Recht und Rat

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Rechtliches

  • Wenn die Mutter minderjährig ist, hat sie zunächst keinen Anspruch auf das Sorgerecht. Bis zu ihrem 18. Geburtstag wird vom Jugendamt ein Vormund für das Kind bestellt. Das können auch die Eltern der jungen Mutter sein.

  • Ein Ausbildungsplatz muss wegen einer Schwangerschaft nicht aufgegeben werden. Auch ein Auflösungsvertrag ist nicht rechtens. Man kann bei der zuständigen Innung eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen.

  • Mutterschutz: Während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz.

  • Die Elternzeit, die Mutter und Vater nehmen können, beträgt bis zu 3 Jahre ab Geburt. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss aber mindestens 8 Wochen vorher informiert werden. Elternzeit kann auch für Hochschule oder Schule genommen werden. mehr

Finanzielle Unterstützung

  • Minderjährige Mütter haben für sich selbst und für ihr Kind Anspruch auf Kindergeld (je 154 Euro im Monat) Gering verdienende Eltern können einen Kindergeldzuschlag beantragen. mehr

  • Erziehungsgeld können Auszubildende, Schüler und Studenten auch dann bekommen, wenn sie ihre Ausbildung nicht fortsetzen. Das Erziehungsgeld bleibt anrechnungsfrei, wenn bei den Agenturen für Arbeit ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt wird.

  • Mütter können bei der Krankenkasse außerdem Mutterschaftsgeld beantragen. mehr

  • Der Vater muss für das Kind und die Mutter Unterhalt bezahlen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, kann beim Jugendamt ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.

  • Wer sich die Umstandskleidung oder die Erstausstattung fürs Baby nicht leisten kann, kann bei der Bundesstiftung Mutter und Kind einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Wohnen

  • Minderjährige Mütter können einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung bekommen. Dort erhalten sie fachkundige Unterstützung. Die Kosten können vom Jugend- oder Sozialamt übernommen werden.

  • Ab 16 Jahren können minderjährige Eltern mit Zustimmung der Eltern oder des Jugendamtes eine eigene Wohnung beziehen. Bei der Stadtverwaltung kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden und die Jugendlichen können sich wohnungssuchend melden.

  • Als Zuschuss zur Miete gibt es das Wohngeld, zu beantragen bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung.

Kinderbetreuung

  • Für Kinder jugendlicher Eltern gibt es in Kindertagesstätten und Krippen teilweise kurzfristige Plätze für Härtefälle. Die Kosten für die Tagesstätte oder für eine Tagesmutter können ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.

Broschüre für junge Eltern

Unter www.skf-zentrale.de/mama-mia.pdf gibt es die Broschüre "Mamma mia - Für Jugendliche, die Eltern werden" des Sozialdienstes Katholischer Frauen. Hilfestellung während oder nach der Schwangerschaft geben neben kirchlichen Institutionen auch Familienberatungsstellen wie Pro Familia.

Autor

Ellen Stickel


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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von stephany am 28. Februar 2011, 22:30 Uhr

    also ich bin 20 und habe vor ein paar tage erfahren dass ich schwanger bin, mein freund hat sich sowas von gefreut,er ist aus venezuela und wir werden bald heiraten,das problem ist dass wir kürzlich in Deutschland angekommen sind,und wir haben beide kein job, er kann kein deutsch sprechen, also meine frage ist ob ich das recht habe auf eine eigene wohnung mit hilfe der staat oder so?? meine eltern werden uns ein bisschen helfen obwohl sie nicht so viel geld verdienen ... bitte ich brauche unbedingt hilfe!


  • von steph am 17. Februar 2011, 16:47 Uhr

    also ich bin 20 und habe vor ein paar tage erfahren dass ich schwanger bin, mein freund hat sich sowas von gefreut,er ist aus venezuela und wir werden bald heiraten,das problem ist dass wir kürzlich in Deutschland angekommen sind,und wir haben beide kein job, er kann kein deutsch sprechen, also meine frage ist ob ich das recht habe auf eine eigene wohnung mit hilfe der staat oder so?? meine eltern werden uns ein bisschen helfen obwohl sie nicht so viel geld verdienen ... bitte ich brauche unbedingt hilfe!


  • von krümeltörtchen am 10. Februar 2010, 12:19 Uhr

    Hallo,
    bin 19 und habe gestern erfahren das ich schon in der 23. ssw bin. bin total im zwiespalt.. einerseits freu ich mich auf das kind, andererseits ist der vater total gegen kinder und ich weiß auch nicht, wie ich es ihm sagen soll. er ist dieses jahr mit seiner ausbildung fertig und will dann abi machen und ich mache auch eine schulische ausbildung...finanziell gesehen also der schlechteste zeitpunkt ein kind zu bekommen.
    Ich muss sagen, dass ich schon etwas überfordert bin, da ich auch keine unterstütung von meinen eltern bekomme. :/


  • von woman am 27. Januar 2010, 14:28 Uhr

    Ich bin 18 jahre alt und wohne noch bei meinen eltern... da mein vater gut verdient habe ich kein anspruch auf zuschüsse... kann man da wirklich nichtz machen denn ich will nicht bur von meinen eltern abhängig sein.


  • von Nako am 3. Dezember 2009, 21:52 Uhr

    okay ich bin 16 und bin schwanger.für mich stand gleich fest das ich es bekommen werde. mein freund (17) hilft mir auch in allem. aber es macht mir trotzdem große angst. wenn jemand in meiner situation ist oder war bitte melden.

    danle schön


(9 Kommentare)

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