der Zahlmeister?

Muss ich die Kosten übernehmen, wenn mein Kind mich am Wochenende besucht?

Darf der neue Mann meiner Ex meine Kinder adoptieren, wenn wir nicht verheiratet waren?

Hilfe, meine Ex-Frau verweigert mir die Kinder. Was kann ich tun?

Wann bleibt für Väter nur noch das Gericht als letzte Möglichkeit?

Und wenn ich fürchte, gar nicht der Vater zu sein?

Wo finden Väter weitere Infos und Hilfe?

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Ralf am 9. Februar 2012, 22:41 Uhr

    auch ich habe alles verloren. Habe 2 Jahre lang ein Haus gebaut, damit mein Sohn 3 dessen Mutter 46 mit Ihren beiden Töchter 17 19 darin Platz finden. Nach Fertigstellung war ich auch fertig und das mit allem. Keiner hat Verständnis und so kam es zum Eklat. Was bleibt, Sie und die 3Kinter sind weiter im Haus, Ich bin rausgeflogen, habe keinerlei Ansprüche in das Haus zu dürfen, sitzt auf der Straße und darf mir nun eine neue Wohnung suchen. Obendrein habe ich meinen eigenen Sohn 5 Wochen nicht gesehen und darf ihn nun nur mit begleitetem Umständen sehen.
    Das Ganze ich für Männer in Deutschland eine Katastrophe. Die Frauen bekommen alles zugesprochen. Zum Glück stehen wir beide im Grundbuch.
    Ich kann verstehen, dass viele kinder Mehr wollen um das Risiko zu scheuen völlig ausgenommen zu werden.
    UNFASSBAR Klasse Deutschland


  • von jens am 1. Februar 2012, 09:41 Uhr

    Habe alles verloren, was ich liebte. Heute soll ich nur zahlen(Scheidung, Anwälte, Unterhalt usw.)nur wegen Intrigen meiner Ex.Alles passierte hinter meinen Rücken! Was sind das für Gesetze, wo einer Frau nur glaubt wird, in Deutschland?


  • von Holländerin am 14. November 2011, 17:16 Uhr

    Mein mann versucht seit Jahren seine Tochter Mal sehen zu dürfen, Aber leider kriegt der in Deutschland abschiebungen So wohl seine ex als jugentambt.
    In holland geht es god sei dank für väter 1000 mal besser es ist eine frechheit was die frauen ihre kinder an tuhn und verbieten fäter deren kind sehen zu dürfen. Würde mich doch schämen Sowas als Frau ohne grund ne fater ab stoßen, und das jugentambt stimmt die frau auch noch zu. Das ist keine gerechtigkeit denkt doch mal an Das Kind, Einfach nur krank in Deutschland das ist kinder mishandlung und Fäter leiden eben so.
    Sorry wegen mein schlechten deutsch bin leider da noch nicht so gut drinn. aber wollte es mal los werden nach 8 jahre kämpfen mit mein mann zusammen. Das es in deutschland ungerecht ist.

    Mit Freundlichen gruß martina


  • von Yelka am 2. November 2011, 23:21 Uhr

    Für die Rechte von Vätern! Wir brauchen Ihre Hilfe. Ein offener Brief eines Kuckucksvaters an C. Wulff:
    http://kuckucksvater.wordpress.com/2011/11/02/offener-brief-eines-kuckucksvaters-an-bundesprasident-wulff/


  • von Manfred am 2. November 2011, 12:57 Uhr

    Hallo zusammen,

    ich sehe meine kleinen Zwillingsmädchen (3 Jahre und 2 Monate) seit einem halben Jahre nur noch zwei Stunden in der Woche unter Aufsicht. Die extremen Missstände im kriminellen deutschen Kindschaftsrecht können nicht mehr länger hingenommen werden. Das Ausland (Belgien, Holland, Dänemark uvm.) haben längst die Gleichberechtigung und lachen uns nur noch aus. Ich mache inzwischen meine "Ein-Mann-Demo", solange, bis sich hier in diesem kranken Land etwas ändert.


(119 Kommentare)

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