Vor dem Standesbeamten - so will es das Gesetz
Zwar ist das traditionelle "Aufgebot", das Heiratswillige noch bis 1998 beim Standesamt bestellen mussten, mittlerweile durch eine "persönliche Anmeldung" ersetzt worden. Noch immer aber muss das Paar eine Vielzahl von Dokumenten, Papieren und Bescheinigungen vorlegen, um die sogenannte "Heiratsermächtigung" zu erhalten. Sind Braut und Bräutigam volljährig und im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, brauchen sie:
- eine Aufenthaltsbescheinigung: Eine solche erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Sie muss Ihren Familienstand ausweisen, ebenso wie die Staatsangehörigkeit. Das Dokument darf allerdings - je nach zuständigem Amt - nicht älter sein als sieben bis 14 Tage sein. Deshalb: Rechtzeitig nachfragen und einen kurzfristigen Termin beim Einwohnermeldeamt einplanen.
- eine Abstammungsurkunde: Wenn die Eltern der Eheleute nach 1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben, reicht als Abstammungsurkunde ein beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch. Zuständig dafür ist das Standesamt am Wohnsitz Ihrer Eltern. Ausnahme: Die Eltern haben vor 1958 in der BRD oder vor dem 03.10. 1990 in der ehemaligen DDR geheiratet, oder aber Sie sind außerehelich geboren. In diesen Fällen erhalten Sie die Abstammungsurkunde beim Standesamt an Ihrem Wohnort.
- Ihren Personalausweis oder Pass.
- einen Nachweis über Ihren erlernten und/oder ausgeübten Beruf. Wenn ein akademischer Grad in der Heiratsurkunde vermerkt werden soll, benötigen Sie einen Nachweis darüber.
- Sind Sie verwitwet, ist zudem eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners erforderlich. Geschiedene müssen zusätzliche eine rechtskräftige Scheidungsurkunde vorlegen.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, brauchen sie außerdem eine Geburtsurkunde des Kindes. Beim Jugendamt müssen Sie sich zusätzlich eine Vaterschaftsanerkennung des Bräutigams ausstellen lassen. Haben Sie zwar Kinder, jedoch aus anderen Ehen oder Verbindungen, verlangt das Standesamt ebenfalls die Geburtsurkunde des jeweiligen Kindes und darüber hinaus ein Vermögens-Auseinandersetzungszeugnis (Jugendamt beziehungsweise Vormundschaftsgericht): Es dokumentiert, dass durch die Eheschließung die finanziellen Rechte des Kindes unangetastet bleiben.
Da es je nach Wohnort und Standesamt Unterschiede geben kann, sollten Sie auf jeden Fall rechtzeitig nachfragen, welche Unterlagen Sie tatsächlich vorweisen müssen.






