Kinderschutz

Muss der Staat Kinder vor den Eltern retten?

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Kinderschutz: Muss der Staat Kinder vor den Eltern retten?

Neues Gesetz soll Kinder rechtzeitig schützen

(dpa/ddp) Familiengerichte können vernachlässigten oder misshandelten Kinder künftig schneller helfen, ohne zuvor ein Versagen der Eltern konkret nachweisen zu müssen. Der Bundesrat billigte jetzt ein Gesetz, das die Hürde für ein staatliches Eingreifen senkt. Die Fälle getöteter Kinder hätten die Defizite bei derartigen Interventionen aufgezeigt, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Künftig können Eltern vom Gericht zur Inanspruchnahme öffentlicher Hilfe verpflichtet werden. Anders als bisher muss vor einer solchen staatlichen Intervention auch nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Eltern bei der Erziehung tatsächlich versagt haben. "Das war in der Praxis oft schwierig", erklärte Zypries.

In Zukunft kann jede Person einen Antrag beim Familiengericht stellen - die Kindergärtnerin genauso wie der Nachbar. Das Gericht ist dann verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten. So muss innerhalb eines Monats ein Erörterungsgespräch angesetzt werden, um den Eltern den Ernst der Lage klar zu machen. Darüber hinaus können ihnen eine Erziehungsberatung oder soziale Trainingskurse verordnet werden. Wenn sich die Eltern weigern, drohen ihnen Geldstrafen und im schlimmsten Fall der Entzug des Sorgerechts. Zudem sind die Familiengerichte dazu verpflichtet, die angeordneten Maßnahmen in einem angemessenen Zeitraum zu überprüfen.

Das Gesetz beruht auf Empfehlungen einer Expertengruppe, die Zypries im März 2006 eingesetzt hatte. Die Ministerin sagte, die Gerichte seien bisher häufig viel zu spät angerufen worden und hätten dann den Eltern oft nur noch das Sorgerecht entziehen können. Ziel sei aber, gefährdete Kinder so früh wie möglich zu schützen und nicht erst einzugreifen, "wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist".

Bis Jahresende soll das Gesetz für bundeseinheitliche Regelungen sorgen - das betonten jetzt auch die Ministerpräsidenten nach einem Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz wies Hessens Regierungschef Roland Koch (ebenfalls CDU) besonders darauf hin, dass das Gesetz den Jugendämtern nicht nur schneller einen Besuch in so genannten Problemfamilien ermöglichen soll, sondern dass auch der Datenschutz vereinfacht werde, um schneller an relevante Informationen über mögliche Vernachlässigungen oder Misshandlungen zu bekommen. Zudem sollen Kinderärzte verpflichtet werden, Verdachtsfälle zu melden.

Echte Hilfe oder nur ein Papiertiger?

Die Deutsche Kinderhilfe und der Kinderschutzbund halten die Erfolgsaussichten des Gesetzes aber für gering: Gerichte und Jugendämter seien finanziell und personell zu schlecht ausgestattet, um die Vorgaben zu erfüllen. Eine Aufstockung des Personals ist jedoch Ländersache, der Bund hat hier keinerlei Einfluss. Die Deutsche Kinderhilfe bezeichnete das Gesetz als "Tropfen auf den heißen Stein". Die gegenwärtige Praxis zeige, dass die Familiengerichte vollkommen überlastet seien.

Wir sind auch künftig auf eine Kultur des Hinsehens angewiesen

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers, sagte dem Fernsehsender N24: "Das Gesetz ist nicht falsch. Aber die Ansprüche, die daran gestellt werden, sind völlig überzogen." Fälle wie der der verhungerten fünfjährige Lea-Sophie in Schwerin würden sich auch in Zukunft wiederholen. Das Gesetz werde "nicht einen einzigen solchen Fall verhindern". Die CDU-Abgeordneten Jürgen Gehb und Ute Granold räumten ein, auch mit den besten Gesetzen könne man nicht jedes elterliche Fehlverhalten rechtzeitig erkennen. "Wir sind auch künftig auf eine Kultur des Hinsehens angewiesen."

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Annette am 26. April 2010, 23:06 Uhr

    dann kümmert euch auch mal darum das den kindern geholfen wird und versprescht es nich nur aber der staat und das jugendamt sind eh nie da wenn es kindern schlecht geht wie oft sieht man das heut zu tage solsche zeilen gehen mir auf den sack


    (1 Kommentar)

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