Beratung für Familien

Was macht eigentlich das Jugendamt?

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Beratung für Familien : Was macht eigentlich das Jugendamt?

Unterscheidung zwischen Leistungen und anderen Aufgaben

Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) und das Landesjugendhilfegesetz ( LJHG ) des jeweiligen Bundeslandes. Das Jugendamt ist Träger der "öffentlichen Jugendhilfe" und soll in diesem Sinne

  • Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermieden oder abzubauen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.
  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.

Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen den Leistungen und den anderen Aufgaben des Jugendamtes. Die Leistungen des Jugendamtes können als Angebote verstanden werden, deren Inanspruchnahme entweder durch die Eltern oder durch die Kinder freiwillig ist und keinen Eingriff in die Erziehungsverantwortung der Eltern bedeutet. Zum Beispiel

  • alle Formen der Beratung und Unterstützungen zum Beispiel in Fragen der Erziehung.

  • Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen

  • und die Jugendarbeit

Als andere Aufgaben gelten hingegen die Aufgaben des Jugendamtes, die zum Schutz des Kindes notfalls auch gegen den Willen der Eltern ergriffen werden.

  • die Inhobhutnahme von Kindern

  • die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht oder dem Vormundschaftsgericht

  • oder die Beratung bei Fragen der Vaterschaft.
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