Krippenplatz

Rechtsanspruch auf Kita-Platz bis 2013 nicht einlösbar

5. Januar 2010 Weiterleiten Drucken Bookmarks
Krippenplatz: Rechtsanspruch auf Kita-Platz bis 2013 nicht einlösbar

"Diese Garantie wird nicht einlösbar sein", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg. Vorgesehen sei, Krippenplätze für 35 Prozent der Kinder dieser Altersklasse anzubieten. Nach jüngsten Umfragen sei die Nachfrage jedoch fast doppelt so groß und liege bei rund 66 Prozent.

"Wir werden nicht so viel schaffen, wie Eltern das nachfragen", mahnte Landsberg. Wenn der Staat nicht von seiner Garantie abrücke, "dann verlieren wir Tausende von Prozessen". Landsberg plädierte dafür, dass sich der Staat auf bestimmte Ausbauziele bei der Kinderbetreuung festlege, nicht aber auf eine Rechtsgarantie.

Nach dem Kinderförderungsgesetz besteht bundesweit ab 1. Juli 2013 ein Rechtsanspruch für alle unter Dreijährigen auf einen Krippenplatz. Angestrebt wird dabei eine Betreuungsquote von 35 Prozent. Dies wären 750.000 Krippenplätze. Laut Landsberg sind rund 417.000 Plätze bereits vorhanden. Bis zu der Marke von 750.000 Krippenplätzen sei es aber noch ein "weiter Weg", sagte er. Der Ausbau sei zwar machbar, decke dann aber nicht die Nachfrage.

Um dem tatsächlichen Bedarf nachzukommen und eine Betreuungsquote von 66 Prozent zu sichern, wären laut Landsberg bis 2013 rund 1,3 Millionen Krippenplätze nötig. "Das schaffen wir finanziell nicht", sagte er. Selbst wenn ausreichend Geld zur Verfügung stünde, gäbe es bei weitem nicht genügend Erzieher für eine Betreuung in diesem Umfang.

Das Bundesfamilienministerium wies die Befürchtungen der Kommunen als unbegründet zurück. Es bleibe das Ziel, eine bedarfsgerechte Betreuung in ganz Deutschland sicherzustellen, sagte ein Sprecher und betonte: "Wir sehen im Augenblick keine Hinweise, dass es da wirkliche Probleme gibt."


 
 
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