Computer und www

Onlinefallen im Internet

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Computer und www : Onlinefallen im Internet

Woran erkenne ich Onlinefallen?

Wer sich aus dem Internet etwas herunterladen möchte (Songtexte, Rezepte oder Handyklingeltöne), muß oftmals seine Adresse und zusätzlich eine Hanynummer angeben. Außerdem müssen bei allen diesen Seiten die AGB bzw. Nutzungsbedingungen gesondert akzeptiert werden. Im Impressum steht sehr häufig ein Firmensitz im Ausland. Die Kosten sind nicht sofort ersichtlich sondern finden sich versteckt in den AGB sowie meistens am unteren Ende der Anmeldeseite. Die Eingabe des Domainnamens in Verbindung mit den Begriffen "Betrug" oder "Problem" in einer Internetsuchmaschine geben oft Hinweise über Probleme anderer Benutzer mit den Seitenbetreibern.

Wie ist die rechtliche Situation?

Bei Onlineverträgen muss nach § 355 BGB durch eine deutlich erkennbare Widerrufsbelehrung auf das 14 tägige Widerrufsrecht hingewiesen werden Fehlt diese Widerrufsbelehrung, beginnt die Frist erst, wenn der Kunde die Belehrung in schriftlicher Form erhalten hat.

Nach § 119 BGB kann ein Vertrag angefochten werden, wenn der Kunde aufgrund der Aufmachung des Angebotes davon ausgehen konnte, dass ihm keine Kosten entstehen würden. Ein Kostenhinweis in den AGB oder am Ende der Seite hat hier keine Geltung. Die Preisauszeichnung muss klar und deutlich erkennbar sein.

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