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Familienministerin

Kristina Schröder antwortet auf Userfragen

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Familienministerin: Kristina Schröder antwortet auf Userfragen

Kinderkriegen während des Studiums - bitte erleichtern!

"Warum bekommen Studentinnen kein Mutterschaftsgeld??? Und wie soll eine Studentin mit ihrem Kind von 300 Euro leben, wenn sie noch die Krankenkasse davon zahlen soll?? Das sind fast 65 € Warum fallen Studentinnen durch alle sozialen Netze? Denn BAfög bekommt man ja nur wenn man nicht beurlaubt ist. Aber wie soll man studieren, wenn es kaum Kitas gibt, die sich an die Vorlesungspläne halten?"
Lesen Sie hier die Antwort von Familienministerin Kristina Schröder

Wieso gibt es kein Elterngeld für Großeltern?

"Ich werde im Juli Oma, was ja etwas Wunderbares ist, ABER: meine Tochter ist erst 17 und noch in der Schule bzw. Ausbildung. Ich bin halbtags berufstätig und habe noch weitere 3 Kinder und spontan beschlossen, dass ich die Elternzeit für meine Tochter in Anspruch nehme, damit sie ihre Ausbildung bzw. Schule fertig machen kann. Sie wohnt bei uns/mir, auch dann später mit ihrem Kind. Nun erfahre ich, dass ich zwar die "Groß-Elternzeit" nehmen könnte aber kein Elterngeld erhalten würde. Damit kann ich leider nicht zum Arbeiten aufhören, weil wir das Ganze dann finanziell nicht stemmen können. Wieso gibt es Elternzeit für Großeltern, aber kein Elterngeld?????"
Lesen Sie hier die Antwort von Familienministerin Kristina Schröder

Eheähnliche Gemeinschaft: gleiche Pflichten, warum nicht gleiche Rechte?

"Meine Frage bezieht sich auf neu zusammengefundene Paare mit Kindern. Ich selbst habe 3 Kinder, lebe in einer neuen Partnerschaft und habe vor kurzen eine kleine Nachzüglerin bekommen. Nun mussten wir Gelder beantragen und dort wird man als eheähnliche Gemeinschaft geführt, sollte jedoch mein Partner seinen Lohnsteuerjahresausgleich machen wollen, kann er meine Kinder nicht einbringen, obwohl er für einen Teil des Unterhaltes der Familie aufkommt. Sind wir nun eine eheähnliche Gemeinschaft oder nicht. Hier passt doch etwas nicht zusammen!"
Lesen Sie hier die Antwort von Familienministerin Kristina Schröder

Sind Nachbesserungen beim Elterngeld geplant?

"Bei Elterngeld und Elternzeit ist mir aufgefallen, dass finanziell ungleich behandelt wird, ob beide Eltern je 7 Monate nacheinander ganztags zu Hause bleiben oder beide Eltern 14 Monate halbtags. Rechnerisch ist dies kein Unterschied und die Betreuung des Kindes wäre in beiden Fällen rund um die Uhr gewährleistet. Im zweiten Fall wäre von Vorteil, dass beide Eltern im Beruf bleiben würden. Gibt es da bereits ein Nachbesserungsbestreben?"
Lesen Sie hier die Antwort von Familienministerin Kristina Schröder

Ein ausführliches Interview mit der Familienministerin lesen Sie in

der neuen ELTERN FAMILY


Die neue Ausgabe von ELTERN FAMILY bekommen Sie ab Mittwoch, 17. März 2010

Darin unbedingt lesen:

  • Titelgeschichte: Jungen 2010 - Was sie heute brauchen, was sie sich wünschen, was sie glücklich und zufrieden macht. Experten geben Rat, Jungen erzählen
  • Neue Wege durch die Pubertät - Der erfahrene Familientherapeut Jesper Juul ermutigt Eltern zu mehr Gelassenheit
  • Reportage: Lernen ohne Unterricht - Eine kleine Schule in Ostwestfalen macht vor, wie das geht
  • Zu klein und doch ganz groß - Besuch bei einem kleinwüchsigen Mädchen und seinen Eltern
  • Freunde 2.0. - Früher hatten Kinder ein paar Brieffreunde, heute haben sie 100 Freunde im Netz. Einblicke in Communitys wie schülerVZ, facebook und msn
  • Kaufberatung - Die besten Kinderfahrräder
  • Mehr Sicherheit mit dem Kinderführerschein - In Siegen halten Ärzte und Psychologen Vorträge für Eltern
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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Stina am 2. Februar 2012, 20:24 Uhr

    Hallo Frau Schröder ,
    Ich bin 18 Jahre alt und gehe zum Gymnasium im 12 Jahrgang.
    Meine Eltern sind geschieden und ich habe bis November 2010 bei meiner Mutter gelebt.
    Durch Unstimmigkeiten bin ich dann zu meinen Großeltern gezogen. Das Kindergeld bekomme ich und meine Großeltern unterstützen mich wie sie können.
    Bafög habe ich beantragt, bekomme es aber nicht, da ich bei meinen Großeltern wohnr.
    Ich müsste also zu einem meiner Eltern ziehen um Bafög zu bekommen.Es bestehen aber unüberbrückbare Unstimmigkeiten zwischen uns. Meine Eltern brauchen auch keinen Unterhalt bezahlen , da mein Lebensmittelpunkt bei meinen Großeltern besteht.
    Ich bekomme also von nirgendwo eine Unterstützunh.
    Gibt es eine Lösung für meine Situation ?
    Mit fr. Gr: Stina


  • von marlis kell am 14. August 2011, 17:34 Uhr

    hallo ich komme auis kiel ich bekomme zwillinge aber die wahren nicht geplant meine tochter ist fast 8 monate alt und mein sohn 3 und mein anderer sohn 5 jahre ich wollte fragen ob ich vom stat unterstützung bekomme das ist meine fragen mfg kell


  • von simone weksel am 9. Juli 2010, 17:10 Uhr

    habe eine frage an sie wie kann ich mich verhalten wen ein jugentamt tante ohne grund ein kind weggenommen wird und in die psychiatrie ein gelifert wid und mann noch selbst als beklobt hingestehlt wird .mein sohn ist14 jahre alt und hat zwei monate die schule nicht besucht .


  • von JUWA2010 am 16. Juni 2010, 10:42 Uhr

    Guten Tag Frau Schröder,
    Geburtenrate schwach? Hier die Lösung!
    Wie wäre es, wenn man Müttern den Anreiz gibt, dass sie bei einer Geburt von einem Kind mit Erreichen des 62. Lebensjahres in Rente gehen können - ohne Abzüge und bei einer Geburt von 2 Kindern die Mütter mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Rente ohne Abzug gehen können. Wir Mütter haben mit der Geburt und Erziehung der Kinder erheblich zur Erhaltung des Generationsvertrages beigetragen. Ich habe 2 Kinder groß gezogen, beide sind in Arbeit und trotzdem muss ich bis 65,4 Jahre arbeiten - hatte keine Erziehungszeiten -und habe dann aber 47 Jahre Arbeitstätigkeit hinter mir. Bei Frauen, die keine Kinder erzogen haben, gelten zur Zeit die gleichen Regeln. Man sollte die Doppelbelastung der Mütter honorieren. Mit einer Änderung des Renteneintrittalters für Mütter kann die Geburtenrate in Deutschland erheblich gesteigert werden. Weiterhin sollten auch die Rentenpunkte für Mütter angehoben werden.


  • von anneliese schemme am 2. Juni 2010, 13:49 Uhr

    sehr geehrte frau ministerin k. schröder, dass zusammenlebende, nicht verheiratete paare mit kindern vom staat keinen unterhalt erhalten wenn einer der beiden in arbeit steht und auch einigermaßen gut verdient ist ja in ordnung, aber ich finde dass dafür gesorgt werden muss dass der nicht arbeitende teil dieser leute mit den kindern krankenversichert ist und der staat (z.B. intergrationscenter) dafür sorgen sollte, wenn der arbeitende teil das geld für die krankenversicherung der angehörigen nicht zahlt und es auch nicht einsieht diese beträge zu zahlen. eine krankenversicherung sollte für solche personen meines erachtens in jedem fall gesichert sein.


(9 Kommentare)

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